Im Südwesten lebt jeder Vierte in einem Hotspot
In Baden-Württemberg breitet sich das Coronavirus mit voller Wucht aus – Welche Regeln auf Bürger zukommen
(lsw) - Fast jeder vierte Mensch im Südwesten lebt inzwischen in Corona-Hotspots mit ausufernden Infektionszahlen – also Regionen mit mehr als 200 Neuinfizierten je 100 000 Einwohner binnen einer Woche. In mehreren Stadt- und Landkreisen gelten wegen der Überschreitung dieser Marke schärfere Maßnahmen als die landesweiten Regelungen im Kampf gegen die Pandemie. Regionen, in denen der Grenzwert erst einmal überschritten wurde, bereiten sich auf strengere Auflagen vor, wie eine dpa-Umfrage am Donnerstag ergab. Auf Regionen mit einer Inzidenz über 300 kommen ganztägige Ausgangsbeschränkungen zu. Nach Angaben des Landesgesundheitsamts (Stand Mittwoch, 16 Uhr) liegt die Inzidenz in zwölf Kommunen in Baden-Württemberg über dem Grenzwert. Am höchsten war sie mit 337,4 in Pforzheim. Nach Daten des Statistischen Landesamts lebten in den betroffenen Stadt- und Landkreisen zusammen knapp 2,5 Millionen der mehr als elf Millionen BadenWürttemberger. Das ist ein Anteil von mehr als 22 Prozent. Landesweit lag der sogenannte Inzidenz-Wert bei 160,2 und damit höher als am Vortag. Alle 44 Stadt- und Landkreise liegen weiter über dem Grenzwert von 50, ab dem ein Kreis als Risikogebiet gilt.
Die baden-württembergische Regierung hatte einen Erlass veröffentlicht, nach dem Kommunen mit einer 200er-Inzidenz oder darüber an drei Tagen in Folge strengere Maßnahmen ergreifen müssen, als landesweit gelten. Dazu zählen nächtliche Ausgangsbeschränkungen, weitreichende Maskenpflicht und die Schließung etwa von Friseursalons.
Solche Regelungen gelten etwa für Mannheim und Heilbronn sowie die Landkreise Calw und Lörrach schon seit einigen Tagen. Die Landkreise Rottweil, Freudenstadt, Rems-Murr, Heilbronn und der Enzkreis sowie die Stadt Ulm beispielsweise bereiten strengere Maßnahmen für den Fall vor, dass die Zahlen noch zwei weitere Tage über der Marke von 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen liegen. Dann sollen die jeweiligen Verfügungen zum beziehungsweise am Wochenende in Kraft treten.
Sobald der Sieben-Tage-Inzidenzwert fünf Tage in Folge unter der 200er-Marke liegt, können die Kommunen ihre Allgemeinverfügung dem Erlass der Landesregierung zufolge wieder aufheben.
Auf explodierende Infektionszahlen regiert das Land mit einer weiteren Verschärfung. In Regionen mit mehr als 300 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner binnen einer Woche sollen Ausgangsbeschränkungen gelten. Für das Verlassen der Wohnung braucht man dann einen triftigen Grund – allerdings sieht die Landesregierung so viele Ausnahmen vor, dass die Regel eher appellativen Charakter hat. Man darf das Haus etwa verlassen für Arbeit oder Arztbesuche, für den Einkauf oder Sport.