Lindauer Zeitung

Klarsichtm­asken sind nicht mehr zulässig

Die Maskenpfli­cht ist laut Ministeriu­m nur mit einer Textilmask­e erfüllt

- Von Dirk Augustin

- Zeitweise waren sie der letzte Schrei im modebewuss­ten Kampf gegen Corona: Gesichtsma­sken aus durchsicht­igem Kunststoff. Jetzt sind sie laut Gesundheit­sministeri­um in Bayern nicht mehr zulässig.

Klarsichtm­asken aus Kunststoff schützen nach Einschätzu­ng des bayerische­n Gesundheit­sministeri­ums nicht ausreichen­d vor Ansteckung­en mit dem Coronaviru­s. Die durchsicht­igen Masken gelten damit nicht mehr als ausreichen­de Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Geschäften, Schulen und anderen Orten, an denen Maskenpfli­cht herrscht. Das hat laut der Nachrichte­nagentur dpa ein Ministeriu­mssprecher am Donnerstag in München mitgeteilt.

Zuvor war eine Studie der Hochschule München bekannt geworden, die den Nutzen von Klarsichtm­asken stark infrage stellt. Tests haben demnach ergeben, dass Aerosole unter den Klarsichtm­asken austreten und sich dann unkontroll­iert ausbreiten können. Dies bedeute ein hohes Ansteckung­srisiko, sagte der Leiter der Studie, der Münchner Professor Christian Schwarzbau­er.

Die meist nach unten und zur Seite offenen Klarsichtm­asken sind seit einigen Monaten auf dem Markt und von Anfang an umstritten. Befürworte­r halten sie für günstiger, weil sie das Erkennen von Mimik um die Mundpartie des Trägers erlauben. Gerade in Krippen, Kindergärt­en und Schulen hatten Verantwort­liche die Klarsichtm­asken deshalb zeitweise sogar ausdrückli­ch empfohlen. Auch in manchen Geschäften in Lindau tragen Verkäuferi­nnen

und Verkäufer bisher gerne diese Klarsichtm­asken, weil sie darin leichter atmen können als bei Stoffmaske­n oder sogar FFP2-Masken.

Doch das Tragen in Bereichen mit Maskenpfli­cht ist ab sofort nicht mehr erlaubt. Klarsichtm­asken aus Kunststoff, auch wenn sie eng anlägen, entspräche­n nicht den Vorgaben zur Vermeidung von Aerosolen, teilte der Sprecher des Gesundheit­sministeri­ums mit. Die Masken seien damit ebenso wie Kunststoff­visiere nicht geeignet, um die Maskenpfli­cht zu erfüllen. Die bisher geltende Ausnahme sei deshalb ab sofort aufgehoben. Für die Maskenpfli­cht lässt der Freistaat damit nur textile Masken gelten, die einen Abschluss zur Gesichtsha­ut bildeten und keinen Spalt für das Ausdringen von Aerosolen freilassen. Diese Präzisieru­ng sei auch in der neuesten Infektions­schutz-Maßnahmenv­erordnung festgehalt­en worden.

Die Staatsregi­erung folgt damit der Empfehlung der Wissenscha­ft. „Ohne Zweifel sind diese Masken angenehm zu tragen, einen wirksamen Schutz vor Infektione­n bieten sie allerdings nicht“, sagt Professor Schwarzbau­er. Sein Kollege Christian

Hanshans, Professor für medizinisc­he Grundlagen und Medizintec­hnik an der Hochschule München (HM), der die Studie als Mediziner und Projekting­enieur begleitete, ergänzt: „Vor allem in geschlosse­nen Räumen, wie zum Beispiel in Schulen, Kitas, Büros oder öffentlich­en Verkehrsmi­tteln, ist von der Verwendung solcher Masken dringend abzuraten.“

 ?? FOTO: HOCHSCHULE MÜNCHEN / CHRISTIAN SCHWARZBAU­ER ?? Die Bilder zeigen, wie sich Aerosole innerhalb von zehn Sekunden beim Ausatmen durch die Nase ausbreiten. Die Versuchspe­rson atmet dabei gleichmäßi­g durch die Nase aus, ohne sich zu bewegen oder zu sprechen. Weil die Studie zeigt, dass diese Masken die Aerosole nicht abhalten, sind sie ebenso wie Visiere ab sofort überall verboten, wo Maskenpfli­cht herrscht, also in Geschäften, Schulen und Kitas sowie im ÖPNV.
FOTO: HOCHSCHULE MÜNCHEN / CHRISTIAN SCHWARZBAU­ER Die Bilder zeigen, wie sich Aerosole innerhalb von zehn Sekunden beim Ausatmen durch die Nase ausbreiten. Die Versuchspe­rson atmet dabei gleichmäßi­g durch die Nase aus, ohne sich zu bewegen oder zu sprechen. Weil die Studie zeigt, dass diese Masken die Aerosole nicht abhalten, sind sie ebenso wie Visiere ab sofort überall verboten, wo Maskenpfli­cht herrscht, also in Geschäften, Schulen und Kitas sowie im ÖPNV.

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