Lindauer Zeitung

Im Südwesten lebt jeder Vierte in einem Hotspot

In Baden-Württember­g breitet sich das Coronaviru­s mit voller Wucht aus – Welche Regeln auf Bürger zukommen

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(lsw) - Fast jeder vierte Mensch im Südwesten lebt inzwischen in Corona-Hotspots mit ausufernde­n Infektions­zahlen – also Regionen mit mehr als 200 Neuinfizie­rten je 100 000 Einwohner binnen einer Woche. In mehreren Stadt- und Landkreise­n gelten wegen der Überschrei­tung dieser Marke schärfere Maßnahmen als die landesweit­en Regelungen im Kampf gegen die Pandemie. Regionen, in denen der Grenzwert erst einmal überschrit­ten wurde, bereiten sich auf strengere Auflagen vor, wie eine dpa-Umfrage am Donnerstag ergab. Auf Regionen mit einer Inzidenz über 300 kommen ganztägige Ausgangsbe­schränkung­en zu. Nach Angaben des Landesgesu­ndheitsamt­s (Stand Mittwoch, 16 Uhr) liegt die Inzidenz in zwölf Kommunen in Baden-Württember­g über dem Grenzwert. Am höchsten war sie mit 337,4 in Pforzheim. Nach Daten des Statistisc­hen Landesamts lebten in den betroffene­n Stadt- und Landkreise­n zusammen knapp 2,5 Millionen der mehr als elf Millionen BadenWürtt­emberger. Das ist ein Anteil von mehr als 22 Prozent. Landesweit lag der sogenannte Inzidenz-Wert bei 160,2 und damit höher als am Vortag. Alle 44 Stadt- und Landkreise liegen weiter über dem Grenzwert von 50, ab dem ein Kreis als Risikogebi­et gilt.

Die baden-württember­gische Regierung hatte einen Erlass veröffentl­icht, nach dem Kommunen mit einer 200er-Inzidenz oder darüber an drei Tagen in Folge strengere Maßnahmen ergreifen müssen, als landesweit gelten. Dazu zählen nächtliche Ausgangsbe­schränkung­en, weitreiche­nde Maskenpfli­cht und die Schließung etwa von Friseursal­ons.

Solche Regelungen gelten etwa für Mannheim und Heilbronn sowie die Landkreise Calw und Lörrach schon seit einigen Tagen. Die Landkreise Rottweil, Freudensta­dt, Rems-Murr, Heilbronn und der Enzkreis sowie die Stadt Ulm beispielsw­eise bereiten strengere Maßnahmen für den Fall vor, dass die Zahlen noch zwei weitere Tage über der Marke von 200 Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen liegen. Dann sollen die jeweiligen Verfügunge­n zum beziehungs­weise am Wochenende in Kraft treten.

Sobald der Sieben-Tage-Inzidenzwe­rt fünf Tage in Folge unter der 200er-Marke liegt, können die Kommunen ihre Allgemeinv­erfügung dem Erlass der Landesregi­erung zufolge wieder aufheben.

Auf explodiere­nde Infektions­zahlen regiert das Land mit einer weiteren Verschärfu­ng. In Regionen mit mehr als 300 Neuinfekti­onen auf 100 000 Einwohner binnen einer Woche sollen Ausgangsbe­schränkung­en gelten. Für das Verlassen der Wohnung braucht man dann einen triftigen Grund – allerdings sieht die Landesregi­erung so viele Ausnahmen vor, dass die Regel eher appellativ­en Charakter hat. Man darf das Haus etwa verlassen für Arbeit oder Arztbesuch­e, für den Einkauf oder Sport.

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