Stadträte entscheiden über den Wochenmarkt
Hauptausschuss befasst sich mit HotzVorschlag
LINDAU (dik) Ob der Wochenmarkt künftig auf dem Marktplatz oder doch bei der Inselhalle und am Hafen stattfinden soll, darüber entscheidet am Dienstag der Hauptausschuss. Die Verwaltung hält beides für möglich.
Der Ausschuss hatte im Oktober bereits beschlossen, dass die Marktstände, die ab Januar von der CavazzenBaustelle betroffen sein werden, zwischen die Kirchen ziehen sollen. Doch den Markthändlern gefällt das nicht, weil dann eine Straße den Markt teilt. Außerdem würden an jedem Samstagmorgen mehr als 20 Parkplätze verschwinden. Mit OBKandidat Mathias Hotz schlagen die Markthändler deshalb vor, dass der Wochenmarkt für die etwa drei Jahre Bauzeit auf den TheresevonBayernPlatz umziehen soll.
Weil die LTK den Platz zwischen Inselhalle und Parkhaus an einigen Samstagen an Kunden der Inselhalle vermietet hat, soll der Markt an den betroffenen Samstagen auf dem Rüberplatz stattfinden, was aus Sicht der Markthändler für den Mittwochsmarkt sowieso der beste Platz wäre. Grundsätzlich kann sich die Stadtverwaltung das vorstellen. Der Rüberplatz allein würde aber nicht ausreichen, der Wochenmarkt müsste bis zum Mangturm reichen. Nötig wären Baustromverteiler. Außerdem hält die Stadtgärtnerei Einrichtungen zum Schutz der Kastanien für notwendig. Nicht möglich wäre der Wochenmarkt am Rüberplatz, wenn dort Stadtfest, Rund Um, Einkaufsnacht, Jahrmarkt und Hafenweihnacht stattfinden. Zudem gebe es Kritik von Hotelbetreibern und Anwohnern, zu viele Veranstaltungen an den Hafen zu verlegen.
Die Vorlage geht nicht auf den Vorschlag von Zukunft Insel ein. Die Geschäftsleute der Insel hatten ebenfalls den TheresevonBayernPlatz als neuen Standort für den Wochenmarkt vorgeschlagen. Wenn der Platz zwischen Inselhalle und Parkhaus nicht zur Verfügung stehe, sollte der Platz nach Meinung von Zukunft Insel auf den Stiftsplatz ausweichen, auch wenn dort dann Parkplätze wegfallen.
Für den TheresevonBayernPlatz spricht laut Verwaltung das benachbarte Parkhaus sowie Toilettenanlage, Fahrradabstellplätze, Stromversorgung, die vorhanden sind. Die LTK macht gewissen Kostenaufwand geltend, den die Markthändler zu tragen hätten.