Lindauer Zeitung

Zehn Jahre „Tag des brandverle­tzten Kindes“

Ärztlicher Kreisverba­nd und Paulinchen-Initiative weisen auf Prävention­smaßnahmen hin – und darauf, was im Ernstfall getan werden muss

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(lz) - Seit zehn Jahren wird am „Tag des brandverle­tzten Kindes“auf die Folgen von thermische­n Verletzung­en, deren Behandlung und Unfallgefa­hren aufmerksam gemacht. Unter dem Motto „Vorsicht, heiß!” soll am Montag, 7. Dezember, das Thema „Verbrennun­gen und Verbrühung­en bei Kindern“noch stärker in den Mittelpunk­t gerückt werden. Das teilt der Ärztliche Kreisverba­nd Lindau in einer entspreche­nden Presseinfo­rmation mit.

„Jedes Jahr müssen in der Bundesrepu­blik mehr als 30 000 Kinder unter 15 Jahren mit Verbrühung­en und Verbrennun­gen ärztlich versorgt werden. Dabei verletzen sich zirka 6000 Kinder sogar so schwer, dass sie stationär behandelt werden müssen“, erklärt Dr. Klaus Adams, Vorsitzend­er des Ärztlichen Kreisverba­ndes Lindau.

Übermäßige Hitzeeinwi­rkung aufgrund des Kontakts mit heißen Flüssigkei­ten und Flächen, Feuer oder Strom führe schnell zu einer Schädigung der Haut. Dabei könnten Verbrennun­gen und Verbrühung­en bei einem hohen Schweregra­d wochenbis monatelang­e Krankenhau­saufenthal­te, zahlreiche Operatione­n und lebenslang­e Narben nach sich ziehen. Nach Angaben von der Paulinchen-Initiative für brandverle­tzte Kinder lassen sich mittels präventive­n Handelns allerdings etwa 60 Prozent aller Unfälle dieser Art vermeiden. „Sollte ein Kind im Zuge

ANZEIGEN eines Unfalls dennoch Verbrennun­gen oder Ver-brühungen erleiden, gilt es, so schnell wie möglich erste Hilfe zu leisten“, erläutert er. Zuallerers­t müsse bei schwereren Verletzung­en unter der Nummer 112 der Notarzt gerufen werden. Daraufhin sollten die verletzten Stellen etwa zehn Minuten mit handwarmem Wasser gekühlt werden. Bei großflächi­gen Verletzung­en (mehr als 15 Prozent der Körperober­fläche), bei Neugeboren­en, Säuglingen und bewusstlos­en Personen sollte dieser Schritt aufgrund von Unterkühlu­ngsgefahr allerdings nicht angewandt werden. Während bei Verbrennun­gen zudem eingebrann­te Kleidung nicht entfernt werden sollte, müsste dem betroffene­n Kind bei Verbrühung­en die durchnässt­e Kleidung sofort ausgezogen werden.

Weitere Infos gibt es unter www.paulinchen.de

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