Der Videobeweis – ein Fall fürs Gericht
Richter rät: Vom überholten Regelverständnis lösen
FRANKFURT (dpa) Der verflixte Videobeweis hat erstmals auch das DFBSportgericht ins Schwitzen gebracht. Das Gremium um den Vorsitzenden Richter Hans E. Lorenz lehnte am Donnerstag den Einspruch des SV Wehen Wiesbaden gegen die Wertung der 0:1Niederlage bei Dynamo Dresden ab. In der ZweitligaPartie am 8. November hatte der Schiedsrichter nach Abstimmung mit dem Videokeller in Köln ein vermeintliches Tor des Aufsteigers nicht anerkannt. Die zweieinhalbstündige Verhandlung in Frankfurt spiegelte die Dauerdebatte um den VideoAssistenten (VAR) wider, die Woche für Woche im Profifußball aufflammt.
„Das Urteil ist möglicherweise nicht ganz leicht zu vermitteln. Wir können in diesem Fall dem Schiedsrichter aber keinen Regelverstoß nachweisen und dem VideoAssistenten keinen Fehler“, sagte Lorenz und machte deutlich, dass sich alle Beteiligten im Fußball mit dem technischen Hilfsmittel anfreunden müssten: „Wir sind alle noch ein bisschen gefangen in unserem tradierten, überholten Regelverständnis. Wir müssen uns davon lösen.“
Der DFBRegelexperte, langjährige Lehrwart und frühere BundesligaReferee Lutz Wagner räumte ein, dass die Umsetzung eine Dauerbaustelle bleibe: „Im Moment stoßen wir an Grenzen. Glücklich mit der Situation kann keiner sein, der am Fußball beteiligt ist.“
Wiesbaden hatte gefordert, das Spiel zu wiederholen. Der Aufsteiger war durch Manuel Schäffler (26.) vermeintlich in Führung gegangen. Doch weil der Ball bei einem DynamoAngriff zuvor auf der anderen Seite des Platzes im Toraus war, gab Schiedsrichter Martin Petersen aus Stuttgart den Treffer nach einem Hinweis des VideoAssistenten und Ansicht der TVBilder nicht. Stattdessen wurde die Partie mit Abstoß für Wiesbaden fortgesetzt.
„Die Tätigkeit des VideoAssistenten kann, wird und darf nicht dazu führen, dass Spielwertungen annulliert werden“, mahnte Lorenz. „Der VideoAssistent soll das Fußballspiel gerechter machen, nicht das System destabilisieren.“