Pandemie-Leugner haben Recht zur Demonstration
Versammlungsfreiheit ist elementares Grundrecht – Corona-Verordnungen müssen eingehalten werden
(lz) - Dass es Lindau immer wieder Kundgebungen der Pandemie-Leugner gibt, regt viele Lindauer auf. Warum werden diese Demos nicht verboten, fragen sie in Leserbriefen und auf Facebook. Das Landratsamt nimmt dazu Stellung.
Warum finden Versammlungen und Demos während der Corona-Pandemie statt?
Die Versammlungsfreiheit ist in unserem demokratisch verfassten Land ein elementares Grundrecht. Sie gilt auch in Zeiten von Pandemien und Notlagen. Versammlungen müssen beim Landratsamt als Versammlungsbehörde zunächst nur angezeigt werden und sind nicht genehmigungspflichtig, wie gemeinhin angenommen wird.
Was für Bedingungen gelten für Versammlungen und Demos?
Die Anzeige wird von der Versammlungsbehörde schriftlich bestätigt. Versammlungsrechtliche Auflagen dürfen von der Versammlungsbehörde nur angeordnet werden, wenn die Versammlung ansonsten nicht ohne Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durchgeführt werden könnte. Von diesen Auflagen wurde bei der Genehmigung der „Querdenker“-Demo auch Gebrauch gemacht, indem unter anderem die Teilnehmerzahl begrenzt sowie Maskenpflicht und Abstände zwischen den Teilnehmern angeordnet wurde.
Warum wurden Versammlungen in anderen Städten verboten und hier nicht?
Es ist zutreffend, dass andernorts sogenannte Querdenker-Demos verboten wurden. Ein Vergleich mit anderen Regionen ist jedoch selten zielführend, denn die Fälle sind in aller Regel nicht miteinander vergleichbar. So war in Frankfurt in der Innenstadt eine Demonstration mit 40 000 Teilnehmern beantragt, und die Versammlungsleitung konnte nach Medienberichten trotz mehrmaliger Aufforderung durch die Versammlungsbehörde kein Hygieneund Sicherheitskonzept vorlegen. Demzufolge konnte auch unter Auflagen die Versammlung nicht sicher durchgeführt werden. Daher wurde diese Versammlung verboten.
In Lindau haben die Veranstalter eine Versammlung mit maximal 200 Teilnehmern geplant und angezeigt, laut Schätzungen der Polizei haben etwa 150 Personen teilgenommen.
Außerdem war das Platzangebot ausreichend, sodass der Mindestabstand
zwischen den Versammlungsteilnehmern eingehalten werden konnte. Das Infektionsrisiko ist hier anders zu beurteilen, als wenn sich
Tausende von Menschen in einer engen Innenstadt von Frankfurt oder Dresden versammelt hätten. Daher musste diese Versammlung bestätigt werden. Gleichzeitig ahnden wir aber auch konsequent Verstöße gegen die festgesetzten Auflagen.
Das ist die Meinung von Lindaus Landrat Elmar Stegmann dazu:
„Auch die Meinungsfreiheit ist vom Staat und seinen Organen zu schützen und zwar unabhängig davon, ob eine große Mehrheit die Meinung als sozial erwünscht ansieht oder ob abstruse und abwegige Thesen, ja sogar barer Unsinn verbreitet wird. Eine Grenze wird erst überschritten, wenn falsche Tatsachen verbreitet werden. Diese Grenze zwischen Meinung und Tatsachenbehauptung ist manchmal schwer zu ziehen, für unsere Grundrechte aber wichtig. Die Meinungsfreiheit gilt in gleicher Weise für die Veranstalter und Teilnehmer an den Querdenker-Demos, und ich bitte alle, die unsere Arbeit derzeit dazu kommentieren, sich vor einem Urteil mit unseren Grundrechten auseinanderzusetzen.“