Lindauer Gastwirt verliert in erster Instanz
Im Streit mit seiner Versicherung entscheidet das Landgericht Kempten gegen das „Strandhaus“
- Es hatte sich bereits in der Güteverhandlung im November angekündigt, jetzt hat es Kläger Klaus Winter aus Lindau schriftlich: Das Landgericht Kempten weist seine Klage auf Zahlungen von Leistungen aus seiner Betriebsschließungsversicherung bei der Württembergischen ab.
In der Begründung des Gerichts, das sein Urteil am Dienstag verkündete, heißt es, dass das Coronavirus in den Versicherungsbedingungen nicht wörtlich aufgeführt ist und daher auch der Versicherungsfall nicht eingetreten sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – der Kläger hat die Möglichkeit, vor dem Oberlandesgericht München in Berufung zu gehen.
Klaus Winter, der für sein Lindauer Restaurant Strandhaus seit mehreren Jahren eine Betriebsschließungsversicherung bei der Württembergischen abgeschlossen hat, verlangt den Einnahmenausfall von knapp 120 000 Euro während der ersten Corona-Welle im Frühjahr. Winter pocht auf den Passus im Vertrag, der Schließungen nach dem Infektionsschutzgesetz ausdrücklich nennt.
Der Versicherer beruft sich indes auf den Umstand, dass Corona-Infektionen nicht ausdrücklich im Kleingedruckten der Police erwähnt sind, da Covid-19 zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch gar nicht existiert habe und folgerichtig auch nicht versichert sein könne. Der Kläger allerdings beharrt darauf, dass die Bedingungen nicht so formuliert seien, dass die Versicherungsleistung ausschließlich an im Vertrag ausdrücklich genannte Beispiele gebunden sei.
Die Rechtslage ist augenblicklich noch nicht grundsätzlich vor dem BGH geklärt. Je nach Formulierung in den Verträgen, entscheiden Gerichte unterschiedlich. So gab das Landgericht München Anfang Oktober dem Wirt des Augustiner-Kellers
Recht und sprach ihm eine Entschädigung von einer Million Euro zu. Allerdings ist auch hierzu das Urteil noch nicht rechtskräftig. Außerdem: Andere Zivilkammern haben auch schon – wie im konkreten Fall von Klaus Winter – zugunsten der Versicherer
geurteilt. Ob der Kläger in die nächste Instanz geht, wolle er gemeinsam mit seinem Anwalt entscheiden, sobald ihm das schriftliche Urteil im Detail vorliege. Öffentlich äußern will Winter sich ebenfalls erst dann.