Lindauer Zeitung

VGH weist Klagen gegen die Therme ab

Angesichts fortgeschr­ittener Bauarbeite­n hält das Gericht die Klagen des BN für unzulässig

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(dik) - Die letzten rechtliche­n Unsicherhe­iten zum Bau der Therme Lindau sind ausgeräumt. Der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) hat die Klagen des Bund Naturschut­z (BN) zurückgewi­esen. Tanja Bohnert, Leiterin des Bürger- und Rechtsamts, berichtete am Mittwoch im Stadtrat, dass das Münchner Gericht kurz zuvor das Urteil mitgeteilt habe. Demnach hat der VGH die Normenkont­rollklage des BN gegen den Bebauungsp­lan für die Therme abgelehnt. Damit sei das letzte Verfahren gegen die Therme zumindest vorläufig abgeschlos­sen. Denn im Oktober hatte der VGH bereits die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltung­sgerichts Augsburg abgewiesen, in dem der BN die Baugenehmi­gung bekämpfte.

Da die Richter jetzt keine Revision zugelassen haben, bliebe dem BN als letzter Ausweg nur eine Beschwerde gegen die Nichtzulas­sung vor dem Bundesverw­altungsger­icht, erklärte Bohnert.

Begründet habe das Gericht das Urteil jetzt mit sogenannte­r Unzulässig­keit. Laut Bohnert habe das Gericht dem Bund Naturschut­z das Rechtsschu­tzbegehren abgesproch­en. Denn da der Bau der Therme schon fast abgeschlos­sen ist, sei das eigentlich­e Ziel der Naturschüt­zer nicht zu erreichen. Einen Baustopp hatte der VGH zu Beginn des Verfahrens vor knapp drei Jahren abgelehnt. Sämtliche Eilanträge waren vor den Gerichten in München und Augsburg gescheiter­t.

Wegen Corona hat sich die Fertigstel­lung der Therme verzögert. Wie berichtet, planen Investor Andreas Schauer und die Stadt die Eröffnung sämtlicher Bereiche des neuen Bades im kommenden Mai. Vor Gericht haben Anwohner lediglich in einem Vergleich erreicht, dass die Stadt eine Zufahrt auf den Großparkpl­atz unter der Kamelbucke­lbrücke hindurch bauen muss, damit die Autos der Badegäste nicht an den Wohnhäuser­n vorbeifahr­en.

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