Gerichte verhandeln nur noch das Nötigste
Lindauer Richter arbeiten im Schicht-System – Alle Verhandlungen werden nachgeholt
- Die Corona-Pandemie wirkt sich auch auf die Justiz aus. Sowohl das Lindauer Amtsgericht als auch das Landgericht in Kempten verlegen Verhandlungen, die nicht dringend nötig sind. Gestrichen wird allerdings nichts, alle Verhandlungen werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Und es muss auch keiner Sorge haben, in der Untersuchungshaft zu versauern.
„Wir schränken den Dienstbetrieb ein und verhandeln nur noch eilige Sachen“, sagt die Lindauer Amtsgerichtsdirektorin Brigitte Grenzstein. Zu diesen eiligen Sachen gehört alles, was mit einstweiligen Verfügungen oder Gewaltschutz zu tun hat. Auch Verhandlungen, bei denen die Angeklagten in Untersuchungshaft sitzen, sollen nicht ausfallen.
Damit das Lindauer Amtsgericht so lange wie möglich funktionsfähig bleibt, arbeiten die Richter nur noch im Wechsel. „Jeden Tag ist ein anderer da“, sagt Grenzstein. So könnte alles, was dringend ist, weiterhin verhandelt werden – und die Ansteckungsgefahr sei minimiert. Wie lange sich weniger dringende Verfahren verschieben, kann Grenzstein derzeit nicht genau sagen. „Aber ich denke, alles verschiebt sich so um ein Vierteljahr.“
Ganz ähnlich sieht es beim Landgericht in Kempten aus. „Darüber, ob und welche Verhandlungen verschoben werden, entscheiden die jeweiligen Vorsitzenden der Strafkammern von Fall zu Fall“, schreibt Richter David Beck auf Anfrage der LZ. „Insbesondere in Haft- und Unterbringungssachen, also auch Verfahren, in denen sich ein Angeklagter in Untersuchungshaft befindet, finden die Verhandlungen in Strafsachen am Landgericht in Kempten weiterhin statt.“
Verfahrensverzögerungen in Haft- und Unterbringungssachen seien derzeit nicht zu erwarten, ebenso wenig wie eine vollständige Schließung des Gerichts. Allerdings werden wegen der Corona-Pandemie generell Termine am Land- und am Amtsgericht Kempten zu mündlichen Verhandlungen in Zivilsachen mit der Ausnahme von eiligen und dringlichen Fällen bis zum 19. April abgesetzt oder verlegt, so Beck weiter. „Alle eiligen Angelegenheiten werden weiterhin rasch bearbeitet, in vielen Fällen werden jedoch Verzögerungen nicht zu vermeiden sein.“Die Verhandlungen in Strafsachen werden – insbesondere in Haftsachen – weiterhin auch öffentlich stattfinden.
„Zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahr werden weitere Anordnungen im Rahmen der Einlasskontrollen und zum Verhalten in den Sitzungssälen ergehen“, schreibt Beck. „Grundsätzlich wird darum gebeten, soweit möglich dringende Termine oder Anliegen per Telefon zu klären.“
Wenn rechtsverbindliche Anträge oder Erklärungen abgegeben werden müssen, genüge eine einfache EMail allerdings nicht.