VGH weist Klagen gegen die Therme ab
Angesichts fortgeschrittener Bauarbeiten hält das Gericht die Klagen des BN für unzulässig
(dik) - Die letzten rechtlichen Unsicherheiten zum Bau der Therme Lindau sind ausgeräumt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Klagen des Bund Naturschutz (BN) zurückgewiesen. Tanja Bohnert, Leiterin des Bürger- und Rechtsamts, berichtete am Mittwoch im Stadtrat, dass das Münchner Gericht kurz zuvor das Urteil mitgeteilt habe. Demnach hat der VGH die Normenkontrollklage des BN gegen den Bebauungsplan für die Therme abgelehnt. Damit sei das letzte Verfahren gegen die Therme zumindest vorläufig abgeschlossen. Denn im Oktober hatte der VGH bereits die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg abgewiesen, in dem der BN die Baugenehmigung bekämpfte.
Da die Richter jetzt keine Revision zugelassen haben, bliebe dem BN als letzter Ausweg nur eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung vor dem Bundesverwaltungsgericht, erklärte Bohnert.
Begründet habe das Gericht das Urteil jetzt mit sogenannter Unzulässigkeit. Laut Bohnert habe das Gericht dem Bund Naturschutz das Rechtsschutzbegehren abgesprochen. Denn da der Bau der Therme schon fast abgeschlossen ist, sei das eigentliche Ziel der Naturschützer nicht zu erreichen. Einen Baustopp hatte der VGH zu Beginn des Verfahrens vor knapp drei Jahren abgelehnt. Sämtliche Eilanträge waren vor den Gerichten in München und Augsburg gescheitert.
Wegen Corona hat sich die Fertigstellung der Therme verzögert. Wie berichtet, planen Investor Andreas Schauer und die Stadt die Eröffnung sämtlicher Bereiche des neuen Bades im kommenden Mai. Vor Gericht haben Anwohner lediglich in einem Vergleich erreicht, dass die Stadt eine Zufahrt auf den Großparkplatz unter der Kamelbuckelbrücke hindurch bauen muss, damit die Autos der Badegäste nicht an den Wohnhäusern vorbeifahren.