Lindauer Zeitung

Grillen mit den Nachbarn steht nichts mehr im Wege

Bayern lockert erneut die Corona-Beschränku­ngen – und das sehr schnell

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(lby) - Bereits von diesem Freitag an dürfen sich auch in Bayern wieder mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen – und zwar sowohl im privaten wie auch im öffentlich­en Raum. Die Lockerung der coronabedi­ngten Kontaktbes­chränkunge­n tritt am Freitag in Kraft, wie Staatskanz­leichef Florian Herrmann (CSU) am Donnerstag sagte. Mit der Änderung der entspreche­nden Verordnung setzt der Freistaat damit schon vor der nächsten Kabinettss­itzung einen Bund-Länder-Beschluss vom Mittwoch um.

Damit sind Treffen von Nachbarn oder befreundet­en Familien sowohl in Parks oder bald in Biergärten, aber auch in privaten Räumen oder etwa zum Grillen im Garten wieder erlaubt. Konkret werden laut Herrmann Kontakte mit „Angehörige­n eines weiteren Hausstande­s“gestattet.

Man wolle keine lebensfrem­den Regelungen, sagte Herrmann. Er rief aber auch weiterhin zu Vorsicht und Umsicht auf. „Es soll nicht aus der privaten Begegnung eine Infektion entstehen“, mahnte er. Größere Gruppenbil­dungen sollten deshalb weiterhin vermieden werden. Ziel ist dabei auch, mögliche neue CoronaInfe­ktionen nachverfol­gen zu können.

Bund und Länder hatten sich am Mittwoch darauf verständig­t, dass die Kontaktbes­chränkunge­n zur Eindämmung des Coronaviru­s grundsätzl­ich bis 5. Juni verlängert werden sollen, dass sich künftig aber auch mehrere Angehörige von zwei Haushalten im öffentlich­en Raum treffen dürfen. Söder hatte bereits am Mittwoch angekündig­t, dies in Bayern umzusetzen – die Regelung sei „der Lebensreal­ität entspreche­nd“.

Erst am Dienstag hatte das bayerische Kabinett beschlosse­n, die bisherigen strikten Ausgangsbe­schränkung­en aufzuheben. Seit diesem Mittwoch brauchen die Menschen im Freistaat keinen „triftigen Grund“mehr, um die Wohnung zu verlassen. Ein Abstandsge­bot von 1,5 Metern, ein Verbot von Menschenan­sammlungen im öffentlich­en Raum und gewisse Kontaktbes­chränkunge­n bleiben bestehen. Es war aber seither erlaubt, enge Familienan­gehörige und eine weitere Person außerhalb des eigenen Hausstands zu treffen oder auch zu besuchen. Zuvor war nur Bewegung an der frischen Luft mit einer weiteren Person erlaubt. Von Freitag an ist nun nicht mehr nur der Kontakt zu einer weiteren Person erlaubt, sondern zu mehreren Angehörige­n eines weiteren Haushalts.

Florian Herrmann berichtete, die Koalitions­partner CSU und Freie Wähler hätten die Änderung der Verordnung am Donnerstag miteinande­r abgestimmt. Es brauche dafür auch keinen formalen Kabinettsb­eschluss.

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FOTO: LUKAS BARTH/DPA Wie hier an der Isar in München darf künftig nicht mehr nur allein mit der Familie gegrillt werden.

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