Landratsamt Lindau lockert die Maskenpflicht
(lz) - Lindau lockert die Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Nach Rücksprache mit den Städten, Märkten und Gemeinden im Landkreis hat das Landratsamt Lindau entschieden, keine zusätzlichen zentralen Begegnungsflächen zu benennen, auf denen strengere Corona-Regeln gelten. Diese Entscheidung steht im Zusammenhang mit der neunten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am Dienstag, 1. Dezember in Kraft tritt.
Dies hängt damit zusammen, dass einige Regelungen der Lindauer Allgemeinverfügung in die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung übernommen worden sind. Das ist zum Beispiel die generelle Maskenpflicht auf Parkplätzen von Einzelhandelsbetrieben. Das Landratsamt schreibt in einer Pressemitteilung: „Auch vor dem Hintergrund sinkender Infektionszahlen im Landkreis ist ein Festhalten an den bisherigen Regelungen nicht mehr verhältnismäßig.“
Damit werde die bisher gültige Allgemeinverfügung zum 30. November, 24 Uhr, aufgehoben. „Dies ist auch möglich, da einerseits die Infektionszahlen sinken und andererseits in den Wintermonaten nicht mit dichten Menschenansammlungen im öffentlichen Raum zu rechnen ist“, begründet das Landratsamt Lindau diesen Schritt.
Die Maskenpflicht gelte aber nach wie vor auf Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen, am Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann, in Handels- und Dienstleistungsbetrieben, in Groß- und Einzelhandelsbetrieben sowie auf deren Parkplätzen, auf Märkten, in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie in allen Schulen und Bildungsstätten auch im Unterricht.
Das Landratsamt bittet die Bürger dennoch, die sogenannten AHAAL-Regeln einzuhalten. Diese besagen: Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske tragen, CoronaApp benutzen sowie regelmäßiges Lüften. Außerdem werden die Bürger gebeten, soweit es möglich ist, auch weiterhin Kontakte zu vermeiden.