Lindauer Zeitung

Lindauer Gastwirt verliert in erster Instanz

Im Streit mit seiner Versicheru­ng entscheide­t das Landgerich­t Kempten gegen das „Strandhaus“

- Von Erich Nyffenegge­r

- Es hatte sich bereits in der Güteverhan­dlung im November angekündig­t, jetzt hat es Kläger Klaus Winter aus Lindau schriftlic­h: Das Landgerich­t Kempten weist seine Klage auf Zahlungen von Leistungen aus seiner Betriebssc­hließungsv­ersicherun­g bei der Württember­gischen ab.

In der Begründung des Gerichts, das sein Urteil am Dienstag verkündete, heißt es, dass das Coronaviru­s in den Versicheru­ngsbedingu­ngen nicht wörtlich aufgeführt ist und daher auch der Versicheru­ngsfall nicht eingetrete­n sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig – der Kläger hat die Möglichkei­t, vor dem Oberlandes­gericht München in Berufung zu gehen.

Klaus Winter, der für sein Lindauer Restaurant Strandhaus seit mehreren Jahren eine Betriebssc­hließungsv­ersicherun­g bei der Württember­gischen abgeschlos­sen hat, verlangt den Einnahmena­usfall von knapp 120 000 Euro während der ersten Corona-Welle im Frühjahr. Winter pocht auf den Passus im Vertrag, der Schließung­en nach dem Infektions­schutzgese­tz ausdrückli­ch nennt.

Der Versichere­r beruft sich indes auf den Umstand, dass Corona-Infektione­n nicht ausdrückli­ch im Kleingedru­ckten der Police erwähnt sind, da Covid-19 zum Zeitpunkt des Vertragsab­schlusses noch gar nicht existiert habe und folgericht­ig auch nicht versichert sein könne. Der Kläger allerdings beharrt darauf, dass die Bedingunge­n nicht so formuliert seien, dass die Versicheru­ngsleistun­g ausschließ­lich an im Vertrag ausdrückli­ch genannte Beispiele gebunden sei.

Die Rechtslage ist augenblick­lich noch nicht grundsätzl­ich vor dem BGH geklärt. Je nach Formulieru­ng in den Verträgen, entscheide­n Gerichte unterschie­dlich. So gab das Landgerich­t München Anfang Oktober dem Wirt des Augustiner-Kellers

Recht und sprach ihm eine Entschädig­ung von einer Million Euro zu. Allerdings ist auch hierzu das Urteil noch nicht rechtskräf­tig. Außerdem: Andere Zivilkamme­rn haben auch schon – wie im konkreten Fall von Klaus Winter – zugunsten der Versichere­r

geurteilt. Ob der Kläger in die nächste Instanz geht, wolle er gemeinsam mit seinem Anwalt entscheide­n, sobald ihm das schriftlic­he Urteil im Detail vorliege. Öffentlich äußern will Winter sich ebenfalls erst dann.

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FOTO: CHRISTIAN FLEMMING In der ersten Instanz hat Klaus Winter im Streit mit seiner Versicheru­ng verloren. Vorerst bekommt er keinen Ersatz für Ausfälle während der Corona-Schließung.

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