Weißensbergs Klage gegen Hackschnitzelanlage ist amtlich
Verwaltungsgericht Augsburg bestätigt Eingang
- Die Klage der Gemeinde Weißensberg gegen die Stadt Lindau ist bei der Vierten Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Augsburg eingegangen. Im Verfahren geht es um die Genehmigung einer Hackschnitzelanlage mit Holzlagerplatz am Motzacher Wald.
Anfang Dezember habe die von der Gemeinde Weißensberg beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Schmitz-Rathsfeld & Partner (München) die Bestätigung des VG erhalten. Das gab Bürgermeister Hans Kern in der jüngsten Gemeinderatssitzung
bekannt. Der für das Verfahren zuständige Fachanwalt für Öffentliches Recht Christian Wehowsky habe ihm außerdem mitgeteilt, dass die beantragte Akteneinsicht wohl „noch ein paar Wochen“dauern werde.
Darüber hinaus habe das Gericht einen Beiladungsbeschluss gefasst, den die Waldbesitzervereinigung Westallgäu betrifft, erklärte Kern weiter. Das bedeute, dass der Verein die volle Rechtsposition eines Prozessbeteiligten erlangt und somit ebenfalls Schriftsätze einreichen und Anträge stellen kann. Nun warte der Münchner Anwalt auf die Akten des
Gerichts, um erste Analysen vornehmen zu können.
Die Gemeinde Weißensberg will die Errichtung eines geplanten Lagerund Verarbeitungsplatzes für Nutzholz an der Verbindungsstraße Lindau-Weißensberg verhindern, weil sie eine hohe Lärmbelästigung durch die an- und abfahrenden Lastwagen auf Weißensberger Gemeindegebiet befürchtet (die LZ berichtete). Betroffen seien vor allem Anwohner aus dem Gebiet Waldstraße, Lindenstraße und Kirchstraße. Diese hatten bei der Gemeindeverwaltung eine Liste mit über 200 Protest-Unterschriften eingereicht.