Kindertagesstätte St. Wendelin erhält mehr Platz
Sigmarszell: Vier Bauanträgen wird zugestimmt Nachbarliche Zustimmung im Bauausschuss entscheidend
SIGMARSZELL Der Bauausschuss Sigmarszell hat sich bei seiner Sitzung am 19. November mit insgesamt sechs Anträgen beschäftigt. Vier Anträgen wurde von den Räten das gemeindliche Einvernehmen erteilt, zwei wurden abgelehnt. Unter anderem bekommt die Kindertagesstätte St. Wendelin mehr Platz.
Der erste Antrag zur Errichtung von vier Garagen für drei Wohneinheiten und einem Maschinenunterstand für die Nebenerwerbslandwirtschaft in Niederstaufen, Kinbach 2, wurde einstimmig die Genehmigung erteilt. Bürgermeister Jörg Agthe schränkte allerdings ein, dass erst das Amt für Landwirtschaft entscheiden wird, ob der Maschinenunterstand im Rahmen der Nebenerwerbslandwirtschaft tatsächlich „betriebsdienlich“ist. Dies ist laut Baugesetz Voraussetzung für eine Genehmigung. Auch bezüglich des Baus der Garagen äußerten die Gemeinderäte Bedenken, da sie die vom Landratsamt vorgegebene Maximalfläche von 50 Quadratmetern überschreiten und zudem den Festsetzungen des Flächennutzungsplans widersprechen. In diesem ist der betreffende Bereich als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. „Sollte das Landratsamt Einwände erheben, so muss der Bauherr dann erneut einen geänderten Bauantrag stellen“, so Aghte. Im Regelfall genehmige das Landratsamt 1,5 überdachte Stellplätze je Wohneinheit, allerdings eben nur mit höchstens 50 Quadratmetern Grundfläche.
Der zweite Antrag auf Genehmigung eines Anbaus an ein Einfamilienhaus in Niederstaufen, Sulzerwiese 7, wurde mit einer Stimmengleichheit von drei zu drei Stimmen abgelehnt. Der geplante Anbau sollte mit einem Flachdach errichtet werden, obwohl im zuständigen Bebauungsplan „Sulzerwiese Teil 1“eine Bauweise mit Satteldach vorgeschrieben ist. Auch die Baugrenze wäre geringfügig überschritten worden. Bürgermeister Agthe wies allerdings darauf hin, dass im betreffenden Baugebiet in der Vergangenheit bereits kleinere Überschreitungen der überbaubaren Flächen zugelassen wurden und eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans grundsätzlich möglich wären, wenn „die Abweichung unter Würdigung nachbarschaftlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.“Ausschlaggebend für die Ablehnung des Antrags war daher schlussendlich die Ablehnung des Grundstücksnachbarn, der im Rahmen der durchgeführten Nachbarschaftsbeteiligung seine Zustimmung verweigerte, obwohl die gesetzlich vorgeschriebene Abstandsfläche zur Grundstücksgrenze eingehalten wird. „Wir haben immer gesagt, dass in solchen Fällen das nachbarschaftliche Einverständnis vorliegen muss. Wenn wir unsere Linie jetzt von Fall zu Fall ändern, weiß ich nicht mehr, worauf wir uns verlassen können“, gab Alwin Neulinger zu bedenken, woraufhin sich die Hälfte der Räte gegen eine Genehmigung aussprachen.
Genehmigt wurde hingegen der Änderungsantrag für den Bau einer Maschinenhalle in Bösenreutin, Oeschweg 17. Der ursprüngliche Plan war bereits 2013 genehmigt, der Bau der Halle bislang aber noch nicht begonnen worden. Da nach der Änderung die Abstandsflächen zum Nachbargebäude nicht mehr eingehalten werden können, war auch hier das Einverständnis des Nachbarn von Nöten. Da dieses in schriftlicher Form gegeben wurde, stimmte der Bauausschuss dem Antrag zu.
Auch die Kindertagesstätte St. Wendelin in Niederstaufen kann aufatmen. Dem Antrag auf Umnutzung der ehemaligen Bankräume im Gebäude in der Allgäustraße 26 für den Einbau einer weiteren Hortgruppe wurde stattgegeben. Dadurch wird in der Kindertagesstätte ein anderer Raum frei, der dann für zehn weitere Kindergartenplätze genutzt werden soll.
Ebenfalls genehmigt wurde ein Antrag auf Verlängerung eines Vorbescheids, ein bestehendes Nebengebäude in Bösenreutin, Egghaldersteig 9, auszubauen und eine Wohnung einzubauen. Der ursprüngliche Vorbescheid aus dem Jahr 2014 wurde im Jahr 2017 erstmals verlängert. Die Räte beschlossen die erneute Verlängerung einstimmig.
Abgelehnt wurde hingegen der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von drei Einfamilienhäusern entlang der Allgäustraße in Niederstaufen. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde weist den betroffenen Bereich als Fläche für die Landwirtschaft aus und das Vorhaben würde somit öffentliche Belange beeinträchtigen. Der Bereich würde nur mittels der Aufstellung eines Bebauungsplanes bebaubar, in dem im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan geändert würde. Die Gemeinde hat jedoch für das Grundstück bereits eine Machbarkeitsstudie durchführen lassen, wonach insbesondere denkmalschutzrechtliche Belange einer Planung entgegenstehen könnten und somit zuerst ein denkmalschutzrechtliches Erlaubnisverfahren durchgeführt werden muss. Das gemeindliche Einvernehmen wurde hierfür nicht in Aussicht gestellt.