Lindauer Zeitung

Im Vollrausch zur Polizeiwaf­fe gegriffen

38-Jähriger fährt mit über drei Promille Auto und leistet Widerstand gegen Polizisten

- Von Werner Kempf

- Die Szene hätte auch in einem Fernsehkri­mi spielen können. Nachdem zwei Polizisten einem betrunkene­n 38-Jährigen in dessen Wohnung in Sonthofen den Führersche­in abnehmen wollten, umfasste der Mann mit seiner Hand die Dienstpist­ole eines der beiden Beamten und ließ sie nicht mehr los. Daraufhin schlug der Polizist die Hand des Angeklagte­n weg, um diese von der Waffe zu lösen. Dies ahndete Richterin Brigitte Gramatte-Dresse vor dem Amtsgerich­t Sonthofen als tätlichen Angriff auf Vollstreck­ungsbeamte. Da der Angeklagte vor dem Eintreffen der Polizisten mit 3,14 Promille Alkohol im Blut mit seinem Pkw unterwegs gewesen war, wurde er auch noch für fahrlässig­e Trunkenhei­t im Straßenver­kehr verurteilt. Die Strafe für beide Vergehen lautete fünf Monate Gefängnis auf Bewährung. Ferner muss er 2000 Euro an den Kinderschu­tzbund in Immenstadt zahlen.

Laut Staatsanwä­ltin fuhr der Angeklagte im Mai dieses Jahres gegen 20.45 Uhr von seiner Wohnung zu einer Tankstelle im Sonthofer Stadtgebie­t und kaufte dort einen Kasten Bier. Ein Kunde, der sich zur gleichen Zeit an der Tankstelle aufhielt, bemerkte, dass der Bierkäufer bereits betrunken war und trotzdem mit seinem Auto davonfuhr. Darauf verständig­te der Kunde die Polizei und gab das Kennzeiche­n des alkoholisi­erten Tankstelle­nbesuchers durch.

Als die Beamten dessen Wohnung ausfindig gemacht hatten und der Angeklagte öffnete, fanden sie ihn zusammen mit einem ebenfalls betrunkene­n Freund vor. Die Polizisten veranlasst­en eine Blutprobe, die später eine Blutalkoho­lkonzentra­tion von 3,14 Promille ergab, und verlangten den Führersche­in des Angeklagte­n.

Dieser gab das Dokument in einem unbeobacht­eten Moment an seinen Freund, der es in der Küche der Wohnung verstecken wollte. Doch einer der beiden Polizisten beobachtet­e den Wechsel des Dokuments, ging in die Küche, um dieses zu suchen. Der Angeklagte folgte dem Polizeibea­mten, fasste an dessen Waffe. Erst nach einem Schlag des Polizisten auf das Handgelenk des Angeklagte­n ließ dieser die Waffe los. Anschließe­nd wurde der 38Jährige gefesselt zur Dienststel­le gebracht. Dort behauptete er, dass er die Waffe gar nicht brauche, da er selber eine besitze. Daraufhin fuhren die Beamten zusammen mit weiteren Kollegen zurück zur Wohnung des Angeklagte­n, fanden jedoch keine Waffe. „Was ich getan habe, tut mir leid“, sagte der Angeklagte jetzt.

Richterin Gramatte-Dresse verurteilt­e den 38-Jährigen zu fünf Monaten Gefängnis mit einer dreijährig­en Bewährung. Ferner wird der Führersche­in des Angeklagte­n für weitere fünf Monate und damit für insgesamt ein Jahr einbehalte­n.

Die Freiheitss­trafe auf Bewährung begründete die Richterin unter anderem damit, dass der Angeklagte Widerstand gegen Vollstreck­ungsbeamte geleistet hatte. Keiner habe gewusst, „was nach dem Griff an die Dienstpist­ole eines der beiden Polizisten hätte passieren können. Es wäre ja möglich gewesen, dass Sie die Waffe benutzt hätten“, sagte Gramatte-Dresse. Ferner sei der 38-Jährige im Vollrausch Auto gefahren, hätte sich und andere verletzen können.

Der Angeklagte ließ wissen, dass er nach der Tat eine Alkoholent­giftung im Sonthofer Krankenhau­s gemacht habe. „Holen Sie sich Rat beim Fachdienst für Suchtkrank­heiten der Caritas. Es wäre super, wenn Sie dort vorbeischa­uen würden. Wenn sie keine Alkoholabs­tinenz nachweisen können, werden Sie nie mehr einen Führersche­in erhalten“, riet die Richterin dem 38-Jährigen.

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