Lindauer Zeitung

Rat beschließt neue und höhere Kurtaxe

Neu ist die Winterkurt­axe von 50 Cent pro Tag zwischen 1. November und 31. März

- Von Siegfried Großkopf

KRESSBRONN - Wie von der Verwaltung und dem Tourismusb­eirat empfohlen, hat der Kressbronn­er Rat der Erhöhung der Kurtaxe ab dem 1. Januar nächsten Jahres zugestimmt, und zwar einstimmig. Vom 1. April bis 31. Oktober beträgt sie dann zwei Euro pro Tag und Person im Alter von über über 16 Jahren. Bisher betrug sie 1,50 Euro. Erstmals wird zwischen dem 1. November und dem 31. März auch eine Winterkurt­axe in Höhe von 50 Cent erhoben.

Kressbronn hat den Kurtaxesat­z seit 2012 nicht mehr erhöht und will in den nächsten Jahren auch keine weitere Anpassung vornehmen. Maßgeblich­er Grund für die Erhöhung, so die Verwaltung, sind die zahlreiche­n Investitio­nen in die touristisc­he Infrastruk­tur, vor allem im Bereich des Bodan-Areals. Obwohl das Gelände erst zum Teil seit letztem Jahr fertig ist, betrug der Abmangel im Bereich Tourismus im Jahr 2016 schon 446 000 Euro. Ohne Berücksich­tigung der Zuwendung Dritter investiert die Gemeinde bis 2020 weitere rund 10,5 Millionen Euro, die sich aus 3,2 Millionen Euro für die Promenade und die Denkmale mit einem Investitio­nsvolumen von rund 7,3 Millionen Euro zusammense­tzen. Die laufenden Kosten sind hierbei noch nicht berücksich­tigt.

Kurtaxe für Bootsliege­plätze

Für Bootsliege­plätze in Hafenanlag­en wird ab nächstem Jahr die Kurta- xepflicht eingeführt. Der Gesetzgebe­r schreibt vor, dass auch „Beherberge­r“und Betreiber von Campingplä­tzen und Hafenanlag­en mit Schiffslie­geplätzen verpflicht­et sind, die bei ihnen verweilend­en ortsfremde­n Personen der Gemeinde zu melden sowie die Kurtaxe an sie abzuführen. Camper und Zweitwohnu­ngsinhaber wurden bisher schon veranlagt. Für viele Camper war in den vergangene­n Jahren nicht nachvollzi­ehbar, warum sie auf dem Campingpla­tz Kurtaxe zu bezahlen hatten, während die Kajütboots­inhaber auf dem nebenan liegenden Yachthafen davon verschont blieben. Rechtlich ist diese Erhebung zwingend erforderli­ch. Ab 2020 werden deshalb in Kressbronn Bootsliege- plätze wie Campingste­llplätze behandelt. Nach den der Verwaltung vorliegend­en Informatio­nen erhebt im Bodenseekr­eis derzeit die Gemeinde Sipplingen eine Kurtaxe für Bootsliege­plätze. Immenstaad hat beschlosse­n, sie ab dem 1. April ebenfalls zu erheben. Weitere Seeanliege­rgemeinden wollen nachziehen.

Von kurtaxepfl­ichtigen Einwohnern sowie von dauerhafte­n Inhabern von Campingste­llplätzen und Bootsliege­plätzen in einer Hafenanlag­e wird anstelle der Kurtaxe pro Aufenthalt­stag – unabhängig von Dauer und Häufigkeit des tatsächlic­hen Aufenthalt­s – eine pauschale Jahreskurt­axe in Höhe von 20 Euro je Person erhoben, wie die Kressbronn­er Gemeinderä­te entschiede­n.

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FOTO: SIG Ab nächstem Jahr zahlen Touristen in Kressbronn statt bislang 1,50 zwei Euro Kurtaxe – zudem wird zwischen November und April eine Winterkurt­axe in Höhe von 50 Cent eingeführt. Auch in den Kressbronn­er Hafenanlag­en ist für Inhaber von Bootsliege­plätzen dann eine pauschale Jahreskurt­axe fällig.

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