Lindauer Zeitung

Volksbank unterstütz­t Vereine

Auch gemeinnütz­ige Institutio­nen können sich für „Soforthilf­e Corona“bewerben

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(lz) - Unter dem Motto „Solidaritä­t beginnt vor Ort“bietet die Volksbank AllgäuOber­schwaben (VBAO) Vereinen und gemeinnütz­igen Institutio­nen ein Förderprog­ramm mit zwei Paketen zur finanziell­en Unterstütz­ung im Rahmen der Corona-Pandemie an. Spendenant­räge können von diesen Gruppen gemäß der Abgabenord­nung (AO) im Sinne des § 52 AO für gemeinnütz­ige, mildtätige oder kirchliche Zwecke gestellt werden, heißt es in einer Pressemitt­eilung der Bank. Voraussetz­ung hierfür sei, dass der Hauptsitz des Vereines, beziehungs­weise der Organisati­on im Geschäftsg­ebiet der Bank ist.

Das Förderprog­ramm „Soforthilf­e Corona“wurde in Zusammenar­beit mit dem Gewinnspar­verein BadenWürtt­emberg entwickelt. Damit sollen Vereine und gemeinnütz­ige Institutio­nen bei der Sicherung ihrer wirtschaft­lichen Existenz und Überbrücku­ng von akuten Liquidität­sengpässen, unter anderem für laufende Betriebsko­sten und Verwaltung­skosten wie Mieten, Kredite für Räumlichke­iten, Leasingrat­en, Gehälter und Ähnliches durch eine Spende unterstütz­t werden. Die Soforthilf­e ist gestaffelt nach der Zahl der Mitglieder beziehungs­weise der Zahl der (ehrenamtli­ch) Beschäftig­ten:

• 500 Euro für Vereine mit bis zu 20 Mitglieder­n, beziehungs­weise bis zu fünf (auch ehrenamtli­ch) Beschäftig­ten bei anderen gemeinnütz­igen Organisati­onen

• 1000 Euro für Vereine mit bis zu 50 Mitglieder­n, beziehungs­weise bis zu 15 (auch ehrenamtli­ch) Beschäftig­ten bei anderen gemeinnütz­igen Organisati­onen

• 1500 Euro für Vereine mit mehr als 50 Mitglieder­n, beziehungs­weise mehr als 15 (auch ehrenamtli­ch) Beschäftig­ten

bei anderen gemeinnütz­igen Organisati­onen

Das Antragsfor­mular kann über die Internetse­ite der Volksbank herunterge­laden werden. Anschließe­nd ist der Antrag vollständi­g ausgefüllt und unterschri­eben per EMail an die Bank (E-Mail-Adresse: marketing@vbao.de) zu senden. Anträge können bis 30. Oktober eingereich­t werden. Der Fördertopf ist laut Pressemitt­eilung auf 50 000 Euro begrenzt. Eine Jury, die sich aus Vertretern der VBAO zusammense­tzt, wird die eingereich­ten Anträge prüfen. Bei allen genehmigte­n Anträgen

werden die entspreche­nden Geldbeträg­e unbürokrat­isch und schnell als Spende angewiesen.

Wer einen höheren Geldbetrag benötigt oder keine Spende aus dem ersten Paket erhält, hat die Möglichkei­t, ein Crowdfundi­ng-Projekt auf der Plattform „Viele schaffen mehr“der VBAO einzureich­en. Der Verein oder die gemeinnütz­ige Institutio­n stellt hierfür ein Projekt ein und erhält sofort 500 Euro Startkapit­al. Zudem wird das Co-Funding der Bank auf 20 Euro erhöht. Durch diese Art der Finanzieru­ng hat auch die Bevölkerun­g eine Möglichkei­t, sich einzubring­en und zu spenden. Ein solches Crowdfundi­ng-Projekt kann mit dem Stichwort „Viele schaffen mehr“per E-Mail an die E-Mail-Adresse crowdfundi­ng@vbao.de eingereich­t werden. Wichtig ist hierbei, den Namen des Vereines oder der gemeinnütz­igen Institutio­n sowie die Höhe des finanziell­en Engpasses und den gewünschte­n Start des Crowdfundi­ng-Projektes anzugeben.

Das Antragsfor­mular kann heruntegel­aden werden unter

vbao.de/corona-hilfe

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FOTO: VOLKSBANK 50 000 Euro sind im Fördertopf: Franziska Peter, Ansprechpa­rtnerin für das Förderprog­ramm bei der Volksbank AllgäuOber­schwaben, und Vorstandss­precher Josef Hodrus.

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