Letzte Runde im Prozess um Waffenexporte von Heckler & Koch
Bundesgerichtshof verhandelt über Lieferung von Sturmgewehren nach Mexiko – Revision gegen Entscheidung am Landgericht
(dpa) - Zwei Jahre nach einem Urteil zu Waffenexporten von Heckler & Koch (HK) nach Mexiko nimmt sich der Bundesgerichtshof des Themas an. Die mündliche Verhandlung sei für den 11. Februar geplant, hieß es vom höchsten deutschen Strafgericht. Im Februar 2019 hatte das Stuttgarter Landgericht zwei ehemalige Firmenmitarbeiter zu Bewährungsstrafen verurteilt, zudem muss der Oberndorfer Waffenbauer 3,7 Millionen Euro zahlen. Sowohl die Stuttgarter Staatsanwaltschaft als auch die beiden Verurteilten sowie das Unternehmen gingen in Revision. Nun steht der Termin für das BGH-Verfahren fest.
In dem Verfahren geht es um die Frage, wie in den Jahren 2006 bis 2009 etwa 4500 Sturmgewehre in mexikanische Unruheprovinzen gelangen konnten, wo sie nicht hätten landen dürfen. Nach Auffassung des Stuttgarter Landgerichts gab es mindestens vier HK-Mitarbeiter, die gemeinschaftlich das illegale Geschäft abzuwickelten. Das Verfahren zu einem der drei damaligen HK-Mitarbeiter wurde abgekoppelt, da er nicht vor dem deutschen Gericht erschien und als mexikanischer Staatsbürger in Mexiko lebt. Ein anderer Vertriebsmitarbeiter starb vor dem Verfahren. Andere Beschuldigte aus HK-Reihen kamen straffrei davon.
Der Anwalt Holger Rothbauer, der 2010 für den Freiburger Friedensaktivisten Jürgen Grässlin Strafanzeige gegen HK wegen der MexikoExporte gestellt hatte, misst der BGH-Verhandlung eine grundsätzliche Bedeutung für die Rüstungsbranche bei. Es stehe die Frage auf dem Prüfstand, wie mit sogenannten Endverbleibserklärungen umgegangen werde. Heckler & Koch will sich zum Verfahren nicht äußern.
Solche Endverbleibserklärungen sind Voraussetzung für die Exportgenehmigung durch die Bundesregierung und das Ausfuhramt, mit denen der Käufer die Nutzung der Waffen in seinem Territorium oder nur in einem Teil davon zusichert. Im Falle der Mexiko-Exporte hätten diese laut Endverbleibserklärung nur in der Hauptstadt und anderen sicheren Landesteilen eingesetzt werden dürfen – tatsächlich landeten sie aber in den Unruheprovinzen.
Das Stuttgarter Gericht maß so einem Papier nach Darstellung von Rothbauer nur eine nachrangige Bedeutung bei. „Diese Endverbleibserklärung sah das Stuttgarter Landgericht nicht als notwendige Voraussetzung zur Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung“, erklärte der Jurist. Den Verurteilten soll klar gewesen sein, dass man sich nicht an die Erklärung halten würde.