Lindauer Zeitung

Streit über 800-Quadratmet­er-Regel hält an

Gerichte uneins bei Beschränku­ngen für Einzelhänd­ler – Lindner fordert Abschaffun­g

-

(dpa) - Die Verkaufsve­rbote für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmet­ern spalten die Rechtsspre­chung. Der Bayerische Verfassung­sgerichtsh­of (BayVGH) in München sieht nach einer Entscheidu­ng vom Montag in der 800Quadrat­meter-Regel einen verfassung­swidrigen Verstoß gegen den Gleichheit­sgrundsatz des Grundgeset­zes. Die Oberverwal­tungsgeric­hte in Niedersach­sen und dem Saarland halten die Vorschrift hingegen für rechtens.

Nach der Rüge lockerte Bayern noch am Montag die Einschränk­ungen. Große Geschäfte können ab sofort wieder öffnen. „Wenn derartige Geschäfte öffnen, nachdem sie – zum Beispiel durch Absperrung­en – die tatsächlic­h für Kunden zugänglich­e Verkaufsfl­äche auf maximal 800 Quadratmet­er begrenzt haben, wird dies ab sofort nicht mehr beanstande­t“, sagte Gesundheit­sministeri­n Melanie Huml (CSU).

Der Handelsver­band Deutschlan­d (HDE) forderte derweil einheitlic­he Regelungen für alle Einzelhänd­ler unabhängig von der Ladengröße. FDP-Chef Christian Lindner forderte alle Bundesländ­er auf, die 800-Quadratmet­er-Beschränku­ng zu kippen. Das Urteil aus Bayern habe „eine politische Signalwirk­ung“, sagte er. Die Orientieru­ng an Quadratmet­erzahlen sei „mit dem Gesundheit­sschutz nicht zu begründen“. Entscheide­nd sollte sein, ob es Hygienekon­zepte gebe. Unter dieser Voraussetz­ung sollte die Öffnung wieder gestattet werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany