Rat beschließt neue und höhere Kurtaxe
Neu ist die Winterkurtaxe von 50 Cent pro Tag zwischen 1. November und 31. März
KRESSBRONN - Wie von der Verwaltung und dem Tourismusbeirat empfohlen, hat der Kressbronner Rat der Erhöhung der Kurtaxe ab dem 1. Januar nächsten Jahres zugestimmt, und zwar einstimmig. Vom 1. April bis 31. Oktober beträgt sie dann zwei Euro pro Tag und Person im Alter von über über 16 Jahren. Bisher betrug sie 1,50 Euro. Erstmals wird zwischen dem 1. November und dem 31. März auch eine Winterkurtaxe in Höhe von 50 Cent erhoben.
Kressbronn hat den Kurtaxesatz seit 2012 nicht mehr erhöht und will in den nächsten Jahren auch keine weitere Anpassung vornehmen. Maßgeblicher Grund für die Erhöhung, so die Verwaltung, sind die zahlreichen Investitionen in die touristische Infrastruktur, vor allem im Bereich des Bodan-Areals. Obwohl das Gelände erst zum Teil seit letztem Jahr fertig ist, betrug der Abmangel im Bereich Tourismus im Jahr 2016 schon 446 000 Euro. Ohne Berücksichtigung der Zuwendung Dritter investiert die Gemeinde bis 2020 weitere rund 10,5 Millionen Euro, die sich aus 3,2 Millionen Euro für die Promenade und die Denkmale mit einem Investitionsvolumen von rund 7,3 Millionen Euro zusammensetzen. Die laufenden Kosten sind hierbei noch nicht berücksichtigt.
Kurtaxe für Bootsliegeplätze
Für Bootsliegeplätze in Hafenanlagen wird ab nächstem Jahr die Kurta- xepflicht eingeführt. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass auch „Beherberger“und Betreiber von Campingplätzen und Hafenanlagen mit Schiffsliegeplätzen verpflichtet sind, die bei ihnen verweilenden ortsfremden Personen der Gemeinde zu melden sowie die Kurtaxe an sie abzuführen. Camper und Zweitwohnungsinhaber wurden bisher schon veranlagt. Für viele Camper war in den vergangenen Jahren nicht nachvollziehbar, warum sie auf dem Campingplatz Kurtaxe zu bezahlen hatten, während die Kajütbootsinhaber auf dem nebenan liegenden Yachthafen davon verschont blieben. Rechtlich ist diese Erhebung zwingend erforderlich. Ab 2020 werden deshalb in Kressbronn Bootsliege- plätze wie Campingstellplätze behandelt. Nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen erhebt im Bodenseekreis derzeit die Gemeinde Sipplingen eine Kurtaxe für Bootsliegeplätze. Immenstaad hat beschlossen, sie ab dem 1. April ebenfalls zu erheben. Weitere Seeanliegergemeinden wollen nachziehen.
Von kurtaxepflichtigen Einwohnern sowie von dauerhaften Inhabern von Campingstellplätzen und Bootsliegeplätzen in einer Hafenanlage wird anstelle der Kurtaxe pro Aufenthaltstag – unabhängig von Dauer und Häufigkeit des tatsächlichen Aufenthalts – eine pauschale Jahreskurtaxe in Höhe von 20 Euro je Person erhoben, wie die Kressbronner Gemeinderäte entschieden.