So sparen Familien bei der Steuer
Kitagebühren, Nachhilfe: Eltern können bei einigen Ausgaben steuerlich profitieren
(dpa) - Eltern müssen für ihre Kinder nicht nur Essen und Kleidung bezahlen, sondern oft auch Kitagebühren, Musikstunden, Nachhilfeunterricht oder etwa Semesterbeiträge. Nicht alle, aber einige Ausgaben, können sie von der Steuer absetzen. Dafür müssen sie eine Steuererklärung machen – was viele lästig finden. Doch oft lohnt es sich. Denn Paare mit Kindern bekommen häufig jedes Jahr Geld vom Fiskus erstattet. Für die Abgabe der Steuererklärung 2019 haben sie bis zum 31. Juli Zeit.
Die Anlage Kind ausfüllen:
Neben dem Vordruck für die allgemeinen Angaben zur Person können Eltern die Anlagen Außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben und Haushaltsnahe Aufwendungen ausfüllen. In der Anlage Kind müssen sie zudem Angaben zu minderjährigen Kindern machen sowie zu Volljährigen, wenn diese das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren. „Dieses Formular ist für jedes Kind auszufüllen“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Eltern müssen also jeweils die Steueridentifikationsnummer des Sohns oder der Tochter eintragen.
Vom Kindergeld oder Kinderfreibetrag profitieren:
In Zeile sechs können Eltern vermerken, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Wer den Antrag verspätet gestellt und so nicht für das gesamte Jahr Kindergeld erhalten hat, trägt laut Klocke „nur das tatsächlich ausgezahlte Kindergeld ein“. Im ersten Halbjahr 2019 betrug das Kindergeld für das erste und zweite Kind monatlich 194 Euro. Seit dem 1. Juli 2019 liegt es bei 204 Euro.
Außerdem gibt es für Eltern einen Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungsoder Ausbildungsbedarf (BEA) des Nachwuchses. Dieser liegt bei 1320 Euro pro Elternteil.
Hinzu kommt ein Grundfreibetrag für das Existenzminimum des
Kindes, der für das Jahr 2019 bei 2490 Euro pro Elternteil liegt. Insgesamt beträgt der Kinderfreibetrag also 3810 Euro pro Elternteil.
„Das bedeutet, dass Eltern zusammen pro Kind 7620 Euro ihres Jahreseinkommens nicht versteuern müssen“, sagt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, haben jeweils Anspruch auf die Hälfte.
Allerdings haben Familien nur Anspruch auf eine der beiden Leistungen – Kinderfreibetrag oder Kindergeld. Welche im Einzelfall günstiger ist, errechnet der Fiskus automatisch bei der Bearbeitung der Steuererklärung.
Der Freibetrag ist eher für Besserverdiener:
In vielen Fällen ist für Familien das Kindergeld lukrativer. „Erst wenn Ehepaare mit einem Kind über ein Jahreseinkommen von mehr als 66 500 Euro verfügen, profitieren sie mehr vom Kinderfreibetrag“, erklärt Rauhöft. Für Eltern mit einem niedrigeren Einkommen sei der Kinderfreibetrag nur von Vorteil, wenn sie von dem anderen Elternteil getrennt leben. In dem Fall können sie sich bei minderjährigen Kindern oft den BEA-Freibetrag vom anderen Elternteil übertragen lassen.
Weitere Steuervorteile bei Betreuung:
Zusätzlich zu den Freibeträgen können Eltern Kosten für die Betreuung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr steuerlich geltend machen, und zwar als Sonderausgaben. In der Anlage Kind können sie Ausgaben für die Kita, den Hort oder den Babysitter eintragen. Laut Rauhöft berücksichtigt der Fiskus bis zu zwei Drittel der Kosten – höchstens 4000 Euro pro Kind im Jahr. „Die Altersgrenze von 14 Jahren hat keine Gültigkeit, wenn das Kind sich aufgrund einer Behinderung nicht selbst versorgen kann“, erläutert Rauhöft.
Keine Steuervorteile für Freizeitausgaben:
Ausgaben für Sport und Freizeit der Kinder, etwa für Klassenfahrten, den Tennisclub oder für die Musikschule, sind nicht gesondert abzugsfähig. Gleiches gilt für die üblichen Kosten des Lebensunterhalts wie etwa Kleidung.
„In der Regel können Eltern auch nicht die Kosten für Nachhilfeunterricht ihrer Kinder von der Steuer absetzen“, sagt Klocke. Ausnahme: Die Eltern mussten beruflich bedingt umziehen.
Wurde der Umzug im ersten Quartal 2019 abgeschlossen, können Eltern einen Höchstbetrag von 1984 Euro pro Kind für Nachhilfe beim Fiskus angeben. Für Umzüge ab April 2019 kann man einen Höchstbetrag von 2045 Euro pro Kind geltend machen – „bis zur Hälfte des Betrags in voller Höhe und darüber hinaus zu 75 Prozent“, so Klocke.
Kinder absolvieren Ausbildung oder Studium:
Wenn die Kinder in der Ausbildung sind oder studieren, können Eltern die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung des Nachwuchses absetzen. Machen volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr eine Ausbildung oder ein Studium und wohnen auswärts, haben Eltern zusätzlich einen Anspruch auf einen Jahresfreibetrag in Höhe von 924 Euro.
Sind die Kinder älter als 25 Jahre und erhalten somit kein Kindergeld mehr, können Eltern für 2019 neben den Versicherungsbeiträgen einen Unterhalt bis zu 9168 Euro steuerlich geltend machen. Das Einkommen der Kinder rechnet der Fiskus nur an, wenn es 624 Euro im Jahr übersteigt. „Für Kinder mit Behinderungen gelten die Altersgrenzen nicht“, sagt Rauhöft.
Unterstützen Eltern ihr Kind während des Studiums finanziell, können sie Semesterbeiträge, Kosten für Fachliteratur oder das Auslandssemester nicht absetzen. „Kosten, die dem Kind entstehen, gehören in die Steuererklärung des Kindes“, erklärt Klocke.