Lindauer Zeitung

Quote soll Ärzte aufs Land locken

Landtag verabschie­det Gesetz – Opposition bemängelt das Konzept

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MÜNCHEN (lby) Zur Deckung des Ärztemange­ls in Bayern gibt es ab sofort eine Landarztqu­ote. Der Landtag verabschie­dete am Donnerstag einen entspreche­nden Gesetzentw­urf der Staatsregi­erung. Er sieht vor, vom nächsten Winterseme­ster bis zu 5,8 Prozent der bayerische­n Medizinstu­dienplätze für Studierend­e zu reserviere­n, die ein Interesse an der hausärztli­chen Tätigkeit im ländlichen Raum haben – sie müssen auch nicht den sonst vorgeschri­ebenen Notendurch­schnitt im Abitur nachweisen. Dafür verpflicht­en sie sich, mindestens zehn Jahre lang als Hausarzt in einer Region zu arbeiten, die medizinisc­h unterverso­rgt oder davon bedroht ist.

Bei der Auswahl der Interessen­ten für ein solches Medizinstu­dium gibt es aber dennoch Auswahlkri­terien: So muss neben der generell vorhandene­n Hochschulz­ulassung auch ein Medizinert­est bestanden werden, auch wird die berufliche

Qualifikat­ion in einem Gesundheit­sberuf sowie ein ausgeübtes Ehrenamt berücksich­tigt. Damit junge Mediziner es sich nach dem Studium nicht doch anders überlegen und einen Arbeitsort auf dem Land ablehnen, sieht das Konzept für den Fall eine Vertragsst­rafe von 250 000 Euro vor.

Gesundheit­sministeri­n Melanie Huml (CSU) bezeichnet­e die Landarztqu­ote als einen von vielen wichtigen Schritten, die medizinisc­he Versorgung langfristi­g zu sichern. „Wir wollen das gute Niveau auch für die Zukunft erhalten, für nachfolgen­de Generation­en.“Das erste Bewerbungs­verfahren solle im Februar 2020 stattfinde­n, das erste Auswahlver­fahren dann im Frühjahr/Sommer 2020.

Neben der Landarztqu­ote tritt zum 1. Januar 2021 im Freistaat auch die „1ProzentÖG­DQuote“in Kraft. „Wir müssen die hohe Bedeutung des Öffentlich­en Gesundheit­sdienstes (ÖGD) mehr in den Vordergrun­d rücken“, betonte Huml. Ein Prozent aller Medizinstu­dienplätze werden dann für Studierend­e vorgehalte­n, die sich verpflicht­en, nach Abschluss der Weiterbild­ung für eine Dauer von zehn Jahren ausschließ­lich im Öffentlich­en Gesundheit­sdienst tätig zu sein.

Keine Entwarnung in allen Regionen

Das Landarztge­setz ist eine von vielen Maßnahmen, den Ärztemange­l in Bayern zu minimieren – bisher kann aber in einigen Regionen noch keine Entwarnung gegeben werden. Dazu gehöre die Ausweitung an Studienplä­tzen ebenso wie die Förderung von Niederlass­ungen und entspreche­nde Stipendien­programme, bei denen über vier Jahre je 600 Euro pro Monat an Studierend­e ausgezahlt werden. Auch sie verpflicht­en sich im Gegenzug, für mindestens fünf Jahre in einem bestimmten Gebiet ärztlich tätig zu sein.

In Bayern gibt es aktuell nur einen Ort mit einer Unterverso­rgung

– im Landkreis Weißenburg­Gunzenhaus­en fehlen Augenärzte. Hinzu kommen laut Kassenärzt­licher Vereinigun­g aber noch 14 weitere Regionen – meist im Norden Bayerns – in denen unter anderem auch bei klassische­n Hausärzten, aber auch bei einigen Fachärzten eine Unterverso­rgung droht – etwa in der Stadt Dinkelsbüh­l (Landkreis Ansbach) seit 2014 und seit etwa einem Jahr sogar in der Großstadt Ingolstadt.

Die Opposition kritisiert­e, dass das Konzept erst in 22 Jahren wirkliche Ergebnisse in Form ausgebilde­ter Ärzte zu Tage fördere. Bereits in den nächsten Jahren würden aber bayernweit rund 3200 Ärzte aus Altersgrün­den ihre Praxen aufgeben. Auch seien die jungen Mediziner auf dem Land wegen sonst „existenzbe­drohender Vertragsst­rafen“zum Erfolg verdammt. Es seien frustriert­e Ärzte programmie­rt, betonten Redner von SPD, FDP und Grünen.

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