Falsche Wurst: 58-Jährige zu 6000 Euro Strafe verurteilt
Kressbronner Unternehmen hat in vier Fällen Salami aus Italien als deutsche Wurst nach Indien verkauft
- Etikettenschwindel in Kressbronn: Der Fall um falsch ausgezeichnete Salamis, der Ende 2017 für Aufsehen sorgte, ist inzwischen vollständig abgeschlossen, wie Christine Weiss von der Staatsanwaltschaft Ravensburg auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“mitteilt. So sei ein Strafbefehl gegen eine 58-Jährige rechtskräftig geworden, die eine Gesamtstrafe von 150 Tagessätzen zu je 40 Euro erhielt - und vollständig beglich.
Das Unternehmen mit Sitz in Kressbronn soll in vier Fällen Salami aus Italien importiert, mit deutschen Etiketten versehen und dann nach Indien exportiert haben. Dabei soll es sich um fünf Tonnen Salami handeln, die aus Italien nach Kressbronn geliefert wurden. Dort erhielt die Wurst ein neues Etikett mit Deutschland als Ursprungsland – und wurde wiederum über einen Händler nach Indien geliefert.
Mitte November 2017 durchsuchte die Polizei das Betriebsgelände in Kressbronn, die Staatsanwaltschaft ermittelte. Den Stein ins Rollen gebracht hatte eine routinemäßige Kontrolle des Landratsamts Bodenseekreis, bei der die fehlerhafte Etikettierung aufgefallen war. Daraufhin
war das Betriebsgelände in Kressbronn durchsucht worden. Verurteilt wurde die 58-Jährige in vier Fällen tatmehrheitlich wegen „Inverkehrbringens von Lebensmitteln unter irreführender Bezeichnung“, sagte Christine Weiss von der Staatsanwaltschaft Ravensburg auf Nachfrage. Die Ermittlungen seien sehr aufwändig und zeitintensiv gewesen und hätten zahlreiche Ordner gefüllt. Zunächst seien die in dem Betrieb beschlagnahmten Dokumente und EDV-Daten ausgewertet worden, worum sich Experten der Polizei und das Amt für Gewerbe und Umwelt des Landkreises gekümmert hätten.
Dass Lebensmittel weltweit verschoben werden, wie im vorliegenden Fall die Wurst von Italien über Deutschland nach Indien, sei grundsätzlich keine Besonderheit, sagte seinerzeit Andreas Winkler, Sprecher von Foodwatch Deutschland gegenüber der Schwäbischen Zeitung. „Die Lebensmittelbranche ist globalisiert, wie jede andere Wirtschaftsbranche auch.“Eine einheitliche Kennzeichnungspflicht über den Ursprung von Lebensmitteln gebe es in der Europäischen Union außerdem nicht. Während der Ursprung von frischem Obst und Gemüse angegeben werden müsse, sei das bei Tiefkühlprodukten wie zum Beispiel
Erdbeeren nicht vorgeschrieben. „Es gibt Vorgaben, die müssen klar sein, wie zum Beispiel der Hersteller“, so Winkler. Aber was die Herkunft angehe, gebe es im Grunde keine Regelung.
Die Herkunft von frischem Fleisch müsse seit der BSE-Krise grundsätzlich gekennzeichnet sein, erklärte Winkler. Sobald das Fleisch aber verarbeitet werde, zum Beispiel wenn es gesalzen werde, sei das nicht mehr notwendig. Zutaten könnten dadurch billig auf der ganzen Welt eingekauft werden. Der Verein Foodwatch fordert eine grundsätzliche Kennzeichnungspflicht über den Ursprung von Lebensmitteln.