Lindauer Zeitung

Nach Hetze gegen Muslime: Anklage und Strafbefeh­l gegen Polizeibea­mte

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(lby) - Wegen Strafverei­telung im Amt im Zusammenha­ng mit einer Hetzbotsch­aft gegen Muslime hat die Staatsanwa­ltschaft Traunstein einen Polizeibea­mten angeklagt. Er soll einen Kollegen gedeckt haben, der die volksverhe­tzende Nachricht verbreitet hatte. Gegen diesen Beamten sei ein Strafbefeh­l wegen Volksverhe­tzung erlassen worden, teilte die Staatsanwa­ltschaft Traunstein am Donnerstag mit. Beide Beamte sind nach Angaben des Polizeiprä­sidiums Oberbayern Süd seit Bekanntwer­den der Vorwürfe im vergangene­n März vom Dienst suspendier­t.

Ausgangspu­nkt war die Verbreitun­g der Nachricht in einer Chatgruppe, der Beamte des Polizeiprä­sidiums angehörten. Darin wurden in Deutschlan­d lebenden Muslime herabgewür­digt und beschimpft; zudem wurde ihr Recht bestritten, als gleichwert­ige Menschen in der staatliche­n Gemeinscha­ft zu leben.

Den Ermittlung­en zufolge hatte der nun vom Amtsgerich­t Rosenheim mit Strafbefeh­l belegte Beamte im Februar die Nachricht an einen anderen Beamten gesandt mit der Aufforderu­ng, sie zu teilen – was dieser tat: Er sendete sie an die Chatgruppe. Dafür hat dieser Beamte eine Geldauflag­e bekommen.

Der nach dem Vorfall mit der strafrecht­lichen Aufarbeitu­ng betraute Beamte wiederum leitete kein Ermittlung­sverfahren gegen den Erstverbre­iter ein – vielmehr habe er den Kollegen bewusst fälschlich als – straffreie­n – Empfänger genannt, erläuterte die Anklagebeh­örde. Zudem sei in seinem Büro eine offen sichtbare Collage mit verbotenen Kennzeiche­n der NSDAP gefunden worden. Deshalb laute die Anklage auch auf das Verwenden von Kennzeiche­n verfassung­swidriger Organisati­onen.

Ob und wann der Beamte sich vor Gericht verantwort­en muss, ist offen.

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