Bahn AG: Waldbesitzer haften für Schäden
(lz) - „Die Elektrifizierungsarbeiten auf der Bahnstrecke zwischen München/Geltendorf und Lindau befinden sich im Endspurt“, schreibt die Deutsche Bahn AG in einer Pressemitteilung. Im Sommer werde der Strom eingeschalten. Ab dann fließen 15 000 Volt durch die neu errichteten Oberleitungsanlagen. Angrenzende Bäume können ein Sicherheitsrisiko für diese Anlagen darstellen, heißt es in der Mitteilung weiter. Baumbestand, der sich in einem Abstand von bis zu elf Metern zu den Gleisanlagen befindet, muss deswegen künftig regelmäßig überprüft werden.
Für Waldbesitzer und Grundstückseigentümer mit Baumbestand, deren Grundstücke an Bahnanlagen grenzen, gelten besondere Regelungen zur Verkehrssicherung. Erkennen sie gefährliche Veränderungen am Baum, sind sie dazu verpflichtet, Maßnahmen einzuleiten wie Stutzen oder Fällen des Baumes. Wenn Äste oder Bäume in die Gleis – oder Oberleitungsanlagen fallen, stellen sie eine Gefahr für den Schienenverkehr dar.
Sollten angrenzende Waldbesitzer und Grundstückseigentümer mit Baumbestand bei Auffälligkeiten nicht umgehend die Maßnahmen treffen, die zur Herstellung der Verkehrssicherheit beitragen, haften sie für mögliche Schäden an den Eisenbahnanlagen.
Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass nach dem Abschluss der Bauarbeiten auf der Strecke München Memmingen - Lindau ab diesem Sommer Strom durch die Oberleitungen fließen wird. Bald darauf beginnen bereits die Testfahrten, während auf den letzten Streckenabschnitten noch die restlichen Arbeiten durchgeführt werden. Im Dezember soll der elektrische Zugverkehr zwischen München und Zürich schließlich den fahrplanmäßigen Betrieb aufnehmen.
(lz) - An zahlreichen Häusern wehten über die Ostertage bunte Friedensfahnen. Viele Menschen folgten dem Aufruf der Veranstalter des Internationalen Bodensee-Friedensweges,