Nun geht es in die nächste Runde
Nun ist auch juristisch geklärt, was der Normalbürger schon lange wusste. Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung von Diesel-Fahrzeugen sind von wenigen Ausnahmen abgesehen illegal. Erlaubt sind sie nur, wenn der Motor unmittelbar kaputt gehen kann oder die Sicherheit beim Fahren gefährdet ist. Die Leistung der Anlagen darf dagegen nicht generell heruntergefahren werden. Doch genau dies haben viele Hersteller lange Zeit gemacht. Damit geht der DieselSkandal in die nächste Runde.
Für den einzelnen Dieselfahrer hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zunächst keine Auswirkung. Das kann sich allerdings ändern, wenn die neue Rechtsgrundlage in Deutschland zur Anwendung kommen sollte. Denn dann steht letztlich die Typzulassung
der betreffenden Fahrzeugmodelle auf dem Spiel. Die unerlaubten Abschalteinrichtungen müssten zumindest deaktiviert werden. Im aus Sicht der Autoindustrie wohl schlimmsten Fall müsste der Hersteller die Anlagen austauschen. Die Kosten dafür würden in die Milliarden gehen.
Politisch war dies in Deutschland nicht gewollt. Das KraftfahrtBundesamt hatte sich im Fall VW mit einem Software-Update begnügt, die Anlagen selbst aber freigegeben. Womöglich muss die Flensburger Behörde diese Bescheide wieder aufheben. Das will zumindest die Deutsche Umwelthilfe durchsetzen. Entsprechende Verfahren laufen bereits. Und der Verein hat im Dieselskandal schon viele Klagen erfolgreich bestritten.