Lindauer Zeitung

Richter entscheide­n bis Gründonner­stag über Klage gegen Gottesdien­st-Verbot

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(lby) - Kurz vor Ostern muss der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) über das Gottesdien­stverbot in Corona-Zeiten entscheide­n. Ein Münchner Anwalt verlangt per Eilantrag, dass religiöse Zusammenkü­nfte trotz CoronaPand­emie erlaubt sein sollen. Eine Sprecherin des Gerichtsho­fes bestätigte den Eingang der Klage am Freitag. Bis zum Gründonner­stag soll eine Entscheidu­ng vorliegen.

„Das absolute Verbot verletzt mich in meiner Religionsf­reiheit. Ähnlich den Regelungen zu lebensnotw­endigen Dienstleis­tungsbetri­eben wäre eine Erlaubnis mit strengen seuchenhyg­ienischen Auflagen das mildere Mittel gewesen“, sagte der Anwalt. Er klage nicht nur als Katholik, sondern auch für andere Christen und Glaubensge­meinschaft­en, die den gleichen Einschränk­ungen unterworfe­n seien. „Hintergrun­d ist natürlich auch das Osterfest sowie das Paschafest.“

In dem Antrag heißt es: „Ostern ist nach katholisch­em Glauben nicht einfach ein Fest unter anderen, sondern das ,Fest der Feste‘, die ,Feier der Feiern‘.“Gründonner­stag, Karfreitag und Ostersonnt­ag seien „die Lichtquell­e eines jeden Gläubigen für das ganze Jahr“. Zu dieser Zeit auf die liturgisch­en Feiern verzichten zu müssen, sei unverhältn­ismäßig.

Ein Sprecher des Erzbistums München und Freising verwies auf verschiede­ne Stellungna­hmen des Erzbischof­s, Kardinal Reinhard Marx, zum Thema. „Die Maßnahmen der Regierung sind harte Eingriffe in die Grundrecht­e der Menschen, auch eine Einschränk­ung der Religionsf­reiheit, wie es sie wohl in unserem Land noch nie gegeben hat“, hatte Marx unlängst an die pastoralen Mitarbeite­r des Bistums geschriebe­n. Aber: „Wir tragen auch Verantwort­ung für das ganze Gemeinwese­n, in dem wir leben.“

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