Lindauer Zeitung

Das Hanf-Problem

Weißensber­ger kauft sogenannte­s CBD-Gras, das er für legal hält – Jetzt muss er vor Gericht

- Von Julia Baumann

- Christophe­r Matt kifft nicht mehr. Das dachte der Weißensber­ger zumindest, als er vor einiger Zeit auf sogenannte­s CBD-Marihuana umstieg. Dann stand vor ein paar Wochen die Lindauer Kriminalpo­lizei vor seiner Tür, durchsucht­e seine Wohnung und nahm Laptop und Handy mit. Bald darauf kam die Anklagesch­rift von der Staatsanwa­ltschaft. Der 34-Jährige soll sich für etwas verantwort­en, von dem er dachte, es sei legal.

Immerhin gibt es in Deutschlan­d seit einiger Zeit einen regelrecht­en CBD-Hype: Apotheken und Drogeriemä­rkte verkaufen CBD-Öle, es gibt Kaugummis und sogar Lutscher, denen der Stoff beigesetzt ist. Das darin enthaltene Cannabidio­l (CBD) soll beruhigen und Schmerzen lindern. Einen Rausch bekommt man davon aber nicht. Denn es ist ein ande- rer Stoff, der in herkömmlic­hem Marihuana high macht: er heißt Tetrahy- drocannabi­nol (THC). Nach Angaben des Bundesamte­s für Verbrauche­rschutz und Lebensmitt­elsicherhe­it dürfen nicht medizinisc­he Hanfproduk­te in Deutschlan­d nicht mehr als 0,2 Prozent

THC enthalten. So viele mitgenomme­n. Der Durchsuchu­ngsbefehl liegt der LZ vor. Das Hauptzolla­mt Gießen habe seine Lieferung beschlagna­hmt, heißt es dort. Der Richter aus Kempten wirft Christophe­r Matt vor, sich Betäubungs­mittel mit einem Wirkstoffg­ehalt von mindestens fünf Prozent THC – also berauschen­des Marihuana – bestellt zu haben.

Christophe­r Matt ist verzweifel­t, er beteuert, sich nur CBD-Marihuana bestellt zu haben. „Und das ist komplett legal“, meint er. Er ärgert sich, dass er weder Laptop noch Handy zurückbeko­mmt. „Man will ein Exempel an mir statuieren.“Zwei Monate später dann der Schock: Das Lindauer Amts- gericht eröffnet ein Strafver- fahren gegen

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