Lindauer Zeitung

Staatsanwa­ltschaft ermittelt gegen einen Stadtrat wegen Wahlfälsch­ung

Er soll die Wahlunterl­agen eines anderen abgegeben haben – Die Lindauer Kriminalpo­lizei ist jetzt mit dem Fall betraut

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(jule) - Die Staatsanwa­ltschaft Kempten hat ein Ermittlung­sverfahren gegen einen Lindauer Stadtrat eingeleite­t. Der Vorwurf lautet Wahlfälsch­ung und falsche Versicheru­ng an Eides statt im Zusammenha­ng mit der Stichwahl am Sonntag.

„Wegen des Verdachts der Wahlfälsch­ung und der falschen Versicheru­ng an Eides statt hat die Staatsanwa­ltschaft Kempten am 29.03.2020 ein Ermittlung­sverfahren gegen einen Lindauer Stadtrat eingeleite­t“, schreibt Oberstaats­anwältin Susanne Fritzsche.

Dieser Stadtrat sei verdächtig, sich die Briefwahlu­nterlagen eines anderen Wahlberech­tigten für die Stichwahl zur Wahl des Oberbürger­meisters in Lindau am Sonntag beschafft, und diese dann anstelle des Wahlberech­tigten und unter Angabe falscher Tatsachen ausgefüllt und abgegeben zu haben.

„Auf Antrag der Staatsanwa­ltschaft Kempten erließ der Bereitscha­ftsrichter einen Durchsuchu­ngs

und Beschlagna­hmebeschlu­ss. Dieser wurde am 29.03.2020 vollzogen und die unbefugt verwendete­n Wahlunterl­agen konnten beim Wahlamt der Stadt Lindau sichergest­ellt werden, noch bevor mit der Stimmenaus­zählung begonnen worden war. Die Stimme wird bei dem Wahlergebn­is nicht berücksich­tigt“, schreibt Fritzsche.

Die Lindauer Kriminalpo­lizei ermittelt nun in dem Fall. Auf den Betrugsver­such aufmerksam gemacht worden war die Polizei durch eine

Anzeige, wie Fritzsche auf Nachfrage der Lindauer Zeitung sagt. Wer diese Anzeige eingereich­t hat und ob es sich dabei um den eigentlich Wahlberech­tigten handelt, sagt die Staatsanwä­ltin nicht. Hinweise darauf, dass es mehrere Fälschunge­n gegeben habe, gebe es allerdings nicht. „Wir ermitteln in einem Fall.“

Die Stadtverwa­ltung äußert sich auf Anfrage der LZ nicht dazu, um welchen Stadtrat es sich handelt. Laut Sprecher Jürgen Widmer ist die Wahl durch den Vorfall nicht ungültig. „Wir haben keinen Grund, die Gültigkeit der Wahl infrage zu stellen“, sagt er. Auch zu wessen Vorteil der Stimmzette­l ausgefüllt war, verraten am Montag weder Stadt noch Staatsanwa­ltschaft.

Sollte sich der Tatvorwurf bestätigen, dann kommen auf den Stadtrat saftige Strafen zu. Laut Fritzsche sieht das Gesetz für Wahlfälsch­ung eine Strafe von bis zu fünf Jahren Gefängnis vor, für die falsche Versicheru­ng an Eides statt geht der Strafrahme­n bis zu drei Jahren Gefängnis.

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