Mit Frauenleiche im Kofferraum
Prozess soll klären, ob mutmaßlicher Täter schuldfähig war
NÜRNBERG (dpa) Sie ist auf dem Nachhauseweg in der Tiefgarage ihres Wohnhauses überfallen, vergewaltigt und schließlich erdrosselt worden. Später findet die Polizei die Leiche der Nürnbergerin im Kofferraum eines Autos. Seit Donnerstag steht deshalb ein 22Jähriger wegen Totschlags vor dem Landgericht NürnbergFürth. Ob der mutmaßliche Täter schuldfähig war, soll der Prozess klären.
Vor Gericht schwieg der Mann zu der Tat, die er im November des vergangenen Jahres begangen haben soll. Aussagen gab es nur von den Beamten, die den Mann am Tag der Tat aufgegriffen haben. Demnach verfolgt in der Nacht eine Polizeistreife ein verdächtiges Auto auf der Autobahn 73 bei Bamberg – den Wagen des Opfers. Am Steuer sitzt der obdach und arbeitslose Angeklagte. Er fährt in Schlangenlinien. Trotz Anhaltesignals biegt er von der Autobahn ab und versucht zu Fuß zu flüchten. Kurze Zeit später fasst ihn jedoch die Polizei. Im Kofferraum entdecken die Beamten dann die Leiche der Frau.
Vor Gericht schilderten die Polizisten am Donnerstag, wie sich der Beschuldigte widerstandslos festnehmen ließ. Er habe dabei apathisch gewirkt. Allerdings habe er später auf der Dienststelle für sich einen bestimmten Rechtsanwalt angefordert. Sein Mandant werde sich zu der Tat nicht äußern, erklärte der Verteidiger am ersten Verhandlungstag. Weil der mutmaßliche Täter nach Ansicht der Staatsanwaltschaft unter einer schizophrenen Psychose leidet, sei er zur Tatzeit „nicht ausschließbar schuldunfähig“gewesen. Daher gibt es in dem Verfahren keine Anklage, sondern einen Antrag in einem Sicherungsverfahren.
Der Anwalt der 30jährigen Tochter des Opfers sagte, es sei schwer für seine Mandantin, dem mutmaßlichen Totschläger ihrer Mutter gegenüberzusitzen. Sie erhoffe sich vom Gericht aber, dass der Ablauf der Taten aufgeklärt und die Frage beantwortet wird, ob es sich nicht um Mord handelt, um die vorangegangene Vergewaltigung zu verdecken. Die Staatsanwaltschaft hält den Beschuldigten gefährlich für die Allgemeinheit. Weitere Straftaten seien zu erwarten. Der 22Jährige war bereits wegen Drogendelikten, Diebstahls und Körperverletzung polizeibekannt. In Blutproben unmittelbar nach der Tat zeigten sich bei ihm weniger als 0,1 Promille Alkohol und keine Rückstände von Drogen oder Medikamenten.
Weil sich in einem Gutachten Zweifel an seiner Schuldfähigkeit ergaben, hob das Gericht den ursprünglichen Haftbefehl gegen ihn auf und ordnete stattdessen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Für das Verfahren sind mehrere Verhandlungsage bis 13. Januar angesetzt.