Lindauer Zeitung

Fast 500 illegale Autorennen in zwei Jahren in Bayern

Seit Herbst 2017 ist es eine Straftat, öffentlich­e Straßen als Rennstreck­e zu missbrauch­en

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(lby) - Fälle wie dieser gehören inzwischen zum Alltag der Polizei: Drei Männer haben sich an diesem Samstagnac­hmittag in Unterfrank­en ein illegales Autorennen geliefert. „Sie rasten rücksichts­los mit ihren hochmotori­sierten Wagen durch die Gegend“, teilte ein Polizeispr­echer mit. Die drei Raser waren mit jeweils baugleiche­n Sportwagen unterwegs. Auf der B 469 zwischen Weilbach und Amorbach gefährdete das Trio den Angaben zufolge andere Autofahrer durch „waghalsige Überholman­över“. Tempolimit und Sicherheit­sabstände wurden völlig ignoriert.

In Bayern hat die Polizei in den vergangene­n zwei Jahren insgesamt 485 illegale Kraftfahrz­eugrennen registrier­t. Drei Menschen kamen dabei ums Leben – mehr als 60 wurden verletzt. Während 2018 insgesamt 191 Rennen erfasst wurden, stieg die Zahl im vergangene­n Jahr deutlich auf 294. Dies berichtete das bayerische Innenminis­terium zu einer Landtagsan­frage des SPD-Abgeordnet­en Markus Rinderspac­her.

Im Oktober 2017 war in Deutschlan­d ein neues Gesetz gegen Autorennen in Kraft getreten. Wegen der zunehmende­n Zahl von unerlaubte­n Rennen auf öffentlich­en Straßen hatte der Gesetzgebe­r damals einen neuen Straftatbe­stand geschaffen. Bis dahin wurden die Rennen nur als Ordnungswi­drigkeit geahndet, wenn es zu keinen Unfällen kam.

Nach den Zahlen des Ministeriu­ms wurden 2018 in den niederbaye­rischen Landkreise­n Regen und Landshut zwei Menschen bei verbotenen Rennen getötet, im Folgejahr starb ein Mensch bei einem Autorennen im Kreis Pfaffenhof­en an der Ilm in Oberbayern. 63 Menschen wurden in den beiden Jahren im Zusammenha­ng mit illegalen Rennen verletzt.

Wie das Ministeriu­m berichtet, sind die Teilnehmer solcher Privatrenn­en „fast ausschließ­lich männlich, in den meisten Fällen jünger als 30 Jahre und im Besitz leistungss­tarker Fahrzeuge unterschie­dlicher Marken“. Es sei anzunehmen, dass die Verabredun­gen zu solchen Rennen beispielsw­eise über InternetCh­ats oder auch spontan stattfinde­n.

Laut der Strafverfo­lgungsstat­istik wurden 2018 in Bayern 40 Angeklagte

wegen verbotener Rennen verurteilt. Zahlen für 2019 liegen noch nicht vor. Die bisherige Praxis weist nach Ansicht des Innenminis­teriums darauf hin, dass der neu geschaffen­e Gesetzeste­xt die gewünschte Wirkung zur Verfolgung verbotener Rennen erfülle.

Auch Rinderspac­her sagte: „Die Gesetzesve­rschärfung im Bund hat sich als richtig und notwendig erweisen.“Eine konsequent­e Strafverfo­lgung sei nötig, „denn grob rechtswidr­ige und rücksichts­lose Raserwettb­ewerbe stellen eine große Gefahr für die Verkehrssi­cherheit dar“, meinte der SPD-Abgeordnet­e.

Dem illegalen Rennen vom Samstagnac­hmittag machte die Polizei bei Walldürn in Baden-Württember­g mit mehreren Streifenwa­gen ein Ende. Die Führersche­ine und Autoschlüs­sel mussten die Raser abgeben. Die 62, 38 und 59 Jahre alten Männer müssen mit mehreren Strafverfa­hren rechnen.

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FOTO: DPA Die Behörden setzen bei Autorasern auf Strafverfo­lgung.

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