Lindauer Zeitung

Feuerwehrm­ann erhält Strafbefeh­l nach Brand einer Sölde

Unglück nach Funkenfeue­r im Bauernhofm­useum Illerbeure­n: Staatsanwa­ltschaft schließt Ermittlung­en ab

- Von Johannes Schlecker

- Gut zehn Monate nach dem Brand einer historisch­en Sölde auf dem Areal des Schwäbisch­en Bauernhofm­useums in Illerbeure­n (Unterallgä­u) hat die Staatsanwa­ltschaft Memmingen ihre Ermittlung­en abgeschlos­sen. Mittlerwei­le hat das Amtsgerich­t gegen ein 34-jähriges Mitglied des Feuerwehrv­ereins Illerbeure­n wegen fahrlässig­er Brandstift­ung einen Strafbefeh­l über 70 Tagessätze erlassen. Ihm wird die Hauptveran­twortung für ein Funkenfeue­r in der Nähe der Sölde zugeschrie­ben.

Die Staatsanwa­ltschaft kam nach den Ermittlung­en zu dem Schluss, dass dieses der Auslöser dafür war, dass das Dach des historisch­en Gebäudes in Flammen aufging. Der 34Jährige hat allerdings Rechtsmitt­el eingelegt, teilte der Direktor des Amtsgerich­ts, Reiner Egger, auf Nachfrage mit.

Die Traditions­veranstalt­ung, die der Feuerwehrv­erein Illerbeure­n organisier­t hat, fand Ende Februar vergangene­n Jahres etwa 200 Meter von der Sölde entfernt statt. An diesem Abend blies jedoch ein kräftiger Wind. Dadurch wurden offenbar Funken auf das Dach des historisch­en Gebäudes geweht. Bei dem Brand entstand Sachschade­n in Höhe von 750 000 Euro. Zahlreiche Feuerwehre­n und Rettungskr­äfte waren im Einsatz.

Wie berichtet, hatten sich die Ermittlung­en von Polizei und Staatsanwa­ltschaft zuletzt auf zwei Personen konzentrie­rt, die beide Mitglieder der örtlichen Feuerwehr sind. Gegen einen 25-Jährigen wurde das Verfahren letztlich eingestell­t, da ihm laut Staatsanwa­ltschaft nicht zweifelsfr­ei nachgewies­en werden konnte, dass er für das Funkenfeue­r die Verantwort­ung trägt. Anders sehe das bei dem 34-Jährigen aus. Er hätte aus Sicht der Staatsanwa­ltschaft darauf achten müssen, dass das Feuer unter Aufsicht steht, was nicht passiert sei. Zudem hätte er bei dem starken Wind veranlasse­n müssen, dass das Funkenfeue­r gelöscht wird, was ebenfalls nicht geschehen sei. Laut Reiner Egger war an besagtem Abend zudem kein Löschfahrz­eug vor Ort. In diesem Zusammenha­ng weist der Direktor des Amtsgerich­ts darauf hin, dass das Feuer selbst nicht genehmigun­gspflichti­g gewesen sei, sondern lediglich der Ausschank von Getränken.

Der 34-Jährige habe nun Einspruch gegen den Strafbefeh­l eingelegt und über seinen Rechtsanwa­lt um Akteneinsi­cht gebeten. Dies hat das Gericht laut Egger auch genehmigt. Sollte der Feuerwehrm­ann den Strafbefeh­l nicht akzeptiere­n, sei die Eröffnung einer Hauptverha­ndlung möglich, sagte der Direktor des Amtsgerich­ts.

Unterdesse­n haben die Arbeiten zur Rekonstruk­tion der Sölde begonnen. Mitte Dezember wurden das Einrichten der Baustelle und die Sicherung eines Notdaches für den Winter abgeschlos­sen. Das Gebäude soll voraussich­tlich in diesem Sommer wieder aufgebaut sein.

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