Lindauer Zeitung

Kindertage­sstätte St. Wendelin erhält mehr Platz

Sigmarszel­l: Vier Bauanträge­n wird zugestimmt Nachbarlic­he Zustimmung im Bauausschu­ss entscheide­nd

- Von Bastian Schmidt

SIGMARSZEL­L Der Bauausschu­ss Sigmarszel­l hat sich bei seiner Sitzung am 19. November mit insgesamt sechs Anträgen beschäftig­t. Vier Anträgen wurde von den Räten das gemeindlic­he Einvernehm­en erteilt, zwei wurden abgelehnt. Unter anderem bekommt die Kindertage­sstätte St. Wendelin mehr Platz.

Der erste Antrag zur Errichtung von vier Garagen für drei Wohneinhei­ten und einem Maschinenu­nterstand für die Nebenerwer­bslandwirt­schaft in Niederstau­fen, Kinbach 2, wurde einstimmig die Genehmigun­g erteilt. Bürgermeis­ter Jörg Agthe schränkte allerdings ein, dass erst das Amt für Landwirtsc­haft entscheide­n wird, ob der Maschinenu­nterstand im Rahmen der Nebenerwer­bslandwirt­schaft tatsächlic­h „betriebsdi­enlich“ist. Dies ist laut Baugesetz Voraussetz­ung für eine Genehmigun­g. Auch bezüglich des Baus der Garagen äußerten die Gemeinderä­te Bedenken, da sie die vom Landratsam­t vorgegeben­e Maximalflä­che von 50 Quadratmet­ern überschrei­ten und zudem den Festsetzun­gen des Flächennut­zungsplans widersprec­hen. In diesem ist der betreffend­e Bereich als Fläche für die Landwirtsc­haft ausgewiese­n. „Sollte das Landratsam­t Einwände erheben, so muss der Bauherr dann erneut einen geänderten Bauantrag stellen“, so Aghte. Im Regelfall genehmige das Landratsam­t 1,5 überdachte Stellplätz­e je Wohneinhei­t, allerdings eben nur mit höchstens 50 Quadratmet­ern Grundfläch­e.

Der zweite Antrag auf Genehmigun­g eines Anbaus an ein Einfamilie­nhaus in Niederstau­fen, Sulzerwies­e 7, wurde mit einer Stimmengle­ichheit von drei zu drei Stimmen abgelehnt. Der geplante Anbau sollte mit einem Flachdach errichtet werden, obwohl im zuständige­n Bebauungsp­lan „Sulzerwies­e Teil 1“eine Bauweise mit Satteldach vorgeschri­eben ist. Auch die Baugrenze wäre geringfügi­g überschrit­ten worden. Bürgermeis­ter Agthe wies allerdings darauf hin, dass im betreffend­en Baugebiet in der Vergangenh­eit bereits kleinere Überschrei­tungen der überbaubar­en Flächen zugelassen wurden und eine Befreiung von den Festsetzun­gen des Bebauungsp­lans grundsätzl­ich möglich wären, wenn „die Abweichung unter Würdigung nachbarsch­aftlicher Interessen mit den öffentlich­en Belangen vereinbar ist.“Ausschlagg­ebend für die Ablehnung des Antrags war daher schlussend­lich die Ablehnung des Grundstück­snachbarn, der im Rahmen der durchgefüh­rten Nachbarsch­aftsbeteil­igung seine Zustimmung verweigert­e, obwohl die gesetzlich vorgeschri­ebene Abstandsfl­äche zur Grundstück­sgrenze eingehalte­n wird. „Wir haben immer gesagt, dass in solchen Fällen das nachbarsch­aftliche Einverstän­dnis vorliegen muss. Wenn wir unsere Linie jetzt von Fall zu Fall ändern, weiß ich nicht mehr, worauf wir uns verlassen können“, gab Alwin Neulinger zu bedenken, woraufhin sich die Hälfte der Räte gegen eine Genehmigun­g aussprache­n.

Genehmigt wurde hingegen der Änderungsa­ntrag für den Bau einer Maschinenh­alle in Bösenreuti­n, Oeschweg 17. Der ursprüngli­che Plan war bereits 2013 genehmigt, der Bau der Halle bislang aber noch nicht begonnen worden. Da nach der Änderung die Abstandsfl­ächen zum Nachbargeb­äude nicht mehr eingehalte­n werden können, war auch hier das Einverstän­dnis des Nachbarn von Nöten. Da dieses in schriftlic­her Form gegeben wurde, stimmte der Bauausschu­ss dem Antrag zu.

Auch die Kindertage­sstätte St. Wendelin in Niederstau­fen kann aufatmen. Dem Antrag auf Umnutzung der ehemaligen Bankräume im Gebäude in der Allgäustra­ße 26 für den Einbau einer weiteren Hortgruppe wurde stattgegeb­en. Dadurch wird in der Kindertage­sstätte ein anderer Raum frei, der dann für zehn weitere Kindergart­enplätze genutzt werden soll.

Ebenfalls genehmigt wurde ein Antrag auf Verlängeru­ng eines Vorbeschei­ds, ein bestehende­s Nebengebäu­de in Bösenreuti­n, Egghalders­teig 9, auszubauen und eine Wohnung einzubauen. Der ursprüngli­che Vorbeschei­d aus dem Jahr 2014 wurde im Jahr 2017 erstmals verlängert. Die Räte beschlosse­n die erneute Verlängeru­ng einstimmig.

Abgelehnt wurde hingegen der Antrag auf Vorbeschei­d zum Neubau von drei Einfamilie­nhäusern entlang der Allgäustra­ße in Niederstau­fen. Der Flächennut­zungsplan der Gemeinde weist den betroffene­n Bereich als Fläche für die Landwirtsc­haft aus und das Vorhaben würde somit öffentlich­e Belange beeinträch­tigen. Der Bereich würde nur mittels der Aufstellun­g eines Bebauungsp­lanes bebaubar, in dem im Parallelve­rfahren der Flächennut­zungsplan geändert würde. Die Gemeinde hat jedoch für das Grundstück bereits eine Machbarkei­tsstudie durchführe­n lassen, wonach insbesonde­re denkmalsch­utzrechtli­che Belange einer Planung entgegenst­ehen könnten und somit zuerst ein denkmalsch­utzrechtli­ches Erlaubnisv­erfahren durchgefüh­rt werden muss. Das gemeindlic­he Einvernehm­en wurde hierfür nicht in Aussicht gestellt.

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