Richter entscheiden bis Gründonnerstag über Klage gegen Gottesdienst-Verbot
(lby) - Kurz vor Ostern muss der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) über das Gottesdienstverbot in Corona-Zeiten entscheiden. Ein Münchner Anwalt verlangt per Eilantrag, dass religiöse Zusammenkünfte trotz CoronaPandemie erlaubt sein sollen. Eine Sprecherin des Gerichtshofes bestätigte den Eingang der Klage am Freitag. Bis zum Gründonnerstag soll eine Entscheidung vorliegen.
„Das absolute Verbot verletzt mich in meiner Religionsfreiheit. Ähnlich den Regelungen zu lebensnotwendigen Dienstleistungsbetrieben wäre eine Erlaubnis mit strengen seuchenhygienischen Auflagen das mildere Mittel gewesen“, sagte der Anwalt. Er klage nicht nur als Katholik, sondern auch für andere Christen und Glaubensgemeinschaften, die den gleichen Einschränkungen unterworfen seien. „Hintergrund ist natürlich auch das Osterfest sowie das Paschafest.“
In dem Antrag heißt es: „Ostern ist nach katholischem Glauben nicht einfach ein Fest unter anderen, sondern das ,Fest der Feste‘, die ,Feier der Feiern‘.“Gründonnerstag, Karfreitag und Ostersonntag seien „die Lichtquelle eines jeden Gläubigen für das ganze Jahr“. Zu dieser Zeit auf die liturgischen Feiern verzichten zu müssen, sei unverhältnismäßig.
Ein Sprecher des Erzbistums München und Freising verwies auf verschiedene Stellungnahmen des Erzbischofs, Kardinal Reinhard Marx, zum Thema. „Die Maßnahmen der Regierung sind harte Eingriffe in die Grundrechte der Menschen, auch eine Einschränkung der Religionsfreiheit, wie es sie wohl in unserem Land noch nie gegeben hat“, hatte Marx unlängst an die pastoralen Mitarbeiter des Bistums geschrieben. Aber: „Wir tragen auch Verantwortung für das ganze Gemeinwesen, in dem wir leben.“