Diskussion um Bau an Seestraße geht weiter: Räte sind weiterhin gegen Gauben-Änderung
Landratsamt sagt „Ja“zum Vorhaben, Gemeinderat bleibt beim „Nein“– Warum der Investor und Bauherr in Nonnenhorn nun trotzdem zum Zug kommt
(isa) - Zu groß, zu wuchtig, zu massiv. Eigentlich hatte der Nonnenhorner Gemeinderat erst auf seiner letzten Sitzung den Änderungswunsch für ein Mehrfamilienhaus abgelehnt, das ein Investor in der Seestraße gegenüber des Strandbades bauen will und das sich schon im Bau befindet. Zu Unrecht, sagt das Landratsamt Lindau, das als übergeordnete Behörde das letzte Wort hat. Trotzdem bleibt der Nonnenhorner Gemeinderat geschlossen bei seinem Nein.
„Das Landratsamt sagt, dass es genehmigungspflichtig ist und dass der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilen soll“, erklärte Bürgermeister Rainer Krauß dem Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Erst im Oktober hatte der Gemeinderat einen Änderungsantrag des Bauherrn für sein bereits genehmigtes Wohnhaus in der Seestraße abgelehnt. Das Vorhaben direkt gegenüber des Nonnenhorner Strandbads und damit in zweiter Reihe zum See gelegen, hatte den Gemeinderat schon des Öfteren beschäftigt und zu Diskussionen geführt (die Lindauer Zeitung berichtete).
Der Bauherr, ein Investor, baut bereits an dieser prominenten Stelle am Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen. In seinem jüngsten Tekturantrag wollte der Bauherr die Terrassen im Erdgeschoss tiefer und damit größer werden zu lassen als anfänglich geplant. Zudem wollte er aus jeweils zwei Gauben auf jeder Dachseite jeweils eine durchgängige, lange, werden lassen. „Optisch würde der Eindruck eines dritten Dachgeschosses entstehen“, befürchtete Bauamtsleiter Christian Scheck bereits im Oktober. Er hatte erklärt, dass abgesehen von der Optik auch die Gefahr bestünde, dass mit den großen Gauben ein weiteres Vollgeschoss geschaffen werde. Zudem hatte Scheck darauf hingewiesen, dass die Gauben mehr als zwei Drittel der Dachbreite einnehmen würden und somit nicht erlaubt seien.
Die Terrassenerweiterung würde wiederum die Grundflächenzahl (GRZ) ausreizen und damit also jene
Zahl überschreiten, die angibt, wie groß ein Gebäude im Verhältnis zum Grundstück sein darf. Der Gemeinderat hatte sich im Oktober einstimmig gegen die Ausreizung des Grundstücks und damit aller Möglichkeiten vonseiten des Bauherrn ausgesprochen.
„Das Landratsamt bittet den Gemeinderat nochmal nachzudenken“, betonte Scheck und führte dem Rat vor Augen, was passieren werde, wenn das Gremium seine Meinung nicht ändere: „Sonst ersetzt das Landratsamt das Einvernehmen.“Genehmigungspflichtig sei der Tekturantrag deshalb, weil es für das Gebiet keinen Bebauungsplan gebe und sich neue Bauten nur an der umliegenden Bebauung zu orientieren brauchen. „Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebung ein.“Und auch die Grundflächenzahl, so die Überzeugung des Landratsamtes, läge immer noch unter der der umgebenden Bebauung. So seien die beiden benachbarten Gästehäuser, also der Seewirt und das Landhaus, ebenfalls dreigeschossig.
„Das Seehaus soll doch weg. Diese Absicht ist eindeutig. Man kann doch nicht auf was Bezug nehmen, was wegkommt“, sagte Thomas Gierer und drückte damit sein Unverständnis aus. Allerdings gab Bürgermeister Rainer Krauß zu bedenken. „Dann gibt’s aber immer noch das Landhaus.“„Jedes Haus, das darauf folgt wird noch größer. Das ist schon eine bedenkliche Aussicht“, bezog Christoph Marte die Regelungen des Baugesetzbuches auf das Gebiet und sagte: „Für mich ist das eine gewinnmaximierte Bebauung, von jemand, der in Stuttgart wohnt.“„Aber sie ist typisch für einen Investor“, antwortete Krauß.
Am Ende wollte kein einziges Ratsmitglied jenem weiteren Schritt des Investors zustimmen, das Gebäude noch größer werden zu lassen. Einstimmig verweigerte der Rat sein Einvernehmen. Und zwar in vollem Bewusstsein, dass jetzt das Landratsamt dieses Einvernehmen ersetzen wird und der Bauherr so groß bauen kann, wie er es beantragt hat.