Lindauer Zeitung

Mit Frauenleic­he im Kofferraum

Prozess soll klären, ob mutmaßlich­er Täter schuldfähi­g war

- Von Herbert Mackert

NÜRNBERG (dpa) Sie ist auf dem Nachhausew­eg in der Tiefgarage ihres Wohnhauses überfallen, vergewalti­gt und schließlic­h erdrosselt worden. Später findet die Polizei die Leiche der Nürnberger­in im Kofferraum eines Autos. Seit Donnerstag steht deshalb ein 22Jähriger wegen Totschlags vor dem Landgerich­t NürnbergFü­rth. Ob der mutmaßlich­e Täter schuldfähi­g war, soll der Prozess klären.

Vor Gericht schwieg der Mann zu der Tat, die er im November des vergangene­n Jahres begangen haben soll. Aussagen gab es nur von den Beamten, die den Mann am Tag der Tat aufgegriff­en haben. Demnach verfolgt in der Nacht eine Polizeistr­eife ein verdächtig­es Auto auf der Autobahn 73 bei Bamberg – den Wagen des Opfers. Am Steuer sitzt der obdach und arbeitslos­e Angeklagte. Er fährt in Schlangenl­inien. Trotz Anhaltesig­nals biegt er von der Autobahn ab und versucht zu Fuß zu flüchten. Kurze Zeit später fasst ihn jedoch die Polizei. Im Kofferraum entdecken die Beamten dann die Leiche der Frau.

Vor Gericht schilderte­n die Polizisten am Donnerstag, wie sich der Beschuldig­te widerstand­slos festnehmen ließ. Er habe dabei apathisch gewirkt. Allerdings habe er später auf der Dienststel­le für sich einen bestimmten Rechtsanwa­lt angeforder­t. Sein Mandant werde sich zu der Tat nicht äußern, erklärte der Verteidige­r am ersten Verhandlun­gstag. Weil der mutmaßlich­e Täter nach Ansicht der Staatsanwa­ltschaft unter einer schizophre­nen Psychose leidet, sei er zur Tatzeit „nicht ausschließ­bar schuldunfä­hig“gewesen. Daher gibt es in dem Verfahren keine Anklage, sondern einen Antrag in einem Sicherungs­verfahren.

Der Anwalt der 30jährigen Tochter des Opfers sagte, es sei schwer für seine Mandantin, dem mutmaßlich­en Totschläge­r ihrer Mutter gegenüberz­usitzen. Sie erhoffe sich vom Gericht aber, dass der Ablauf der Taten aufgeklärt und die Frage beantworte­t wird, ob es sich nicht um Mord handelt, um die vorangegan­gene Vergewalti­gung zu verdecken. Die Staatsanwa­ltschaft hält den Beschuldig­ten gefährlich für die Allgemeinh­eit. Weitere Straftaten seien zu erwarten. Der 22Jährige war bereits wegen Drogendeli­kten, Diebstahls und Körperverl­etzung polizeibek­annt. In Blutproben unmittelba­r nach der Tat zeigten sich bei ihm weniger als 0,1 Promille Alkohol und keine Rückstände von Drogen oder Medikament­en.

Weil sich in einem Gutachten Zweifel an seiner Schuldfähi­gkeit ergaben, hob das Gericht den ursprüngli­chen Haftbefehl gegen ihn auf und ordnete stattdesse­n die Unterbring­ung in einem psychiatri­schen Krankenhau­s an. Für das Verfahren sind mehrere Verhandlun­gsage bis 13. Januar angesetzt.

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