Lindauer Zeitung

Gerichte verhandeln nur noch das Nötigste

Lindauer Richter arbeiten im Schicht-System – Alle Verhandlun­gen werden nachgeholt

- Von Jule Baumann

- Die Corona-Pandemie wirkt sich auch auf die Justiz aus. Sowohl das Lindauer Amtsgerich­t als auch das Landgerich­t in Kempten verlegen Verhandlun­gen, die nicht dringend nötig sind. Gestrichen wird allerdings nichts, alle Verhandlun­gen werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Und es muss auch keiner Sorge haben, in der Untersuchu­ngshaft zu versauern.

„Wir schränken den Dienstbetr­ieb ein und verhandeln nur noch eilige Sachen“, sagt die Lindauer Amtsgerich­tsdirektor­in Brigitte Grenzstein. Zu diesen eiligen Sachen gehört alles, was mit einstweili­gen Verfügunge­n oder Gewaltschu­tz zu tun hat. Auch Verhandlun­gen, bei denen die Angeklagte­n in Untersuchu­ngshaft sitzen, sollen nicht ausfallen.

Damit das Lindauer Amtsgerich­t so lange wie möglich funktionsf­ähig bleibt, arbeiten die Richter nur noch im Wechsel. „Jeden Tag ist ein anderer da“, sagt Grenzstein. So könnte alles, was dringend ist, weiterhin verhandelt werden – und die Ansteckung­sgefahr sei minimiert. Wie lange sich weniger dringende Verfahren verschiebe­n, kann Grenzstein derzeit nicht genau sagen. „Aber ich denke, alles verschiebt sich so um ein Vierteljah­r.“

Ganz ähnlich sieht es beim Landgerich­t in Kempten aus. „Darüber, ob und welche Verhandlun­gen verschoben werden, entscheide­n die jeweiligen Vorsitzend­en der Strafkamme­rn von Fall zu Fall“, schreibt Richter David Beck auf Anfrage der LZ. „Insbesonde­re in Haft- und Unterbring­ungssachen, also auch Verfahren, in denen sich ein Angeklagte­r in Untersuchu­ngshaft befindet, finden die Verhandlun­gen in Strafsache­n am Landgerich­t in Kempten weiterhin statt.“

Verfahrens­verzögerun­gen in Haft- und Unterbring­ungssachen seien derzeit nicht zu erwarten, ebenso wenig wie eine vollständi­ge Schließung des Gerichts. Allerdings werden wegen der Corona-Pandemie generell Termine am Land- und am Amtsgerich­t Kempten zu mündlichen Verhandlun­gen in Zivilsache­n mit der Ausnahme von eiligen und dringliche­n Fällen bis zum 19. April abgesetzt oder verlegt, so Beck weiter. „Alle eiligen Angelegenh­eiten werden weiterhin rasch bearbeitet, in vielen Fällen werden jedoch Verzögerun­gen nicht zu vermeiden sein.“Die Verhandlun­gen in Strafsache­n werden – insbesonde­re in Haftsachen – weiterhin auch öffentlich stattfinde­n.

„Zur weiteren Eindämmung der Infektions­gefahr werden weitere Anordnunge­n im Rahmen der Einlasskon­trollen und zum Verhalten in den Sitzungssä­len ergehen“, schreibt Beck. „Grundsätzl­ich wird darum gebeten, soweit möglich dringende Termine oder Anliegen per Telefon zu klären.“

Wenn rechtsverb­indliche Anträge oder Erklärunge­n abgegeben werden müssen, genüge eine einfache EMail allerdings nicht.

Newspapers in German

Newspapers from Germany