Ein Konzept gegen Einsamkeit
Bundesregierung erstellt Leitfaden für Pflegeheimbesuche – Was Angehörige beachten müssen
- Im Herbst hat das Coronavirus in Pflegeeinrichtungen gewütet und viele Heimleitungen hilflos zurückgelassen. Die Verunsicherung, wie sie mit den Ausbrüchen umgehen sollten, ist nach wie vor groß. Mit den Weihnachtsbesuchen sind die Pflegeheime vor neue Probleme gestellt. Deshalb hat die Bundesregierung einen Leitfaden für Besuchskonzepte erstellt, den Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, am Freitag in Berlin vorstellten.
Für wen gilt der Leitfaden?
Die Empfehlungen sollen Grundlage für Pflegeheime sein, um individuelle Besuchskonzepte zu entwickeln. Im Leitfaden gibt die Bundesregierung aber auch Familienmitgliedern und Freunden von Pflegebedürftigen Hinweise, wie sie sich bei einem Besuch verhalten sollen. Generell gilt: Wer den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einhält, sich regelmäßig die Hände wäscht, den Mund-NasenSchutz
trägt sowie während des Besuchs den Raum lüftet, ist auf der sicheren Seite.
Sollen Heime Besuche verbieten wie im Frühjahrs-Lockdown?
Nein, sagt der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus: „Eine Isolation der Bewohner wie im ersten Lockdown darf es nicht noch einmal geben.“Vielmehr sollten Alten- und Pflegeheime pragmatische Besuchsregeln entwickeln. „Wir wollen die Pflegebedürftigen bestmöglich schützen. Wir wollen sie nicht wegsperren, nicht isolieren“, betonte auch Gesundheitsminister Spahn. „Besuche sollen möglich sein, nicht zu jeder Zeit und nicht unbegrenzt lange, aber mit Konzepten, die dem Schutz der Pflegebedürftigen dienen“, sagte Spahn.
Müssen Besucher durchgängig Maske tragen?
Es soll Ausnahmen geben. Ist ein Heimbewohner beispielsweise kognitiv beeinträchtigt, kann also zum Beispiel nicht so gut sehen, dürfen Besucher die Maske für einen Moment
abnehmen – vorausgesetzt es wird genügend Abstand eingehalten. Besucher und Pflegebedürftige sollen sich auch an den Händen berühren dürfen, sagte Westerfellhaus.
Welchen Einfluss haben Pflegebedürftige auf Entscheidungen der Heimleitung?
„Eine Entscheidung über die Köpfe der Bewohnerinnen und Bewohner hinweg darf es nicht geben“, sagte Spahn. Maßnahmen müssten mit den Pflegebedürftigen besprochen werden. Denn Regelungen werden nur dann von allen Beteiligten konsequent gelebt, wenn sie verstanden und akzeptiert werden.
Ist ein negatives Testergebnis für den Besuch notwendig?
Die Bundesregierung empfiehlt, Besuche rechtzeitig bei der Heimleitung anzukündigen und abzuklären, ob ein Schnelltest sinnvoll ist. Gerade in Gebieten mit besonders hoher Inzidenz sei dies ratsam. Die Bundesregierung setzt schon seit Mitte Oktober verstärkt auf Corona-Tests in Pflegeheimen. Laut einer neuen
Verordnung werden den Einrichtungen seit Dienstag 30 Schnelltests pro Person und Monat zur Verfügung gestellt. Spahn machte am Freitag Hoffnung, dass die Ausstattung der Pflegeheime mit Schnelltest gut vorankommt. „Die Schnelltests sind immer besser verfügbar“, sagte er. Zudem würden derzeit 90 000 Pakete mit FFP2-Masken ausgeliefert.
Ist ein Weihnachtsessen im Heim erlaubt?
Gemeinsames Essen und Trinken ist kurzzeitig möglich. Generell sollte es laut Leitfaden aber vermieden werden, denn Besucher sollten möglichst die gesamte Besuchszeit über Maske tragen. Wer selbst Speisen mitbringen und reichen will, sollte das mit den Leitern der Einrichtung absprechen. Weihnachtsgeschenke können die Besucher problemlos mitbringen und überreichen. Pflegebeauftragter Westerfellhaus hatte im Vorfeld von verunsicherten Heimleitern berichtet, die aus Angst vor einer Ansteckung Geschenke zwischenlagerten und nicht an die Bewohner überreichten.