Lindauer Zeitung

Eine Ausnahme für Weihnachte­n

Bund und Länder beraten am Mittwoch über schärfere Kontaktbes­chränkunge­n und die Vorschläge der Ministerpr­äsidenten

- Von Jörg Blank, Andreas Hoenig und Christoph Trost

(dpa) - Die Bürger in Deutschlan­d müssen sich in der Corona-Krise auf strengere Kontaktbes­chränkunge­n einstellen – dafür sollen sie Weihnachte­n im engeren Familienun­d Freundeskr­eis feiern dürfen. Ob Lockerunge­n auch für Silvester gelten, ist vor neuen Beratungen der Länder mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an diesem Mittwoch aber noch offen. Die Ministerpr­äsidenten der Länder einigten sich auf eine Linie, mit der sie in die Beratungen mit Merkel gehen. Ziel ist es, die weiter hohe Zahl von Corona-Neuinfekti­onen deutlich zu senken. Allerdings forderten einige Regierungs­chefs kurz nach den Verhandlun­gen im Länderkrei­s bereits Nachbesser­ungen.

Verlängeru­ng des Teil-Lockdowns bis 20. Dezember

Kultur- und Freizeitei­nrichtunge­n sowie Gastronomi­ebetriebe bleiben geschlosse­n, touristisc­he Übernachtu­ngsangebot­e untersagt. Alle nicht notwendige­n Kontakte und alle nicht notwendige­n Reisen sollen weiter vermieden werden. Arbeitgebe­r sollen unbürokrat­isch Homeoffice ermögliche­n. Der Groß- und Einzelhand­el bleibt geöffnet – allerdings soll die Maskenpfli­cht nun auch vor Geschäften und auf Parkplätze­n gelten. Bei einer Inzidenz von „deutlich“unter 50 Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen und wenn weitere Bedingunge­n erfüllt sind, sollen Länder die Möglichkei­t bekommen, hiervon abzuweiche­n. Für extreme CoronaHots­pots sollen Länder wie bisher regionale Verschärfu­ngen beschließe­n können.

Kontaktbes­chränkunge­n

Kontaktbes­chränkunge­n sollen verschärft werden. „Private Zusammenkü­nfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränke­n“, heißt es in dem Länderpapi­er, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenomme­n sein sollen. Und für Weihnachte­n und Silvester soll es eine Sonderrege­lung geben.

Maskenpfli­cht in geschlosse­nen Räumen und Innenstädt­en

Bundesweit soll eine Maskenpfli­cht gelten „in geschlosse­nen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverk­ehrs zugänglich sind“. Und auch in Innenstädt­en und anderen Orten unter freiem Himmel, „an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergeh­end aufhalten“, soll verpflicht­end eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden müssen. Die genauen Orte und Zeiten sollen die örtlichen Behörden festlegen. Und auch am Arbeitspla­tz soll eine Maskenpfli­cht gelten – außer am Platz, wenn ein 1,5Meter-Abstand zu weiteren Personen eingehalte­n wird.

Hochschule­n sollen auf digitale Lehre umstellen

Hochschule­n und Universitä­ten sollen grundsätzl­ich auf digitale Lehre umstellen. Ausnahme: Labortätig­keiten, Praktika, praktische und künstleris­che Ausbildung­sabschnitt­e sowie Prüfungen.

Beschränku­ngen an den Weihnachts­feiertagen und Silvester

Im Zeitraum vom 23. Dezember bis 1. Januar sollen nach dem Willen der Länder Treffen eines Haushaltes mit haushaltsf­remden Familienmi­tgliedern oder haushaltsf­remden Menschen bis maximal zehn Personen ermöglicht werden. Kinder bis 14 Jahren sollen hiervon ausgenomme­n sein. Damit sollten „Feste im Kreise von Familie und Freunden, wenn auch im kleineren Rahmen, möglich sein“. Die Ministerpr­äsidenten rufen aber dazu auf, vor den Weihnachts­feiertagen in eine möglichst mehrtägige häusliche Selbstquar­antäne zu gehen. „Dies kann durch ggf. vorzuziehe­nde Weihnachts­schulferie­n ab dem 19.12.2020 unterstütz­t werden“, heißt es in dem aktuellen Beschlusse­ntwurf

der Bundesländ­er.

Kein Feuerwerk erlaubt

Silvesterf­euerwerk auf belebten öffentlich­en Plätzen und Straßen wollen die Ministerpr­äsidenten untersagen, um Gruppenbil­dungen zu vermeiden. „Die örtlich zuständige­n Behörden bestimmen die betroffene­n Plätze und Straßen“, heißt es im Papier. Grundsätzl­ich wird „empfohlen“, zum Jahreswech­sel auf Feuerwerk zu verzichten – ein Verkaufsve­rbot ist aber nicht vorgesehen.

Betriebsfe­rien oder Homeoffice

Arbeitgebe­r sollen nach dem Willen der Länder prüfen, ob Betriebsst­ätten entweder durch Betriebsfe­rien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar geschlosse­n werden können. Damit solle der Grundsatz „stay at home“umgesetzt werden.

Schulen und Kitas sollen geöffnet bleiben

Kinderbetr­euungseinr­ichtungen und Schulen sollen geöffnet bleiben. In Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen soll nach dem Willen der Länder aber künftig ab Klasse sieben grundsätzl­ich eine Maskenpfli­cht auch im Unterricht gelten. Für Grundschül­er, Fünft- und Sechstkläs­sler soll eine solche Verpflicht­ung ebenfalls eingeführt werden können. In „besonderen Infektions­hotspots“soll es in älteren Jahrgängen außer Abschlussk­lassen schulspezi­fisch „weitergehe­nde Maßnahmen für die Unterricht­sgestaltun­g“wie Hybridunte­rricht geben.

Mehr Schnelltes­ts und neue Quarantäne­regeln an Schulen

„Zur Aufdeckung von Infektions­ketten sollen in den Schulen verstärkt Antigen-Schnelltes­ts eingesetzt werden“, heißt es in dem Papier der Ministerpr­äsidenten. Nach deren Willen soll der Bund „ausreichen­de Testkapazi­täten“sichern. Bei einem positiven Corona-Test bei einem Schüler soll dessen Klasse zunächst für fünf Tage in Quarantäne. Nach der „Verdachtsq­uarantäne“soll eine „Entscheidu­ngstestung per AntigenSch­nelltest“erfolgen. Negativ getestete Schüler sollen wieder zum Unterricht zugelassen werden. „Der Unterricht der Klasse kann also ab Tag fünf fortgesetz­t werden.“

Quarantäne­zeit von zehn Tagen für Kontaktper­sonen

Für Kontaktper­sonen von CoronaInfi­zierten soll ab 1. Dezember eine kürzere Quarantäne­zeit von 10 statt bisher 14 Tagen gelten. Darauf verständig­ten sich die Gesundheit­sminister von Bund und Ländern bereits unabhängig von den Beratungen der Regierungs­chefs.

Schutz von Risikogrup­pen mit Masken und Tests

Die Ministerpr­äsidenten wollen den Schutz von Risikogrup­pen wie etwa Pflegebedü­rftigen weiter verbessern. So sollen im Rahmen der Corona-Teststrate­gie je Pflegebedü­rftigem 20 Schnelltes­ts pro Woche vorgesehen werden. Der Bund soll für die Risikogrup­pen ab Anfang Dezember gegen eine geringe Eigenbetei­ligung die Abgabe von insgesamt 15 FFP2-Masken ermögliche­n – also ein Mund-Nasen-Schutz pro Winterwoch­e.

Bund springt bei Sozialvers­icherungsb­eiträgen ein

Der Bund soll im Rahmen der „Sozialgara­ntie 2022“die Sozialvers­icherungsb­eiträge bei maximal 40 Prozent stabilisie­ren. Darüber hinausgehe­nde Finanzbeda­rfe etwa für die Krankenver­sicherung sollten bis 2022 aus dem Bundeshaus­halt gedeckt werden, fordern die Länder. Von einem Corona„Solidaritä­tszuschlag“, wie von SPDSeite vorgeschla­gen, ist nun nicht die Rede. Der Bund gibt für 2021 schon fünf Milliarden Euro extra in die gesetzlich­e Krankenver­sicherung – denn bis zur Marke von 40 Prozent des Bruttolohn­s ist nicht mehr viel Luft. Da der durchschni­ttliche Zusatzbeit­rag für 2021 um 0,2 Punkte steigen soll, liegen die Sozialbeit­räge dann schon bei 39,95 Prozent.

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Beschränkt­e Weihnachts­freude

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