Klarsichtmasken sind nicht mehr zulässig
Die Maskenpflicht ist laut Ministerium nur mit einer Textilmaske erfüllt
- Zeitweise waren sie der letzte Schrei im modebewussten Kampf gegen Corona: Gesichtsmasken aus durchsichtigem Kunststoff. Jetzt sind sie laut Gesundheitsministerium in Bayern nicht mehr zulässig.
Klarsichtmasken aus Kunststoff schützen nach Einschätzung des bayerischen Gesundheitsministeriums nicht ausreichend vor Ansteckungen mit dem Coronavirus. Die durchsichtigen Masken gelten damit nicht mehr als ausreichende Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Geschäften, Schulen und anderen Orten, an denen Maskenpflicht herrscht. Das hat laut der Nachrichtenagentur dpa ein Ministeriumssprecher am Donnerstag in München mitgeteilt.
Zuvor war eine Studie der Hochschule München bekannt geworden, die den Nutzen von Klarsichtmasken stark infrage stellt. Tests haben demnach ergeben, dass Aerosole unter den Klarsichtmasken austreten und sich dann unkontrolliert ausbreiten können. Dies bedeute ein hohes Ansteckungsrisiko, sagte der Leiter der Studie, der Münchner Professor Christian Schwarzbauer.
Die meist nach unten und zur Seite offenen Klarsichtmasken sind seit einigen Monaten auf dem Markt und von Anfang an umstritten. Befürworter halten sie für günstiger, weil sie das Erkennen von Mimik um die Mundpartie des Trägers erlauben. Gerade in Krippen, Kindergärten und Schulen hatten Verantwortliche die Klarsichtmasken deshalb zeitweise sogar ausdrücklich empfohlen. Auch in manchen Geschäften in Lindau tragen Verkäuferinnen
und Verkäufer bisher gerne diese Klarsichtmasken, weil sie darin leichter atmen können als bei Stoffmasken oder sogar FFP2-Masken.
Doch das Tragen in Bereichen mit Maskenpflicht ist ab sofort nicht mehr erlaubt. Klarsichtmasken aus Kunststoff, auch wenn sie eng anlägen, entsprächen nicht den Vorgaben zur Vermeidung von Aerosolen, teilte der Sprecher des Gesundheitsministeriums mit. Die Masken seien damit ebenso wie Kunststoffvisiere nicht geeignet, um die Maskenpflicht zu erfüllen. Die bisher geltende Ausnahme sei deshalb ab sofort aufgehoben. Für die Maskenpflicht lässt der Freistaat damit nur textile Masken gelten, die einen Abschluss zur Gesichtshaut bildeten und keinen Spalt für das Ausdringen von Aerosolen freilassen. Diese Präzisierung sei auch in der neuesten Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung festgehalten worden.
Die Staatsregierung folgt damit der Empfehlung der Wissenschaft. „Ohne Zweifel sind diese Masken angenehm zu tragen, einen wirksamen Schutz vor Infektionen bieten sie allerdings nicht“, sagt Professor Schwarzbauer. Sein Kollege Christian
Hanshans, Professor für medizinische Grundlagen und Medizintechnik an der Hochschule München (HM), der die Studie als Mediziner und Projektingenieur begleitete, ergänzt: „Vor allem in geschlossenen Räumen, wie zum Beispiel in Schulen, Kitas, Büros oder öffentlichen Verkehrsmitteln, ist von der Verwendung solcher Masken dringend abzuraten.“