Frau schlägt Mann: Sein Augapfel platzt
Opfer ist nach Attacke bei Faschingsball auf einer Seite nahezu blind - So lautet das Urteil
- Nur unter Tränen hat die Angeklagte im Amtsgericht Kempten ihre Aussage herausgebracht. Sie habe nicht gewollt, dass das so schlimme Folgen hat. Sie soll auf einem Faschingsball 2019 einem Mann ins Gesicht geschlagen haben, sodass dessen Augapfel platzte. Der Mann ist bis heute auf diesem Auge so gut wie blind. Die Frau wurde deswegen zu zwei Jahren Haft, ausgesetzt auf fünf Jahre zur Bewährung, und 25 000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Die Kranken- und Gesundheitspflegerin war mit ihrem damaligen Freund und anderen Bekannten auf dem Faschingsball. Das spätere Opfer habe herumgepöbelt, ihrem Partner Schnaps aus der Hand geschlagen und ihn geschubst. Als er ihr zufolge diesen auch noch packte, habe sie Angst gehabt, dass ihr Freund sich nicht kontrollieren könne und es zur Schlägerei kommt. „Ich bin aus Reflex hochgesprungen und habe zugeschlagen.“Sie sei auch „gut betrunken“gewesen. Die Frau sah den Angeklagten daraufhin blutend rauslaufen. Die Endzwanzigerin entschuldigte sich damals persönlich, danach in mehreren E-Mails und schließlich wieder während der Verhandlung.
Der 45-jährige Mann widersprach: Ihn hätten zwei Männer angesprochen, er habe ihre Getränke verschüttet. „Dann habe ich einen Schlag ins Gesicht bekommen, sodass ich ins Taumeln kam.“Er hat dann nur verschwommen wahrgenommen, dass ihn eine Frau schlägt und ist unter großen Schmerzen nach draußen gebracht worden, sagte er. Wer sein Auge verletzt hat, weiß er nicht. Seit dem Vorfall komme er nicht mehr mit großen Menschenansammlungen zurecht. „Da macht es mir die Lunge zu.“
Auf der Party war auch eine Kriminalpolizistin privat unterwegs. Sie sagte, sie sei zwischen die streitenden Gruppen gegangen. Nach Aussage der Beamtin war die Situation bereits relativ stabil – als die Angeklagte mit einem „gezielten Faustschlag“und einem großen Ring am
Finger dem 45-Jährigen ins Gesicht schlug. Als Polizistin sei sie solche Situationen gewöhnt, umso mehr habe sie die Aggression der Angeklagten überrascht.
Ein Landwirt war ebenfalls zwischen den Kontrahenten gestanden. „Der Mann stand schon mit einem blutigen Taschentuch am Auge da.“Dann habe die Endzwanzigerin mehrmals versucht, über seine Schulter den Mann zu schlagen: „Ich habe noch nie erlebt, dass eine Frau so aggressiv ist.“
Der Arzt des Mannes erklärte, dass die Sehschärfe des verletzen Auges auch nach vier Operationen lediglich bei 0,05 Prozent liege. Wahrscheinlich bleibe das auch nach weiteren Eingriffen so.
Dies sowie die psychischen Folgen legte die Staatsanwältin der Angeklagten zur Last. Laut der Polizistin war keine Hilfe nötig, die Frau habe nur aus Aggressivität mitmischen wollen. Die Staatsanwältin forderte eine Haftstrafe von einem Jahr und einem Monat, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Außerdem sollte die Angeklagte 8000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Nach Aussage des Verteidigers wird man wohl nie herausfinden, wie sich die Dinge wirklich zugetragen haben – Fakt sei, dass seine Mandantin zugeschlagen hat. Er sprach sich für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und ein bis zwei Monaten aus. 5000 der 8000 Euro Strafe sollten dem Schmerzensgeld angerechnet werden. Richter Andreas Kögl wollte eine Provokation durch den 45-Jährigen nicht ausschließen. Er hielt indes die Polizistin für die verlässlichste Zeugin und stellte fest, dass die Angeklagte auf jeden Fall die Verletzung verursacht habe. Das Urteil: zwei Jahre Freiheitsstrafe, auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss sie insgesamt 25 000 Euro Geldstrafe an den 45Jährigen zahlen. Sobald dieser zivilrechtliche Ansprüche geltend macht, soll dieser Betrag dem Schmerzensgeld angerechnet werden: „Diese Ansprüche werden Sie noch viele Jahre beschäftigen“, sagte der Richter zur Angeklagten.