Zehn Jahre „Tag des brandverletzten Kindes“
Ärztlicher Kreisverband und Paulinchen-Initiative weisen auf Präventionsmaßnahmen hin – und darauf, was im Ernstfall getan werden muss
(lz) - Seit zehn Jahren wird am „Tag des brandverletzten Kindes“auf die Folgen von thermischen Verletzungen, deren Behandlung und Unfallgefahren aufmerksam gemacht. Unter dem Motto „Vorsicht, heiß!” soll am Montag, 7. Dezember, das Thema „Verbrennungen und Verbrühungen bei Kindern“noch stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. Das teilt der Ärztliche Kreisverband Lindau in einer entsprechenden Presseinformation mit.
„Jedes Jahr müssen in der Bundesrepublik mehr als 30 000 Kinder unter 15 Jahren mit Verbrühungen und Verbrennungen ärztlich versorgt werden. Dabei verletzen sich zirka 6000 Kinder sogar so schwer, dass sie stationär behandelt werden müssen“, erklärt Dr. Klaus Adams, Vorsitzender des Ärztlichen Kreisverbandes Lindau.
Übermäßige Hitzeeinwirkung aufgrund des Kontakts mit heißen Flüssigkeiten und Flächen, Feuer oder Strom führe schnell zu einer Schädigung der Haut. Dabei könnten Verbrennungen und Verbrühungen bei einem hohen Schweregrad wochenbis monatelange Krankenhausaufenthalte, zahlreiche Operationen und lebenslange Narben nach sich ziehen. Nach Angaben von der Paulinchen-Initiative für brandverletzte Kinder lassen sich mittels präventiven Handelns allerdings etwa 60 Prozent aller Unfälle dieser Art vermeiden. „Sollte ein Kind im Zuge
ANZEIGEN eines Unfalls dennoch Verbrennungen oder Ver-brühungen erleiden, gilt es, so schnell wie möglich erste Hilfe zu leisten“, erläutert er. Zuallererst müsse bei schwereren Verletzungen unter der Nummer 112 der Notarzt gerufen werden. Daraufhin sollten die verletzten Stellen etwa zehn Minuten mit handwarmem Wasser gekühlt werden. Bei großflächigen Verletzungen (mehr als 15 Prozent der Körperoberfläche), bei Neugeborenen, Säuglingen und bewusstlosen Personen sollte dieser Schritt aufgrund von Unterkühlungsgefahr allerdings nicht angewandt werden. Während bei Verbrennungen zudem eingebrannte Kleidung nicht entfernt werden sollte, müsste dem betroffenen Kind bei Verbrühungen die durchnässte Kleidung sofort ausgezogen werden.
Weitere Infos gibt es unter www.paulinchen.de