Corona-Party: Beteiligte widersprechen Polizei
Weil sich die Verordnung geändert hat, bleibt es wohl bei einem Bußgeld – Langenargener bedauern ihr Verhalten
- 15 Leute haben am Samstagabend in Langenargen zu Hause eine Party gefeiert. So beschreibt es jedenfalls die Polizei. Zwei Bewohner widersprechen der Darstellung – ihr Verhalten bedauern sie trotzdem. Ihnen zufolge hielten sich zwei Gruppen in zwei verschiedenen Wohngemeinschaften auf, die einen hätten einen Film angeschaut, die anderen nebenan Karten gespielt. Die Beteiligten kommen wohl so oder so mit einem Bußgeld davon. Grund ist eine Änderung der Corona-Verordnung zum 28. März: „Nach der neuen Bestimmung ist das Verhalten keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit“, sagt Karl-Josef Diehl, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft in Ravensburg.
Die Polizei habe bei Corona-Kontrollen am Wochenende einen deutlichen Anstieg der Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz festgestellt, hieß es in einer Meldung von Montag. In einem Fall hätten 15 Personen in Langenargen in einer Wohnung eine Party gefeiert und bei der Kontrolle den Beamten sogar das Betreten der Räume verwehrt. Demnach machte erst eine Anordnung der Staatsanwaltschaft den Weg frei. Die Polizei zählte 15 Leute, von denen sich einige zuvor versteckt hätten.
„Das stimmt so nicht“, sagt einer der Bewohner im Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“. Vielmehr handle es sich um zwei benachbarte
Wohngemeinschaften. In der einen sollen sich fünf Bewohner und vier Gäste, in der anderen drei Bewohner und drei Gäste aufgehalten haben. „Wir sind uns unserer Schuld bewusst und wollen uns auch nicht rausreden“, versichert er und einer seiner Nachbarn pflichtet ihm bei. Allerdings seien sie mit der Schilderung der Polizei nicht einverstanden.
„Die einen haben Karten gespielt und Bier getrunken und die anderen schauten einen Film an. Wir haben keine Riesenparty veranstaltet, beide Gruppen haben ihr eigenes Ding gemacht“, berichtet der Langenargener. Als gegen 23 Uhr plötzlich sechs Polizisten vor der Tür standen, sei er überfordert gewesen und habe sie zunächst nicht reingelassen. Etwa fünf Minuten und eine Anordnung der Staatsanwaltschaft später sah die Sache anders aus: „Die Beamten kamen rein, alle versammelten sich und haben ihre Personalien angegeben. Es hat sich niemand versteckt.“In der Wohnung nebenan sei das Ganze ähnlich abgelaufen.
„Wir entschuldigen uns bei der Allgemeinheit und sind mit einem Bußgeld einverstanden. Aber wir sind sicher keine Quarantäne-Verweigerer oder husten irgendwelche Menschen an“, sagen die Beteiligten. Genauso würde es aber in den sozialen Medien dargestellt, in denen die Nachricht von einer Corona-Party schnell die Runde gemacht hatte.
Dass die Langenargener auf ihre Version pochen, dürfte auch etwas damit zu tun haben, dass es bis vor Kurzem bei einer Zusammenkunft ab 15 Personen nicht mit einem Bußgeld getan war, sondern ein Strafverfahren eingeleitet wurde. „Fakt ist, dass die Personen regen Austausch hatten und mal in der einen Wohnung und dann in der anderen waren“, sagt Markus Sauter, Sprecher des Polizeipräsidiums in Ravensburg, zum Ablauf am Samstag. Ins Detail könne er nicht gehen, weil es Sache der Staatsanwaltschaft in Ravensburg sei, zu prüfen, ob eine Straftat vorliegt. Ergebnis der Prüfung ist voraussichtlich, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Denn wie Staatsanwalt Diehl erklärt, habe sich die Corona-Verordnung zum 28. März, also zu Samstag, geändert: „Nach meinem Kenntnisstand werden wir das Verfahren an die Bußgeldstelle des Landratsamtes im Bodenseekreis übergeben.“
Für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Corona gibt es einen eigenen Bußgeldkatalog. Und der sieht für die Teilnahme an einer Veranstaltung oder sonstigen Ansammlung außerhalb des öffentlichen Raums von jeweils mehr als fünf Personen pro Teilnehmer 250 bis 1000 Euro vor.