Mindestabstand an Schulen aufgehoben
Die Sieben-Tage-Inzidenz sinkt auf gut 79 – Maskenpflicht soll gelockert werden
- Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Lindau sinkt weiter. Stand Freitag liegt der Wert bei 79, 23. Das Landratsamt zieht daraus Konsequenzen und hebt den Mindestabstand an Schulen auf. Außerdem soll es in der kommenden Woche Lockerungen in Sachen Maskenpflicht geben. Was in Lindau indes noch immer fehlt, sind Amtsärzte.
Landrat Elmar Stegmann freut sich über den Rückgang der Infektionszahlen. „Dies bestärkt uns in den getroffenen Maßnahmen“, sagt er – und bedankt sich bei den Lindauern. Laut Pressemitteilung des Landratsamts wird mit den neuen Zahlen das Maßnahmenpaket nun angepasst. So wird die Allgemeinverfügung des Landkreises zu den Schulen und Kindertagesstätten mit Wirkung ab Freitag, 27. November, 24 Uhr, aufgehoben. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den einzelnen Schülern ist nicht mehr nötig. Das Landratsamt appelliert aber an die Schulen, die Mindestabstände nach Möglichkeit weiterhin einzuhalten.
Bereits am Donnerstag hat die bayerische Staatsregierung beschlossen, nur noch in sogenannten Hotspots
mit einer Sieben-Tage-Inzidenz größer 200 Wechselunterricht verpflichtend anzuordnen. „Hiervon haben wir uns im Landkreis zum Glück ein gutes Stück weit entfernt“, heißt es in der Mitteilung. Die Schulen können damit wieder in den regulären Präsenzunterricht übergehen.
Das Landratsamt verweist aber darauf, dass weiterhin eine Maskenpflicht auch während des Unterrichts besteht. „Eine Ausnahmeregelung zur Maskenpflicht in Pausen ist dann umsetzbar, wenn die Mindestabstände eingehalten werden können und die Gruppen nicht gemischt werden.“Stegmann hat die Schulleiter im Landkreis bereits per E-Mail über die neuen Vorgaben informiert. Die Berufsschule und die FOS sind derzeit noch von Quarantänemaßnahmen betroffen.
Nach Rücksprache mit den Gemeinden will das Amt außerdem eine Aufhebung der Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen prüfen. „Auch wenn wir nun Lockerungen umsetzen, so müssen wir uns bewusst sein, dass bei einer Verschlechterung der Infektionszahlen wieder strengere Maßnahmen notwendig sind“, sagt Stegmann.
Eine Änderung der erweiterten
Maskenpflicht wird laut Landratsamt erst zum Dienstag, 1. Dezember, umgesetzt werden, da bisher nur die politischen Erklärungen der Staatsregierung vorliegen, nicht jedoch rechtliche Vorgaben zur weiteren Umsetzung. Das Landratsamt stellt in seiner Mitteilung aber Lockerungen in Aussicht.
In den vergangenen Wochen sei es verstärkt zu Infektionsfällen in verschiedenen Pflegeeinrichtungen im Kreis gekommen. „Uns bereitet das Infektionsgeschehen an den Pflegeeinrichtungen große Sorge“, sagt Tobias Walch, Geschäftsbereichsleiter am Landratsamt. Dort sollen nun restriktivere Maßnahmen umgesetzt werden. Das Gesundheitsamt stehe mit den betroffenen Einrichtungen in engem Kontakt, um das Infektionsgeschehen einzudämmen und alle nötigen Schutzmaßnahmen festzulegen. Auch aktuell müssen laut Landratsamt in den Krankenhäusern verstärkt Menschen mit schwerer Symptomatik behandelt werden. In dieser Woche ist eine weitere Person verstorben.
Was in Lindau noch immer fehlt, sind Amtsärzte. Von den 5,5 Stellen, die dem Landratsamt zur Verfügung stehen, sind derzeit nur 0,41 Stellen besetzt. Thomas Gehring, Landtagsabgeordneter der Grünen, hatte deswegen eine Anfrage an die bayerische Staatsregierung gestellt. Demnach soll ab kommendem Dienstag in Lindau ein neuer Amtsarzt mit einer vollen Stelle, ab dem 1. Januar eine Amtsärztin in Teilzeit in Lindau zu arbeiten beginnen.
„Zumindest mit Stand heute ist uns nicht bekannt, dass uns zum 01.12.2020 ein weiterer Arzt unterstützen wird“, schreibt Landratsamtssprecherin Sibylle Ehreiser auf Anfrage der LZ. „Zum 01.01.2021 werden wir in Teilzeit Unterstützung erhalten, jedoch lediglich 50 Prozent, so dass ab 01.01.2021 nach unserem aktuellen Kenntnisstand 0,91 Stellen besetzt sein werden.“
Dies werde aber lange nicht ausreichen. „Es können daher viele reguläre Aufgaben in diesem Bereich nicht durchgeführt werden, zum Beispiel ärztliche Teile der Schuleingangsuntersuchungen, amtsärztliche Begutachtungen, Aufgaben im Vollzug des Masernschutzgesetzes“, schreibt Ehreiser. „Auch im Bereich der Bekämpfung der Coronapandemie fehlen massiv ärztliche Kapazitäten, die von anderen Mitarbeitern ausgeglichen werden müssen.“