Lindauer Zeitung

Das ist in der Corona-Krise erlaubt

Motorradau­sfahrten oder Segeln sind verboten

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(dik) - Bürger wollen genau wissen, was erlaubt und was verboten ist in diesen Tagen. Die LZ hat darüber mit Holger Stabik und Dominic Geißler vom Polizeiprä­sidium in Kempten und mit Sibylle Ehreiser vom Landratsam­t Lindau gesprochen.

Wie verändert die Krise die Polizeiarb­eit?

Die Polizei überwacht derzeit vor allem die Einschränk­ungen. Zunächst gab es am Bayerische­n Bodensee nur wenige Verstöße, doch die Polizei ist überzeugt, dass viele den Sinn immer noch nicht verstanden haben: „Wir müssen in die Köpfe reinbringe­n, um was es eigentlich geht.“Nämlich darum, Abstand zu anderen Menschen zu halten, um keine Infektione­n zu ermögliche­n. Prompt gab es mit dem guten Wetter am Wochenende viele Verstöße. Vor allem Jugendlich­e haben sich getroffen, obwohl das verboten ist.

Welche Folgen hat Corona für andere Bereiche der Polizeiarb­eit?

Es gibt zum Beispiel viel weniger Unfälle. Im Allgäu gibt es nur ein Drittel so viele Unfälle wie an normalen Tagen. Die Zahl der Polizeiein­sätze insgesamt ist um ungefähr ein Drittel gesunken – von etwa 340 auf 238 in 24 Stunden. Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte trotz leerer Straßen die Tempolimit­s einhalten, denn es gibt weiter Geschwindi­gkeitskont­rollen.

Darf jemand mit seinem Motorrad eine Spritztour machen?

Die Antwort ist eindeutig: Nein. Eine reine Ausflugsfa­hrt ist kein triftiger Grund, der im Freistaat das Verlassen der Wohnung möglich macht. Jede Ausflugsfa­hrt mit dem Motorrad erhöhe die Anzahl der möglichen Sozialkont­akte, beispielsw­eise beim Tanken. Auch bestehe die Gefahr, mit dem Motorrad zu verunglück­en und dadurch Rettungsmi­ttel wie Ärzte oder Krankenhau­sbetten zu beanspruch­en, die derzeit für andere Zwecke gebraucht werden. Erlaubt ist es nur, mit dem Motorrad zur Arbeit oder zum Einkaufen zu fahren.

Darf man segeln oder in die Berge fahren?

Nein! Der Grundsatz lautet, dass jeder daheim bleiben soll und nur in wenigen Ausnahmefä­llen die Wohnung verlassen darf. Sport im Freien ist nach den Regeln nur alleine oder mit Angehörige­n erlaubt, mit denen man unter einem Dach wohnt. Erlaubt sind Joggen oder Wandern mit der eigenen Wohnung als Ausgangspu­nkt. Niemand darf sich ins Auto setzen, um am besonders schönen Zielort einen Spaziergan­g zu machen. Autofahrte­n sind nur für den Weg zur Arbeit, zum Arzt oder zum Einkaufen oder als Helfer erlaubt. Beim Wasser- oder Bergsport besteht zudem immer auch ein gewisses Unfallrisi­ko und damit das gleiche Problem wie beim Motorradfa­hren.

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ARCHIVFOTO: DPA/BACHMANN NESTOR In Bayern ist derzeit auch eine Spritztour mit dem Motorrad verboten.

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