Nach Hetze gegen Muslime: Anklage und Strafbefehl gegen Polizeibeamte
(lby) - Wegen Strafvereitelung im Amt im Zusammenhang mit einer Hetzbotschaft gegen Muslime hat die Staatsanwaltschaft Traunstein einen Polizeibeamten angeklagt. Er soll einen Kollegen gedeckt haben, der die volksverhetzende Nachricht verbreitet hatte. Gegen diesen Beamten sei ein Strafbefehl wegen Volksverhetzung erlassen worden, teilte die Staatsanwaltschaft Traunstein am Donnerstag mit. Beide Beamte sind nach Angaben des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd seit Bekanntwerden der Vorwürfe im vergangenen März vom Dienst suspendiert.
Ausgangspunkt war die Verbreitung der Nachricht in einer Chatgruppe, der Beamte des Polizeipräsidiums angehörten. Darin wurden in Deutschland lebenden Muslime herabgewürdigt und beschimpft; zudem wurde ihr Recht bestritten, als gleichwertige Menschen in der staatlichen Gemeinschaft zu leben.
Den Ermittlungen zufolge hatte der nun vom Amtsgericht Rosenheim mit Strafbefehl belegte Beamte im Februar die Nachricht an einen anderen Beamten gesandt mit der Aufforderung, sie zu teilen – was dieser tat: Er sendete sie an die Chatgruppe. Dafür hat dieser Beamte eine Geldauflage bekommen.
Der nach dem Vorfall mit der strafrechtlichen Aufarbeitung betraute Beamte wiederum leitete kein Ermittlungsverfahren gegen den Erstverbreiter ein – vielmehr habe er den Kollegen bewusst fälschlich als – straffreien – Empfänger genannt, erläuterte die Anklagebehörde. Zudem sei in seinem Büro eine offen sichtbare Collage mit verbotenen Kennzeichen der NSDAP gefunden worden. Deshalb laute die Anklage auch auf das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Ob und wann der Beamte sich vor Gericht verantworten muss, ist offen.