Leserbrief
Abstimmung. Der Aufsichtsrat hat insofern Charakter bewiesen, dass er nun seinen Rücktritt erklärt hat, nachdem offensichtlich keine gemeinsame Linie mit dem Vorstand mehr bestand und der Aufsichtsrat dessen Geschäftspolitik nicht mehr mittragen wollte.
Dass nun eine Nachwahl zum Aufsichtsrat erforderlich ist, ist Fakt. Die Art und Weise, wie diese Nachwahl allerdings durchgeführt werden soll, tritt die Mitgliederrechte und -interessen mit Füßen. Offensichtlich versucht der Vorstand, einen Aufsichtsrat nach seinen Vorstellungen zu etablieren und mit diesem dann seine Geschäftspolitik durchzusetzen – dass jetzt zum wiederholten Mal auch noch ein zweiter Vorstand gesucht werden muss, öffnet Tür und Tor.
Das Mitglied ist oberster Souverän in der Genossenschaft – dies ist eine der herausragenden Eigenschaften von Genossenschaften. Dass die Mitgliederrechte unter dem Deckmantel von Covid-19 so gebeugt und ausgehebelt werden, ist ein Hohn gegenüber den Mitgliedern. Ich kann nur an alle Mitglieder appellieren, ihr Wahlrecht auszuüben und mit der Stimmabgabe deutlich zu machen, ob sie sich von den vom Vorstand vorgeschlagenen Kandidaten richtig vertreten fühlen.
Werte entstehen nicht dadurch, dass man sie auf Fahnen schreibt und vor der Bodenseebank aufhängt, sondern dadurch, dass man sie täglich lebt zum Wohle der Gemeinschaft und sich an ihnen messen lässt. Und wenn man dazu nicht bereit ist, dann sollte man die Fahne streichen. Hubert Mark, Lindau