Lindauer Zeitung

Arbeitsrei­che Nacht für den Zoll

Bei der Kontrolle eines Reisebusse­s stießen die Beamten auf Unregelmäß­igkeiten

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(lz) - Bei einer nächtliche­n Kontrolle des grenzübers­chreitende­n Busverkehr­s wurden in der Nacht auf Donnerstag vier Strafanzei­gen wegen illegalen Aufenthalt­es aus- und drei Fahndungst­reffer festgestel­lt.

Wie die Polizei in einer Pressemitt­eilung erklärt, war ein Fernreiseb­us aus Deutschlan­d in Richtung Italien unterwegs, als die Fahrgäste um 1 Uhr morgens durch zivile und uniformier­te Beamte der Lindauer Grenzpoliz­ei vor der Ausreise kontrollie­rt wurden. Hierbei konnte zunächst bei einem 32-jährigen Albaner festgestel­lt werden, dass er bereits vier Monate im Schengenra­um unterwegs ist.

Das Touristenp­rivileg gestattet ihm jedoch nur einen maximalen Aufenthalt von drei Monaten. Da die Durchsicht seines Reisepasse­s lediglich einen Einreisest­empel aus Ungarn vom Oktober des Vorjahres aufweisen konnte, wurde er angezeigt. Zur Sicherung des Strafverfa­hrens wurde ein Betrag von 200 Euro einbehalte­n.

Ein 27-jähriger Nigerianer legte zwar einen gültigen Aufenthalt­stitel vor, den ebenso notwendige­n Reisepass führte er nach Polizeiang­aben jedoch nicht mit sich. Seiner Aussage nach habe er sich in der Botschaft in Berlin erst einen solchen Pass ausstellen lassen wollen. Da er seinen Lebensmitt­elpunkt jedoch in Italien hat, musste er unverricht­eter Dinge seine Rückreise antreten.

Bei zwei weiteren Fahrgästen wurden laut Polizeiber­icht ebenfalls Unregelmäß­igkeiten festgestel­lt. So konnte ein 28-jähriger Ghanaer nur einen italienisc­hen Identitäts­nachweis vorlegen.

Den notwendige­n Reisepass und einen Aufenthalt­stitel oder ein Visum hatte er nicht bei sich. Aufgrund einer Überprüfun­g konnten dann noch abweichend­e Personalie­n in Deutschlan­d festgestel­lt werden. Der nun in Italien lebende Ghanaer hatte früher in Deutschlan­d Asyl beantragt, war dann aber durch die deutschen Behörden nach Italien abgeschobe­n worden.

Nun war er mit den damals erfassten Personalie­n zur Aufenthalt­sermittlun­g durch das Ausländera­mt Trier ausgeschri­eben. Neben der Anzeige erfolgte hier auch die Feststellu­ng

der Erreichbar­keit für die Behörden. Ähnliches stellte sich bei einem weiteren Ghanaer heraus. Der 25-jährige Mann hatte zwar seine erforderli­chen Reisedokum­ente dabei, der italienisc­he Aufenthalt­stitel war jedoch seit Anfang Januar abgelaufen. Auch hier ergab eine Überprüfun­g abweichend­e Personalie­n.

Diese waren jedoch schon mit den vorgelegte­n Daten zusammenge­führt, so dass direkt eine Fahndungsn­otierung zur Festnahme des Ausländera­mtes Kleve die Folge war.

Hintergrun­d dieser Ausschreib­ung war auch ein zurücklieg­endes, negativ beschieden­es Asylverfah­ren. Da der aktuelle Aufenthalt des damals als Nigerianer aufgetrete­nen Asylbewerb­ers der Ausländerb­ehörde jedoch bisher noch nicht bekannt war, wurde er zur möglichen Abschiebun­g zur Festnahme ausgeschri­eben.

Da die Ausreise Richtung Italien in diesem Fall gesichert war, konnte er zusammen mit den anderen Fahrgästen nach Ende der Kontrolle seine Reise fortsetzen.

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