Feuerwehrmann erhält Strafbefehl nach Brand einer Sölde
Unglück nach Funkenfeuer im Bauernhofmuseum Illerbeuren: Staatsanwaltschaft schließt Ermittlungen ab
- Gut zehn Monate nach dem Brand einer historischen Sölde auf dem Areal des Schwäbischen Bauernhofmuseums in Illerbeuren (Unterallgäu) hat die Staatsanwaltschaft Memmingen ihre Ermittlungen abgeschlossen. Mittlerweile hat das Amtsgericht gegen ein 34-jähriges Mitglied des Feuerwehrvereins Illerbeuren wegen fahrlässiger Brandstiftung einen Strafbefehl über 70 Tagessätze erlassen. Ihm wird die Hauptverantwortung für ein Funkenfeuer in der Nähe der Sölde zugeschrieben.
Die Staatsanwaltschaft kam nach den Ermittlungen zu dem Schluss, dass dieses der Auslöser dafür war, dass das Dach des historischen Gebäudes in Flammen aufging. Der 34Jährige hat allerdings Rechtsmittel eingelegt, teilte der Direktor des Amtsgerichts, Reiner Egger, auf Nachfrage mit.
Die Traditionsveranstaltung, die der Feuerwehrverein Illerbeuren organisiert hat, fand Ende Februar vergangenen Jahres etwa 200 Meter von der Sölde entfernt statt. An diesem Abend blies jedoch ein kräftiger Wind. Dadurch wurden offenbar Funken auf das Dach des historischen Gebäudes geweht. Bei dem Brand entstand Sachschaden in Höhe von 750 000 Euro. Zahlreiche Feuerwehren und Rettungskräfte waren im Einsatz.
Wie berichtet, hatten sich die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zuletzt auf zwei Personen konzentriert, die beide Mitglieder der örtlichen Feuerwehr sind. Gegen einen 25-Jährigen wurde das Verfahren letztlich eingestellt, da ihm laut Staatsanwaltschaft nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, dass er für das Funkenfeuer die Verantwortung trägt. Anders sehe das bei dem 34-Jährigen aus. Er hätte aus Sicht der Staatsanwaltschaft darauf achten müssen, dass das Feuer unter Aufsicht steht, was nicht passiert sei. Zudem hätte er bei dem starken Wind veranlassen müssen, dass das Funkenfeuer gelöscht wird, was ebenfalls nicht geschehen sei. Laut Reiner Egger war an besagtem Abend zudem kein Löschfahrzeug vor Ort. In diesem Zusammenhang weist der Direktor des Amtsgerichts darauf hin, dass das Feuer selbst nicht genehmigungspflichtig gewesen sei, sondern lediglich der Ausschank von Getränken.
Der 34-Jährige habe nun Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und über seinen Rechtsanwalt um Akteneinsicht gebeten. Dies hat das Gericht laut Egger auch genehmigt. Sollte der Feuerwehrmann den Strafbefehl nicht akzeptieren, sei die Eröffnung einer Hauptverhandlung möglich, sagte der Direktor des Amtsgerichts.
Unterdessen haben die Arbeiten zur Rekonstruktion der Sölde begonnen. Mitte Dezember wurden das Einrichten der Baustelle und die Sicherung eines Notdaches für den Winter abgeschlossen. Das Gebäude soll voraussichtlich in diesem Sommer wieder aufgebaut sein.