Arbeitsreiche Nacht für den Zoll
Bei der Kontrolle eines Reisebusses stießen die Beamten auf Unregelmäßigkeiten
(lz) - Bei einer nächtlichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Busverkehrs wurden in der Nacht auf Donnerstag vier Strafanzeigen wegen illegalen Aufenthaltes aus- und drei Fahndungstreffer festgestellt.
Wie die Polizei in einer Pressemitteilung erklärt, war ein Fernreisebus aus Deutschland in Richtung Italien unterwegs, als die Fahrgäste um 1 Uhr morgens durch zivile und uniformierte Beamte der Lindauer Grenzpolizei vor der Ausreise kontrolliert wurden. Hierbei konnte zunächst bei einem 32-jährigen Albaner festgestellt werden, dass er bereits vier Monate im Schengenraum unterwegs ist.
Das Touristenprivileg gestattet ihm jedoch nur einen maximalen Aufenthalt von drei Monaten. Da die Durchsicht seines Reisepasses lediglich einen Einreisestempel aus Ungarn vom Oktober des Vorjahres aufweisen konnte, wurde er angezeigt. Zur Sicherung des Strafverfahrens wurde ein Betrag von 200 Euro einbehalten.
Ein 27-jähriger Nigerianer legte zwar einen gültigen Aufenthaltstitel vor, den ebenso notwendigen Reisepass führte er nach Polizeiangaben jedoch nicht mit sich. Seiner Aussage nach habe er sich in der Botschaft in Berlin erst einen solchen Pass ausstellen lassen wollen. Da er seinen Lebensmittelpunkt jedoch in Italien hat, musste er unverrichteter Dinge seine Rückreise antreten.
Bei zwei weiteren Fahrgästen wurden laut Polizeibericht ebenfalls Unregelmäßigkeiten festgestellt. So konnte ein 28-jähriger Ghanaer nur einen italienischen Identitätsnachweis vorlegen.
Den notwendigen Reisepass und einen Aufenthaltstitel oder ein Visum hatte er nicht bei sich. Aufgrund einer Überprüfung konnten dann noch abweichende Personalien in Deutschland festgestellt werden. Der nun in Italien lebende Ghanaer hatte früher in Deutschland Asyl beantragt, war dann aber durch die deutschen Behörden nach Italien abgeschoben worden.
Nun war er mit den damals erfassten Personalien zur Aufenthaltsermittlung durch das Ausländeramt Trier ausgeschrieben. Neben der Anzeige erfolgte hier auch die Feststellung
der Erreichbarkeit für die Behörden. Ähnliches stellte sich bei einem weiteren Ghanaer heraus. Der 25-jährige Mann hatte zwar seine erforderlichen Reisedokumente dabei, der italienische Aufenthaltstitel war jedoch seit Anfang Januar abgelaufen. Auch hier ergab eine Überprüfung abweichende Personalien.
Diese waren jedoch schon mit den vorgelegten Daten zusammengeführt, so dass direkt eine Fahndungsnotierung zur Festnahme des Ausländeramtes Kleve die Folge war.
Hintergrund dieser Ausschreibung war auch ein zurückliegendes, negativ beschiedenes Asylverfahren. Da der aktuelle Aufenthalt des damals als Nigerianer aufgetretenen Asylbewerbers der Ausländerbehörde jedoch bisher noch nicht bekannt war, wurde er zur möglichen Abschiebung zur Festnahme ausgeschrieben.
Da die Ausreise Richtung Italien in diesem Fall gesichert war, konnte er zusammen mit den anderen Fahrgästen nach Ende der Kontrolle seine Reise fortsetzen.