Das ist in der Corona-Krise erlaubt
Motorradausfahrten oder Segeln sind verboten
(dik) - Bürger wollen genau wissen, was erlaubt und was verboten ist in diesen Tagen. Die LZ hat darüber mit Holger Stabik und Dominic Geißler vom Polizeipräsidium in Kempten und mit Sibylle Ehreiser vom Landratsamt Lindau gesprochen.
Wie verändert die Krise die Polizeiarbeit?
Die Polizei überwacht derzeit vor allem die Einschränkungen. Zunächst gab es am Bayerischen Bodensee nur wenige Verstöße, doch die Polizei ist überzeugt, dass viele den Sinn immer noch nicht verstanden haben: „Wir müssen in die Köpfe reinbringen, um was es eigentlich geht.“Nämlich darum, Abstand zu anderen Menschen zu halten, um keine Infektionen zu ermöglichen. Prompt gab es mit dem guten Wetter am Wochenende viele Verstöße. Vor allem Jugendliche haben sich getroffen, obwohl das verboten ist.
Welche Folgen hat Corona für andere Bereiche der Polizeiarbeit?
Es gibt zum Beispiel viel weniger Unfälle. Im Allgäu gibt es nur ein Drittel so viele Unfälle wie an normalen Tagen. Die Zahl der Polizeieinsätze insgesamt ist um ungefähr ein Drittel gesunken – von etwa 340 auf 238 in 24 Stunden. Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte trotz leerer Straßen die Tempolimits einhalten, denn es gibt weiter Geschwindigkeitskontrollen.
Darf jemand mit seinem Motorrad eine Spritztour machen?
Die Antwort ist eindeutig: Nein. Eine reine Ausflugsfahrt ist kein triftiger Grund, der im Freistaat das Verlassen der Wohnung möglich macht. Jede Ausflugsfahrt mit dem Motorrad erhöhe die Anzahl der möglichen Sozialkontakte, beispielsweise beim Tanken. Auch bestehe die Gefahr, mit dem Motorrad zu verunglücken und dadurch Rettungsmittel wie Ärzte oder Krankenhausbetten zu beanspruchen, die derzeit für andere Zwecke gebraucht werden. Erlaubt ist es nur, mit dem Motorrad zur Arbeit oder zum Einkaufen zu fahren.
Darf man segeln oder in die Berge fahren?
Nein! Der Grundsatz lautet, dass jeder daheim bleiben soll und nur in wenigen Ausnahmefällen die Wohnung verlassen darf. Sport im Freien ist nach den Regeln nur alleine oder mit Angehörigen erlaubt, mit denen man unter einem Dach wohnt. Erlaubt sind Joggen oder Wandern mit der eigenen Wohnung als Ausgangspunkt. Niemand darf sich ins Auto setzen, um am besonders schönen Zielort einen Spaziergang zu machen. Autofahrten sind nur für den Weg zur Arbeit, zum Arzt oder zum Einkaufen oder als Helfer erlaubt. Beim Wasser- oder Bergsport besteht zudem immer auch ein gewisses Unfallrisiko und damit das gleiche Problem wie beim Motorradfahren.