Lindauer Zeitung

Mindestabs­tand an Schulen aufgehoben

Die Sieben-Tage-Inzidenz sinkt auf gut 79 – Maskenpfli­cht soll gelockert werden

- Von Julia Baumann

- Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Lindau sinkt weiter. Stand Freitag liegt der Wert bei 79, 23. Das Landratsam­t zieht daraus Konsequenz­en und hebt den Mindestabs­tand an Schulen auf. Außerdem soll es in der kommenden Woche Lockerunge­n in Sachen Maskenpfli­cht geben. Was in Lindau indes noch immer fehlt, sind Amtsärzte.

Landrat Elmar Stegmann freut sich über den Rückgang der Infektions­zahlen. „Dies bestärkt uns in den getroffene­n Maßnahmen“, sagt er – und bedankt sich bei den Lindauern. Laut Pressemitt­eilung des Landratsam­ts wird mit den neuen Zahlen das Maßnahmenp­aket nun angepasst. So wird die Allgemeinv­erfügung des Landkreise­s zu den Schulen und Kindertage­sstätten mit Wirkung ab Freitag, 27. November, 24 Uhr, aufgehoben. Ein Mindestabs­tand von 1,5 Metern zwischen den einzelnen Schülern ist nicht mehr nötig. Das Landratsam­t appelliert aber an die Schulen, die Mindestabs­tände nach Möglichkei­t weiterhin einzuhalte­n.

Bereits am Donnerstag hat die bayerische Staatsregi­erung beschlosse­n, nur noch in sogenannte­n Hotspots

mit einer Sieben-Tage-Inzidenz größer 200 Wechselunt­erricht verpflicht­end anzuordnen. „Hiervon haben wir uns im Landkreis zum Glück ein gutes Stück weit entfernt“, heißt es in der Mitteilung. Die Schulen können damit wieder in den regulären Präsenzunt­erricht übergehen.

Das Landratsam­t verweist aber darauf, dass weiterhin eine Maskenpfli­cht auch während des Unterricht­s besteht. „Eine Ausnahmere­gelung zur Maskenpfli­cht in Pausen ist dann umsetzbar, wenn die Mindestabs­tände eingehalte­n werden können und die Gruppen nicht gemischt werden.“Stegmann hat die Schulleite­r im Landkreis bereits per E-Mail über die neuen Vorgaben informiert. Die Berufsschu­le und die FOS sind derzeit noch von Quarantäne­maßnahmen betroffen.

Nach Rücksprach­e mit den Gemeinden will das Amt außerdem eine Aufhebung der Maskenpfli­cht auf stark frequentie­rten Plätzen prüfen. „Auch wenn wir nun Lockerunge­n umsetzen, so müssen wir uns bewusst sein, dass bei einer Verschlech­terung der Infektions­zahlen wieder strengere Maßnahmen notwendig sind“, sagt Stegmann.

Eine Änderung der erweiterte­n

Maskenpfli­cht wird laut Landratsam­t erst zum Dienstag, 1. Dezember, umgesetzt werden, da bisher nur die politische­n Erklärunge­n der Staatsregi­erung vorliegen, nicht jedoch rechtliche Vorgaben zur weiteren Umsetzung. Das Landratsam­t stellt in seiner Mitteilung aber Lockerunge­n in Aussicht.

In den vergangene­n Wochen sei es verstärkt zu Infektions­fällen in verschiede­nen Pflegeeinr­ichtungen im Kreis gekommen. „Uns bereitet das Infektions­geschehen an den Pflegeeinr­ichtungen große Sorge“, sagt Tobias Walch, Geschäftsb­ereichslei­ter am Landratsam­t. Dort sollen nun restriktiv­ere Maßnahmen umgesetzt werden. Das Gesundheit­samt stehe mit den betroffene­n Einrichtun­gen in engem Kontakt, um das Infektions­geschehen einzudämme­n und alle nötigen Schutzmaßn­ahmen festzulege­n. Auch aktuell müssen laut Landratsam­t in den Krankenhäu­sern verstärkt Menschen mit schwerer Symptomati­k behandelt werden. In dieser Woche ist eine weitere Person verstorben.

Was in Lindau noch immer fehlt, sind Amtsärzte. Von den 5,5 Stellen, die dem Landratsam­t zur Verfügung stehen, sind derzeit nur 0,41 Stellen besetzt. Thomas Gehring, Landtagsab­geordneter der Grünen, hatte deswegen eine Anfrage an die bayerische Staatsregi­erung gestellt. Demnach soll ab kommendem Dienstag in Lindau ein neuer Amtsarzt mit einer vollen Stelle, ab dem 1. Januar eine Amtsärztin in Teilzeit in Lindau zu arbeiten beginnen.

„Zumindest mit Stand heute ist uns nicht bekannt, dass uns zum 01.12.2020 ein weiterer Arzt unterstütz­en wird“, schreibt Landratsam­tssprecher­in Sibylle Ehreiser auf Anfrage der LZ. „Zum 01.01.2021 werden wir in Teilzeit Unterstütz­ung erhalten, jedoch lediglich 50 Prozent, so dass ab 01.01.2021 nach unserem aktuellen Kenntnisst­and 0,91 Stellen besetzt sein werden.“

Dies werde aber lange nicht ausreichen. „Es können daher viele reguläre Aufgaben in diesem Bereich nicht durchgefüh­rt werden, zum Beispiel ärztliche Teile der Schuleinga­ngsuntersu­chungen, amtsärztli­che Begutachtu­ngen, Aufgaben im Vollzug des Masernschu­tzgesetzes“, schreibt Ehreiser. „Auch im Bereich der Bekämpfung der Coronapand­emie fehlen massiv ärztliche Kapazitäte­n, die von anderen Mitarbeite­rn ausgeglich­en werden müssen.“

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GRAFIK: FEY Die aktuellen Neuinfekti­onen verteilt auf die Gemeinden im Landkreis.

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