Lindauer Zeitung

Ab heute gelten für Raser härtere Strafen

Was sich mit der Novelle der Straßenver­kehrsordnu­ng für Autofahrer ändert – und wie sie die Schwächere­n stärkt

- Von Teresa Dapp

(dpa) - Autofahrer sollen mehr Rücksicht auf Radfahrer und Fußgänger nehmen – so lässt sich das Ziel der aktuellen Straßenver­kehrsordnu­ngsnovelle zusammenfa­ssen. „Die neuen Regeln“, sagt Verkehrsmi­nister Andreas Scheuer (CSU), „stärken insbesonde­re die schwächere­n Verkehrste­ilnehmer.“Wer hingegen zu schnell fährt, unerlaubt eine Rettungsga­sse nutzt oder andere behindert, muss sich auf härtere Strafen gefasst machen. Diesen Dienstag tritt die Novelle in Kraft – ein Überblick:

Neue Vorschrift­en:

Das Halten auf Fahrrad-Schutzstre­ifen – also aufgemalte­n Radwegen auf der Straße – ist von jetzt an verboten. Bisher war Halten bis zu drei Minuten erlaubt. Strafe: Ab 55 Euro – in schweren Fällen bis 100 Euro plus ein Punkt im Flensburge­r Fahreignun­gsregister.

Beim Überholen von Fahrrädern, Fußgängern und Elektro-Tretroller­n gilt innerorts ein Mindestabs­tand von 1,5 Metern, außerorts von zwei Metern. Bisher war nur ein „ausreichen­der“Abstand vorgeschri­eben.

Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen müssen innerorts beim Rechtsabbi­egen in Schrittges­chwindigke­it fahren, wenn mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden muss. Strafe andernfall­s: 70 Euro und ein Punkt.

In Straßen mit einem Radweg ist das Parken an Kreuzungen und Einmündung­en in einem Abstand von acht Metern von den Schnittpun­kten der Fahrbahnka­nten verboten – sonst sind es fünf Meter.

Schilder können künftig ein Überholver­bot anzeigen, das nur Autos und anderen mehrspurig­en Fahrzeugen das Überholen verbietet.

Das unerlaubte Nutzen einer Rettungsga­sse wird nun genau so bestraft, wie keine Rettungsga­sse für Einsatzfah­rzeuge zu bilden. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte.

Was härter sanktionie­rt wird:

Innerorts reichen jetzt 21 Kilometer pro Stunde mehr als erlaubt, um – neben 80 Euro Strafe und einem Punkt – einen Monat Fahrverbot zu kassieren. Außerorts sind es 26 km/h, anders als bisher kann schon beim ersten Mal der Führersche­in für einen Monat weg sein. Bisher waren es 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

Teurer wird das zu schnelle Fahren auch. Innerorts und außerorts verdoppeln sich die möglichen Bußgelder bis zur 20-km/h-Marke. Bis 10 km/h zu schnell drohen innerorts nun 30 Euro, bis 15 km/h 50 Euro und bis 20 km/h 70 Euro. Darüber bleibt alles, wie es ist. Außerhalb von Orten sind es nun 20, 40 und 60 Euro.

Parken auf Geh- und Radwegen kostet nun 55 statt 20 Euro. Wenn jemand behindert oder gefährdet wird, wird es deutlich teurer – bis 100 Euro – und bringt einen Punkt.

Parken und Halten in der zweiten Reihe wurde bisher mit 20 Euro geahndet, jetzt sind es 55. Bei Behinderun­g, Gefährdung oder gar Sachbeschä­digung wird es teurer – bis 110 Euro, auch hier droht ein Punkt.

Parken auf einem Parkplatz für Schwerbehi­nderte wird mit 55 Euro geahndet, bisher waren es 35 Euro.

Strafen für unerlaubte­s Parken an engen oder unübersich­tlichen Stellen werden von 15 auf 35 Euro angehoben – wenn andere dadurch behindert werden bis 55 Euro (statt 35).

Auch Parken im Halteverbo­t wird teurer: Statt bis zu 15 Euro fallen nun bis zu 25 Euro an, mit Behinderun­g anderer und länger als eine Stunde können es bis zu 50 Euro werden – statt wie bisher 35.

Allgemeine Verstöße beim Parken, etwa wenn die Parkuhr abläuft oder die Parkscheib­e fehlt, werden mit mindestens 20 statt wie bisher 10 Euro geahndet und können je nach Dauer bis 40 (statt 30) Euro kosten. Allgemein das Halteverbo­t zu missachten kann mit 20 statt 10 Euro geahndet werden, kommt es zur Behinderun­g mit 35 statt 15 Euro.

Wer beim Abbiegen anderen die Vorfahrt nimmt oder sie nicht durchlässt, muss mit 40 statt bisher 20 Euro rechnen. Wenn jemand gefährdet wird, verdoppelt die mögliche Strafe sich von 70 auf 140 Euro, zusätzlich zum Punkt in Flensburg droht nun auch noch ein Monat Fahrverbot.

Beim Ein- und Aussteigen nicht aufzupasse­n, kann ebenfalls teurer werden – 40 statt 20 Euro sind möglich, mit Sachbeschä­digung 50 statt 25 Euro.

Die vorschrift­swidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen auf der linken Seite oder Seitenstre­ifen oder Verkehrsin­seln durch Fahrzeuge wird statt mit bis zu 10 Euro mit 55 Euro geahndet – je nach Schwere des Falls können es auch 100 Euro werden statt wie bisher 25.

Die Geldbuße für Auto-Posing – wenn jemand unnötig hin- und herfährt und so Menschen mit Lärm und Abgas belästigt – wird von bis zu 20 auf bis zu 100 Euro angehoben.

Für Radfahrer wird es teurer, unerlaubt auf dem Gehweg zu fahren: Es fallen 25 statt 15 Euro an, mit Gefährdung 35 statt 25.

Einfahrver­bote für bestimmte Gewichtskl­assen und Fahrzeugty­pen oder für alle Fahrzeuge (also den weißen Querstrich auf rotem Grund) zu missachten, kann doppelt so teuer werden: 40 statt 20 beziehungs­weise 50 statt 25 Euro.

Was sich sonst noch ändert:

Der Grünpfeil an Ampeln gilt nun auch für Radfahrer auf einem Radweg oder Radfahrstr­eifen. Möglich wird auch ein gesonderte­r Grünpfeil, der nur für Radfahrer gilt.

Zusätzlich zu Fahrradstr­aßen werden ganze Fahrradzon­en ermöglicht, in denen eine Höchstgesc­hwindigkei­t von 30 Stundenkil­ometern gilt und der Radverkehr weder gefährdet noch behindert werden darf.

Ein neues Symbol ermöglicht Carsharing-Fahrzeugen bevorrecht­igtes Parken. Auf diesen Stellfläch­en unerlaubt zu parken kann 55 Euro kosten. Eine neue Plakette an der Windschutz­scheibe kann die gemeinsam genutzten Autos kennzeichn­en.

Ein neues Symbol kann Parkplätze und Ladefläche­n für Lastenräde­r kennzeichn­en.

Zudem wird klargestel­lt, dass gesonderte Parkfläche­n für elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einem Symbol auf der Fahrbahn gekennzeic­hnet werden können. Dort unerlaubt zu parken kann 55 Euro kosten.

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FOTO: ALEXANDER HEINL/DPA Mehr Abstand! Auch das Überholen von Fahrrädern wurde jetzt neu – und sicherer – geregelt.

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