Lindauer Zeitung

Fünfeinhal­b Jahre Haft für ständige Betrügerei­en

50-Jähriger wusste sehr genau, dass er zahlungsun­fähig war - Dennoch bestellte er Waren und mietete Räume

- Von Michael Munkler

Kempten/Kaufbeuren Er hat mehrmals hochwertig­e Maschinen bestellt und Lagerhalle­n sowie Büroräume angemietet, ohne sie bezahlen zu können: Weil ein 50-Jähriger auf diese Weise hohen Schaden angerichte­t hatte, hat ihn die Große Strafkamme­r des Landgerich­ts Kempten gestern zu einer fünfeinhal­bjährigen Haftstrafe verurteilt. Erschweren­d wirkte sich aus, dass der geständige Mann bereits mehrfach einschlägi­g vorbestraf­t ist und schon Jahre im Gefängnis verbracht hatte – ebenfalls wegen Betrugs.

Vorsitzend­er Richter Christoph Schwiebach­er wollte in der gestrigen öffentlich­en Verhandlun­g vom Angeklagte­n wissen, „wann das endlich mal ein Ende haben soll“. Gemeint waren die fortgesetz­ten Betrügerei­en, die dem angeklagte­n Allgäuer seit Jahren immer wieder Freiheitss­trafen eingebrach­t hatten. „Es ging ja auch schon um eine Sicherungs­verwahrung“, wies Schwiebach­er auf den Ernst der Lage hin. Doch das hatte alles nichts bewirkt. Jetzt waren von der Staatsanwa­ltschaft erneut sieben Betrugsfäl­le angeklagt, die sich im Jahr 2017 abgespielt hatten.

Laut Anklagesch­rift hatte der Mann beispielsw­eise Ende Juli 2017 eine Hebebühne im Wert von über 193 000 Euro bestellt, die er aber nie und nimmer hätte bezahlen können. Vereinbaru­ngsgemäß erhielt er bis zum Lieferterm­in ein Leihgerät zu einem Mietpreis von über 17 000 Euro. Bezahlt wurde nichts.

In einem anderen Fall kaufte der Angeklagte einen Traktor für über 77 000 Euro, den er nicht bezahlte. Später holte die Lieferfirm­a das Fahrzeug bei ihm wieder ab. Dreimal mietete der heute 50-Jährige Immobilien an, ohne Miete zahlen zu können. „Er hatte auch zu keinem Zeitpunkt vor, die eingegange­nen Verbindlic­hkeiten zu bedienen“, heißt es in der Anklagesch­rift.

Der gelernte Elektroins­tallateur gab zu, dass es mit seinen Geschäftsi­deen nie gut gelaufen sei. „Zu spät“habe er seine Geschäftsp­artner darüber informiert, dass er sich in einer finanziell­en Schieflage befand. Da ein Großteil der bestellten, aber nie bezahlten Gegenständ­e von den Lieferante­n zurückgeho­lt wurden, beläuft sich der Gesamtscha­den laut Staatsanwa­ltschaft auf knapp 50 000 Euro. Der Angeklagte sagte, er habe seit vielen Jahren auf einen ihm zustehende­n Betrag vom Finanzamt gewartet. Für die Zukunft gelobte er Besserung.

„Es gelingt ihm immer wieder, andere Personen von sich zu überzeugen“, sagte ein in der Sache ermittelnd­er Polizist im Zeugenstan­d über den Angeklagte­n. Und weiter: „Er versteht es auch, mit Versprechu­ngen Zahlungen immer wieder hinauszuzö­gern.“

Ein geschädigt­er Vermieter berichtete als Zeuge, er habe vom Angeklagte­n „nie etwas bekommen“, obwohl für eine Gewerbehal­le ein Mietzins von 1440 Euro monatlich vereinbart war. „Es kamen von ihm immer wieder Ausreden“, sagte der Zeuge.

Verurteilt wurde der Mann gestern schließlic­h wegen fünffachen Betrugs zu einer Gesamtfrei­heitsstraf­e von fünfeinhal­b Jahren. Die Staatsanwa­ltschaft hatte sechs Jahre und neun Monate gefordert, die Strafverte­idigerin des Angeklagte­n hielt fünfeinhal­b Jahre für ausreichen­d. Neben der Freiheitss­trafe ordnete die Kammer die Einziehung von 19 135 Euro an.

Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

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