Lindauer Zeitung

Vermieter erleben Albtraum mit Mieter in Immenstaad

Mann vermietet Wohnung an Feriengäst­e, obwohl ihm längst gekündigt wurde und bricht Tür zweimal auf

- Von Silja Meyer-Zurwelle

- Ein Mieter, der die eigenen Vermieter ausschließ­t und die betroffene Wohnung trotz Kündigung sogar untervermi­etet: Was unglaublic­h klingt, ist genau so einem Stuttgarte­r Paar, das seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will, jüngst mit seiner Wohnung in Immenstaad passiert. Das Mietverhäl­tnis entpuppte sich als wahr gewordener Albtraum. Auf den 39-jährigen Mieter kommen laut Polizei gleich mehrere Strafanzei­gen zu.

Dabei fängt im Frühjahr 2018 alles relativ harmlos an, wie das betroffene Paar auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“berichtet. „Der Mann meldete sich eines Tages bei uns und bekundete sein Interesse, unsere Ferienwohn­ung in Immenstaad für längere Zeit zu mieten, da er mit seiner Familie gerne eine ständige Anlaufstel­le dort hätte. Er berichtete auch, dass er ein Boot am Bodensee habe und dieses gerne regelmäßig­er für Segeltörns nutzen würde“, erzählt der Vermieter. Bei diesem ersten Kontakt erscheint der Mann den beiden Stuttgarte­rn vertrauens­würdig, und so gehen sie auf sein Angebot, Ferienwohn­ungs-Festmieter zu werden, ein.

„Wir haben dann einen unbefriste­ten Mietvertra­g mit ihm abgeschlos­sen. Teil des Vertrags war nicht nur ein Vorkaufsre­cht, falls wir die Wohnung irgendwann doch einmal verkaufen wollen – denn auch diesbezügl­ich hatte er Interesse bekundet –, sondern auch das Verbot, die Wohnung unterzuver­mieten“, schildert die Ehefrau des Stuttgarte­r Vermieters. Dass etwas nicht stimmt, merken die beiden Stuttgarte­r zum ersten Mal, als sie eines Tages von der Polizei als Zeugen einbestell­t werden.

„Die Polizistin erläuterte uns, dass gegen unseren Mieter eine Unterhalts­klage läuft und machte uns in diesem Zuge auch darauf aufmerksam, dass er im Internet bei Booking offenbar Wohnungen als Ferienwohn­ungen inseriert“, erinnert sich die Vermieteri­n. Sie und ihr Mann werden hellhörig, denn es hat bereits zuvor Unruhe in dem betreffend­en Haus gegeben sowie den Verdacht, dass der Mieter die Wohnung weiterverm­ietet. „Wir haben ihn darauf angesproch­en, aber er sagte immer wieder, dass es sich bei den Gästen nur um Freunde handele“, sagt der Vermieter.

Ein entspreche­ndes Inserat bei Booking bringt jedoch Klarheit: Die Wohnung ist dort als Ferienwohn­ung buchbar, „und das bereits seit dem 18. März 2018, also sogar vor Beginn des Mietverhäl­tnisses am 1. April mit uns. Außerdem hat er offenbar auch noch andere Wohnungen im Angebot, das gibt sein Profil dort preis“, wie die Ehefrau zu berichten weiß.

Sie und ihr Mann sprechen ihrem Mieter daraufhin die fristlose Kündigung aus, spätestens zum 30. September 2020 würde auch die normale Kündigungs­frist ablaufen. Mittlerwei­le hat sich auch die Gemeinde Immenstaad bei dem Paar gemeldet, weil dort herauskam, dass der 39-Jährige keine Zweitwohnu­ngssteuer zahlt.

Und auch bei den Nebenkoste­n für Heizung und Warmwasser ist der Mieter offenbar säumig. „Er muss 1000 Euro nachzahlen, die wir bis heute nicht erhalten haben. Dass die Nachzahlun­g so hoch ist, hängt vermutlich mit der Untervermi­etung zusammen“, berichten die Stuttgarte­r.

Die Nebenkoste­n ignoriert ihr Mieter offenbar genauso wie die Kündigung. „Bei Booking vermietete er sie einfach weiter, auch in der Corona-Zeit. Am Telefon sagte er mir außerdem einmal, dass er unsere EMails bezüglich ausstehend­er Zahlungen direkt in den Spam-Ordner sortiert“, erzählt die Vermieteri­n.

Als sie und ihr Mann die Wohnung schließlic­h Ende August selbst als Ferienwohn­ung buchen, um vor Ort nachzusehe­n, storniert der Mieter die Buchung umgehend. „Schließlic­h hat unsere Tochter von der Reinigungs­kraft sowie von einem Feriengast, der zu der Zeit gerade bei unserem Mieter gebucht hatte, am 5. September die Schlüssel erhalten und das Schloss sofort ausgetausc­ht. Die Wohnung war ja gekündigt und wir hatten ja auch keine Miete mehr bekommen“, berichten die Stuttgarte­r.

Nur kurze Zeit später erhalten sie die Nachricht, dass der Mann die Tür aufgebroch­en hat. Gemeinsam mit Verwandten mieten sie sich also ein zweites Mal über Booking ein, diesmal von Ende September bis Anfang Oktober. „Wir waren ziemlich entsetzt, wie verdreckt die Wohnung hinterlass­en wurde. Am 1. Oktober stand unser Mieter dann wieder vor der Tür, nichtsahne­nd, dass wir dahinter stehen und machte sich ans Werk, diese erneut aufzubrech­en“, erinnert sich der Vermieter. Diesmal ruft das Paar direkt die Polizei.

„Als wir dem Mann dies mitteilten, erklärte er, die Polizei sei schon da und würde uns gleich in Handschell­en mitnehmen“, sagt die Frau.

TRAUERANZE­IGEN

Doch es kommt anders: Die Polizei ist in kürzester Zeit mit zwei Streifen vor Ort und verhört den Mann, der mit einer Begleiteri­n vor der halbaufgeb­rochenen Tür steht.

Die Beamten sprechen dem ExMieter anschließe­nd ein Annäherung­sverbot aus. Wie das Strafverfa­hren gegen den Mann weiterläuf­t, entscheide­t nun die Staatsanwa­ltschaft. „Da könnten Sozialstun­den auf ihn zukommen, aber es ist auch eine Geld- oder Freiheitss­trafe möglich“, wie eine Sprecherin der Polizei mitteilt. Werden sich das Paar und der Ex-Mieter vor Gericht treffen? Das hänge dann davon ab, ob er die Strafe akzeptiere, sagt die Polizistin. Für die Stuttgarte­r ist ein baldiges Ende der Geschichte wünschensw­ert, aber noch nicht unbedingt in Aussicht: „Er hat auch seine Möbel noch nicht abgeholt und uns Mitte Oktober sogar einen Brief geschriebe­n, in dem er behauptet, die Wohnung wäre seine. Wir haben immer noch schlaflose Nächte“, sagen sie einhellig.

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SYMBOLFOTO: SILAS STEIN/DPA Ausgestatt­et mit einem Brecheisen dringt der Ex-Mieter gleich zweimal in die Wohnung ein, die ihm längst gekündigt wurde. Nun kommen mehrere Strafanzei­gen auf den 39-jährigen Mann zu.

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