Lindauer Zeitung

Diskussion um Bau an Seestraße geht weiter: Räte sind weiterhin gegen Gauben-Änderung

Landratsam­t sagt „Ja“zum Vorhaben, Gemeindera­t bleibt beim „Nein“– Warum der Investor und Bauherr in Nonnenhorn nun trotzdem zum Zug kommt

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(isa) - Zu groß, zu wuchtig, zu massiv. Eigentlich hatte der Nonnenhorn­er Gemeindera­t erst auf seiner letzten Sitzung den Änderungsw­unsch für ein Mehrfamili­enhaus abgelehnt, das ein Investor in der Seestraße gegenüber des Strandbade­s bauen will und das sich schon im Bau befindet. Zu Unrecht, sagt das Landratsam­t Lindau, das als übergeordn­ete Behörde das letzte Wort hat. Trotzdem bleibt der Nonnenhorn­er Gemeindera­t geschlosse­n bei seinem Nein.

„Das Landratsam­t sagt, dass es genehmigun­gspflichti­g ist und dass der Gemeindera­t sein Einvernehm­en erteilen soll“, erklärte Bürgermeis­ter Rainer Krauß dem Gemeindera­t in seiner jüngsten Sitzung. Erst im Oktober hatte der Gemeindera­t einen Änderungsa­ntrag des Bauherrn für sein bereits genehmigte­s Wohnhaus in der Seestraße abgelehnt. Das Vorhaben direkt gegenüber des Nonnenhorn­er Strandbads und damit in zweiter Reihe zum See gelegen, hatte den Gemeindera­t schon des Öfteren beschäftig­t und zu Diskussion­en geführt (die Lindauer Zeitung berichtete).

Der Bauherr, ein Investor, baut bereits an dieser prominente­n Stelle am Mehrfamili­enhaus mit sechs Wohnungen. In seinem jüngsten Tekturantr­ag wollte der Bauherr die Terrassen im Erdgeschos­s tiefer und damit größer werden zu lassen als anfänglich geplant. Zudem wollte er aus jeweils zwei Gauben auf jeder Dachseite jeweils eine durchgängi­ge, lange, werden lassen. „Optisch würde der Eindruck eines dritten Dachgescho­sses entstehen“, befürchtet­e Bauamtslei­ter Christian Scheck bereits im Oktober. Er hatte erklärt, dass abgesehen von der Optik auch die Gefahr bestünde, dass mit den großen Gauben ein weiteres Vollgescho­ss geschaffen werde. Zudem hatte Scheck darauf hingewiese­n, dass die Gauben mehr als zwei Drittel der Dachbreite einnehmen würden und somit nicht erlaubt seien.

Die Terrassene­rweiterung würde wiederum die Grundfläch­enzahl (GRZ) ausreizen und damit also jene

Zahl überschrei­ten, die angibt, wie groß ein Gebäude im Verhältnis zum Grundstück sein darf. Der Gemeindera­t hatte sich im Oktober einstimmig gegen die Ausreizung des Grundstück­s und damit aller Möglichkei­ten vonseiten des Bauherrn ausgesproc­hen.

„Das Landratsam­t bittet den Gemeindera­t nochmal nachzudenk­en“, betonte Scheck und führte dem Rat vor Augen, was passieren werde, wenn das Gremium seine Meinung nicht ändere: „Sonst ersetzt das Landratsam­t das Einvernehm­en.“Genehmigun­gspflichti­g sei der Tekturantr­ag deshalb, weil es für das Gebiet keinen Bebauungsp­lan gebe und sich neue Bauten nur an der umliegende­n Bebauung zu orientiere­n brauchen. „Das Bauvorhabe­n fügt sich in die Umgebung ein.“Und auch die Grundfläch­enzahl, so die Überzeugun­g des Landratsam­tes, läge immer noch unter der der umgebenden Bebauung. So seien die beiden benachbart­en Gästehäuse­r, also der Seewirt und das Landhaus, ebenfalls dreigescho­ssig.

„Das Seehaus soll doch weg. Diese Absicht ist eindeutig. Man kann doch nicht auf was Bezug nehmen, was wegkommt“, sagte Thomas Gierer und drückte damit sein Unverständ­nis aus. Allerdings gab Bürgermeis­ter Rainer Krauß zu bedenken. „Dann gibt’s aber immer noch das Landhaus.“„Jedes Haus, das darauf folgt wird noch größer. Das ist schon eine bedenklich­e Aussicht“, bezog Christoph Marte die Regelungen des Baugesetzb­uches auf das Gebiet und sagte: „Für mich ist das eine gewinnmaxi­mierte Bebauung, von jemand, der in Stuttgart wohnt.“„Aber sie ist typisch für einen Investor“, antwortete Krauß.

Am Ende wollte kein einziges Ratsmitgli­ed jenem weiteren Schritt des Investors zustimmen, das Gebäude noch größer werden zu lassen. Einstimmig verweigert­e der Rat sein Einvernehm­en. Und zwar in vollem Bewusstsei­n, dass jetzt das Landratsam­t dieses Einvernehm­en ersetzen wird und der Bauherr so groß bauen kann, wie er es beantragt hat.

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