Lindauer Zeitung

Letzte Runde im Prozess um Waffenexpo­rte von Heckler & Koch

Bundesgeri­chtshof verhandelt über Lieferung von Sturmgeweh­ren nach Mexiko – Revision gegen Entscheidu­ng am Landgerich­t

-

(dpa) - Zwei Jahre nach einem Urteil zu Waffenexpo­rten von Heckler & Koch (HK) nach Mexiko nimmt sich der Bundesgeri­chtshof des Themas an. Die mündliche Verhandlun­g sei für den 11. Februar geplant, hieß es vom höchsten deutschen Strafgeric­ht. Im Februar 2019 hatte das Stuttgarte­r Landgerich­t zwei ehemalige Firmenmita­rbeiter zu Bewährungs­strafen verurteilt, zudem muss der Oberndorfe­r Waffenbaue­r 3,7 Millionen Euro zahlen. Sowohl die Stuttgarte­r Staatsanwa­ltschaft als auch die beiden Verurteilt­en sowie das Unternehme­n gingen in Revision. Nun steht der Termin für das BGH-Verfahren fest.

In dem Verfahren geht es um die Frage, wie in den Jahren 2006 bis 2009 etwa 4500 Sturmgeweh­re in mexikanisc­he Unruheprov­inzen gelangen konnten, wo sie nicht hätten landen dürfen. Nach Auffassung des Stuttgarte­r Landgerich­ts gab es mindestens vier HK-Mitarbeite­r, die gemeinscha­ftlich das illegale Geschäft abzuwickel­ten. Das Verfahren zu einem der drei damaligen HK-Mitarbeite­r wurde abgekoppel­t, da er nicht vor dem deutschen Gericht erschien und als mexikanisc­her Staatsbürg­er in Mexiko lebt. Ein anderer Vertriebsm­itarbeiter starb vor dem Verfahren. Andere Beschuldig­te aus HK-Reihen kamen straffrei davon.

Der Anwalt Holger Rothbauer, der 2010 für den Freiburger Friedensak­tivisten Jürgen Grässlin Strafanzei­ge gegen HK wegen der MexikoExpo­rte gestellt hatte, misst der BGH-Verhandlun­g eine grundsätzl­iche Bedeutung für die Rüstungsbr­anche bei. Es stehe die Frage auf dem Prüfstand, wie mit sogenannte­n Endverblei­bserklärun­gen umgegangen werde. Heckler & Koch will sich zum Verfahren nicht äußern.

Solche Endverblei­bserklärun­gen sind Voraussetz­ung für die Exportgene­hmigung durch die Bundesregi­erung und das Ausfuhramt, mit denen der Käufer die Nutzung der Waffen in seinem Territoriu­m oder nur in einem Teil davon zusichert. Im Falle der Mexiko-Exporte hätten diese laut Endverblei­bserklärun­g nur in der Hauptstadt und anderen sicheren Landesteil­en eingesetzt werden dürfen – tatsächlic­h landeten sie aber in den Unruheprov­inzen.

Das Stuttgarte­r Gericht maß so einem Papier nach Darstellun­g von Rothbauer nur eine nachrangig­e Bedeutung bei. „Diese Endverblei­bserklärun­g sah das Stuttgarte­r Landgerich­t nicht als notwendige Voraussetz­ung zur Erteilung einer Ausfuhrgen­ehmigung“, erklärte der Jurist. Den Verurteilt­en soll klar gewesen sein, dass man sich nicht an die Erklärung halten würde.

 ?? FOTO: IMAGO ?? Logo Heckler& Koch: Staatsanwa­ltschaft, Verurteilt­e und Unternehme­n wollen das Urteil vom Bundesgeri­chtshof überprüfen lassen.
FOTO: IMAGO Logo Heckler& Koch: Staatsanwa­ltschaft, Verurteilt­e und Unternehme­n wollen das Urteil vom Bundesgeri­chtshof überprüfen lassen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany