Fünfeinhalb Jahre Haft für ständige Betrügereien
50-Jähriger wusste sehr genau, dass er zahlungsunfähig war - Dennoch bestellte er Waren und mietete Räume
Kempten/Kaufbeuren Er hat mehrmals hochwertige Maschinen bestellt und Lagerhallen sowie Büroräume angemietet, ohne sie bezahlen zu können: Weil ein 50-Jähriger auf diese Weise hohen Schaden angerichtet hatte, hat ihn die Große Strafkammer des Landgerichts Kempten gestern zu einer fünfeinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Erschwerend wirkte sich aus, dass der geständige Mann bereits mehrfach einschlägig vorbestraft ist und schon Jahre im Gefängnis verbracht hatte – ebenfalls wegen Betrugs.
Vorsitzender Richter Christoph Schwiebacher wollte in der gestrigen öffentlichen Verhandlung vom Angeklagten wissen, „wann das endlich mal ein Ende haben soll“. Gemeint waren die fortgesetzten Betrügereien, die dem angeklagten Allgäuer seit Jahren immer wieder Freiheitsstrafen eingebracht hatten. „Es ging ja auch schon um eine Sicherungsverwahrung“, wies Schwiebacher auf den Ernst der Lage hin. Doch das hatte alles nichts bewirkt. Jetzt waren von der Staatsanwaltschaft erneut sieben Betrugsfälle angeklagt, die sich im Jahr 2017 abgespielt hatten.
Laut Anklageschrift hatte der Mann beispielsweise Ende Juli 2017 eine Hebebühne im Wert von über 193 000 Euro bestellt, die er aber nie und nimmer hätte bezahlen können. Vereinbarungsgemäß erhielt er bis zum Liefertermin ein Leihgerät zu einem Mietpreis von über 17 000 Euro. Bezahlt wurde nichts.
In einem anderen Fall kaufte der Angeklagte einen Traktor für über 77 000 Euro, den er nicht bezahlte. Später holte die Lieferfirma das Fahrzeug bei ihm wieder ab. Dreimal mietete der heute 50-Jährige Immobilien an, ohne Miete zahlen zu können. „Er hatte auch zu keinem Zeitpunkt vor, die eingegangenen Verbindlichkeiten zu bedienen“, heißt es in der Anklageschrift.
Der gelernte Elektroinstallateur gab zu, dass es mit seinen Geschäftsideen nie gut gelaufen sei. „Zu spät“habe er seine Geschäftspartner darüber informiert, dass er sich in einer finanziellen Schieflage befand. Da ein Großteil der bestellten, aber nie bezahlten Gegenstände von den Lieferanten zurückgeholt wurden, beläuft sich der Gesamtschaden laut Staatsanwaltschaft auf knapp 50 000 Euro. Der Angeklagte sagte, er habe seit vielen Jahren auf einen ihm zustehenden Betrag vom Finanzamt gewartet. Für die Zukunft gelobte er Besserung.
„Es gelingt ihm immer wieder, andere Personen von sich zu überzeugen“, sagte ein in der Sache ermittelnder Polizist im Zeugenstand über den Angeklagten. Und weiter: „Er versteht es auch, mit Versprechungen Zahlungen immer wieder hinauszuzögern.“
Ein geschädigter Vermieter berichtete als Zeuge, er habe vom Angeklagten „nie etwas bekommen“, obwohl für eine Gewerbehalle ein Mietzins von 1440 Euro monatlich vereinbart war. „Es kamen von ihm immer wieder Ausreden“, sagte der Zeuge.
Verurteilt wurde der Mann gestern schließlich wegen fünffachen Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und neun Monate gefordert, die Strafverteidigerin des Angeklagten hielt fünfeinhalb Jahre für ausreichend. Neben der Freiheitsstrafe ordnete die Kammer die Einziehung von 19 135 Euro an.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.