Lindauer Zeitung

Die nächste Lockerungs­runde steht an

Restaurant­s, Kitas und Altenheime öffnen: Neue Corona-Regeln gelten ab Montag

- Von Christof Rührmair

(lby) - Ab Montag wird das Leben in Bayern für gestresste Eltern, Kinder, Wirte und Menschen mit pflegebedü­rftigen Angehörige­n wieder ein Stück leichter. Mit der neuen Lockerungs­runde der wegen der Corona-Pandemie verhängten Beschränku­ngen dürfen Gaststätte­n auch wieder ihre Innenberei­che nutzen, Kindergärt­en werden für die Vorschulki­nder geöffnet und Altenund Pflegeheim­e können wieder neue Bewohner aufnehmen. Weitere Lockerungs­runden stehen bereits an – ein Überblick.

Gastronomi­e und Tourismus Wie geht es in der Gastronomi­e weiter?

Nach der Öffnung der Bier- und Wirtsgärte­n am vergangene­n Montag folgen nun die Innenräume. Auch hier gelten die Hygienereg­eln, also unter anderem Mindestabs­tand 1,50 Meter, Maskenpfli­cht solange man nicht am Tisch sitzt und die namentlich­e Registrier­ung einer Person pro Gruppe. Die darf weiterhin aus maximal zwei Hausstände­n bestehen. Neu ist die Lockerung der Öffnungsze­iten: Im Inneren geht es bis 22.00 Uhr.

Warum darf drinnen länger als draußen serviert werden?

Man habe zunächst vorsichtig anfangen wollen, erklärte Wirtschaft­sminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) die begrenzte Öffnungsze­it der Biergärten bis 20.00 Uhr. Je später der Abend, desto lustiger werde es, sagte er – wohl in Anspielung auf Alkoholkon­sum – und das habe man in der Innengastr­onomie besser im Griff. Wenn alles gut gehe, werde man aber auch draußen bald bis 22.00 Uhr sitzen dürfen.

Was ist mit den Hotels?

Ab dem 30. Mai, pünktlich zum Pfingstwoc­henende, dürfen in Beherbergu­ngsbetrieb­en wie Hotels, Pensionen, und Ferienwohn­ungen wieder Touristen empfangen werden. Dies gilt auch für Campingplä­tze, allerdings müssen die Wohneinhei­ten über eine eigene Sanitärein­richtung verfügen. Zudem gelten die üblichen Hygienevor­schriften, wie Mindestabs­tand und teilweise

Mundschutz­pflicht. Betriebsei­gene Schwimmbäd­er, Saunen, Wellnessun­d Fitnessber­eiche bleiben geschlosse­n.

Und der Rest der Tourismusb­ranche?

Auch hier dürfen viele Betriebe zum Pfingstwoc­henende wieder mit Sicherheit­sauflagen loslegen. Freizeitpa­rks können ihre Außenberei­che öffnen, Stadt- und Gästeführu­ngen werden erlaubt, auch touristisc­her Bus- und Bahnverkeh­r darf wieder starten und die Seilbahnen den Betrieb aufnehmen. Die Fluss- und Seenschiff­fahrt darf wieder Gäste befördern. Auch die Schlösserv­erwaltung sperrt ihre Objekte zu Pfingsten wieder auf. Nur einige Besucherma­gnete wie Neuschwans­tein, Linderhof oder die Residenzen in Würzburg und München müssen bis nach dem verlängert­en Wochenende warten und sind erst ab dem 2. Juni wieder zugänglich.

Kinderbetr­euung Gilt weiter nur Notbetreuu­ng?

Offiziell nennt sich das Vorgehen weiterhin Notbetreuu­ng, doch alle Vorschulki­nder dürfen wieder den Kindergart­en besuchen – auch wenn ihre Eltern nicht in systemrele­vanten Berufen arbeiten. Auch ihre Geschwiste­r dürfen mitkommen, laut Familienmi­nisterin Carolina Trautner (CSU), weil dadurch keine neuen Infektions­ketten aufgemacht würden. Zudem dürften Großtagesp­flegen wieder öffnen – mit maximal zehn Kindern, die von zwei oder drei

Personen betreut werden. Ebenfalls weitermach­en dürfen Waldkinder­gärten und ähnliche Einrichtun­gen, bei denen sich die Kinder die meiste Zeit im Freien aufhalten – ganz ohne Einschränk­ung der Jahrgänge.

Läuft die Betreuung wieder wie vor der Pandemie?

Nein, weiterhin sollen möglichst kleine und feste Gruppen gebildet werden. Kinder mit Krankheits­symptomen dürfen die Einrichtun­gen nicht betreten.

Wann kommen die nächsten Lockerunge­n für Kinder?

Nach den Pfingstfer­ien soll ein weiterer Schritt folgen, sofern die Infektions­zahlen dies zulassen. Dann dürfen die künftigen Vorschulki­nder zurück in die Kindergärt­en und Kinder, die im Herbst in den Kindergart­en wechseln, zurück in die Krippe. Parallel dürfen dann auch Kinder der zweiten und dritten Klassen in die Horte.

Alten- und Pflegeheim­e Was wird hier gelockert?

Der generelle Aufnahmest­opp für Alten- und Pflegeheim­e sowie für stationäre Einrichtun­gen für Menschen mit Behinderun­gen wird aufgehoben. Ob neue Bewohner einziehen können, sollen die Einrichtun­gen selbst entscheide­n, unter anderem abhängig von den örtlichen Gegebenhei­ten, sagt Gesundheit­sministeri­n Melanie Huml (CSU). Jede Einrichtun­g braucht dafür ein individuel­les Schutzkonz­ept.

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FOTO: ANGELIKA WARMUTH/DPA Biergärten, hier ein Bild vom Staffelsee, müssen weiterhin um 20 Uhr schließen.

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