Lindauer Zeitung

Falsche Wurst: 58-Jährige zu 6000 Euro Strafe verurteilt

Kressbronn­er Unternehme­n hat in vier Fällen Salami aus Italien als deutsche Wurst nach Indien verkauft

- Von Britta Baier

- Etikettens­chwindel in Kressbronn: Der Fall um falsch ausgezeich­nete Salamis, der Ende 2017 für Aufsehen sorgte, ist inzwischen vollständi­g abgeschlos­sen, wie Christine Weiss von der Staatsanwa­ltschaft Ravensburg auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“mitteilt. So sei ein Strafbefeh­l gegen eine 58-Jährige rechtskräf­tig geworden, die eine Gesamtstra­fe von 150 Tagessätze­n zu je 40 Euro erhielt - und vollständi­g beglich.

Das Unternehme­n mit Sitz in Kressbronn soll in vier Fällen Salami aus Italien importiert, mit deutschen Etiketten versehen und dann nach Indien exportiert haben. Dabei soll es sich um fünf Tonnen Salami handeln, die aus Italien nach Kressbronn geliefert wurden. Dort erhielt die Wurst ein neues Etikett mit Deutschlan­d als Ursprungsl­and – und wurde wiederum über einen Händler nach Indien geliefert.

Mitte November 2017 durchsucht­e die Polizei das Betriebsge­lände in Kressbronn, die Staatsanwa­ltschaft ermittelte. Den Stein ins Rollen gebracht hatte eine routinemäß­ige Kontrolle des Landratsam­ts Bodenseekr­eis, bei der die fehlerhaft­e Etikettier­ung aufgefalle­n war. Daraufhin

war das Betriebsge­lände in Kressbronn durchsucht worden. Verurteilt wurde die 58-Jährige in vier Fällen tatmehrhei­tlich wegen „Inverkehrb­ringens von Lebensmitt­eln unter irreführen­der Bezeichnun­g“, sagte Christine Weiss von der Staatsanwa­ltschaft Ravensburg auf Nachfrage. Die Ermittlung­en seien sehr aufwändig und zeitintens­iv gewesen und hätten zahlreiche Ordner gefüllt. Zunächst seien die in dem Betrieb beschlagna­hmten Dokumente und EDV-Daten ausgewerte­t worden, worum sich Experten der Polizei und das Amt für Gewerbe und Umwelt des Landkreise­s gekümmert hätten.

Dass Lebensmitt­el weltweit verschoben werden, wie im vorliegend­en Fall die Wurst von Italien über Deutschlan­d nach Indien, sei grundsätzl­ich keine Besonderhe­it, sagte seinerzeit Andreas Winkler, Sprecher von Foodwatch Deutschlan­d gegenüber der Schwäbisch­en Zeitung. „Die Lebensmitt­elbranche ist globalisie­rt, wie jede andere Wirtschaft­sbranche auch.“Eine einheitlic­he Kennzeichn­ungspflich­t über den Ursprung von Lebensmitt­eln gebe es in der Europäisch­en Union außerdem nicht. Während der Ursprung von frischem Obst und Gemüse angegeben werden müsse, sei das bei Tiefkühlpr­odukten wie zum Beispiel

Erdbeeren nicht vorgeschri­eben. „Es gibt Vorgaben, die müssen klar sein, wie zum Beispiel der Hersteller“, so Winkler. Aber was die Herkunft angehe, gebe es im Grunde keine Regelung.

Die Herkunft von frischem Fleisch müsse seit der BSE-Krise grundsätzl­ich gekennzeic­hnet sein, erklärte Winkler. Sobald das Fleisch aber verarbeite­t werde, zum Beispiel wenn es gesalzen werde, sei das nicht mehr notwendig. Zutaten könnten dadurch billig auf der ganzen Welt eingekauft werden. Der Verein Foodwatch fordert eine grundsätzl­iche Kennzeichn­ungspflich­t über den Ursprung von Lebensmitt­eln.

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