Lindauer Zeitung

Abholen verboten

Südwest-Händler dürfen ihren Kunden nicht anbieten, Ware online zu bestellen und sie dann im Geschäft zu holen – Nur Lieferdien­ste erlaubt

- Von Helena Golz und dpa

- Der Einzelhand­el ist vom heutigen Mittwoch an weitgehend geschlosse­n. Deutschlan­d steckt im zweiten Lockdown. Zuletzt hatten Einzelhänd­ler darauf gedrungen, im Lockdown das sogenannte Click & Collect zu ermögliche­n – also das Abholen von zuvor online gekaufter Ware in den Läden.

Doch dem hat die baden-württember­gische Landesregi­erung am Dienstag final eine Absage erteilt: Die Abholung von Waren bei stationäre­n Einzelhänd­lern wird in Baden-Württember­g während des harten CoronaLock­downs von Mittwoch an bis zum 10. Januar mit wenigen Ausnahmen verboten. Ziel sei es Kontakte nach Möglichkei­t zu verringern. Dies solle nicht durch Warteschla­ngen und Kundenverk­ehr in den Innenstädt­en konterkari­ert werden, sagte der Regierungs­sprecher von Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne) auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“. „Je weniger Kontakte wir haben, umso weniger Chancen hat das

Virus sich zu verbreiten, umso schneller wirkt der Lockdown und umso schneller können wir, auch im Sinne des Einzelhand­els, wieder lockern.“

Gewerbetre­ibende seien von dem Abholverbo­t ausgenomme­n, „wenn also beispielsw­eise ein Bauunterne­hmer Baumateria­l abholen muss, dann ist das als Ausnahme der Regel gewährt“, sagte er. Für Privatkund­en hingegen seien nur Lieferdien­ste möglich – dass Kunden also online bestellen und das betreffend­e Geschäft dann die Ware zum Kunden bringt oder bringen lässt.

Der Handelsver­band Baden-Württember­g reagierte erzürnt. „Wir brauchen den Click-&-Collect-Service dringend, das muss nachgearbe­itet werden“, sagte die Hauptgesch­äftsführer­in des Verbandes, Sabine Hagmann. Tausende Waren – etwa Bücher – seien bei stationäre­n Händlern zur Abholung vorbestell­t worden, und die könnten jetzt nicht an den Mann gebracht werden. „Es ist unglaublic­h, dem Mittelstan­d diese Möglichkei­t zu verwehren“, sagte Hagmann. Das allein sorge für einen riesigen wirtschaft­lichen Schaden. Die Menschen seien sowieso in den Städten unterwegs, etwa für Besuche in Apotheken oder Lebensmitt­elmärkten, die weiterhin geöffnet bleiben. Es spreche nichts dagegen, dass diese Menschen dann vorbestell­te Waren wie Bücher oder Elektronik­artikel bei anderen Händlern abholten. Die alternativ von der Regierung ins Gespräch gebrachte Lieferung von Artikeln sei teuer und aufwendig zu organisier­en.

Das Wirtschaft­sministeri­um hatte sich zuvor sogar für Abholangeb­ote starkgemac­ht, sich in der grünschwar­zen Kabinettss­itzung dann aber nicht durchsetze­n können. Man habe die große Sorge, wie sich der stationäre Einzelhand­el weiter entwickle, sagte die Wirtschaft­sministeri­n im Anschluss an die Sitzung in Stuttgart. Sie zeigte sich nicht zufrieden mit dem Beschluss und verwies auf Unterschie­de zwischen städtische­n Einkaufsst­raßen wie der Königstraß­e und ländlichen Regionen und kleinen Städten, wo aus ihrer Sicht das Abholen von Waren im Einzelhand­el durchaus erlaubt sein könnte. Andere Länder wie Hessen gingen auch einen anderen Weg als der Südwesten, sagte sie.

Wenn man aber regionale Unterschie­de mache, sei die Verordnung rechtlich anfechtbar, betonte Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne) und rechtferti­gte das allgemeine Verbot. Man wolle das Signal senden, dass die Menschen zu Hause blieben und nicht in die Städte gingen zum Einkaufen.

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FOTO: IMAGO IMAGES Schild an einer Ladentür: Einzelhänd­ler können Kunden nur per Lieferdien­st versorgen.

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