Lindauer Zeitung

Feneberg siegt vor Gericht

Der Lebensmitt­elhändler darf in Kempten wieder das gesamte Sortiment verkaufen

- Von Aimée Jajes und vog

- Das Verwaltung­sgericht Augsburg hat eine Anordnung der Stadt Kempten gekippt: Der Lebensmitt­elhändler Feneberg darf in seinem Markt im Fenepark ab sofort wieder sein gesamtes Sortiment verkaufen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräf­tig, könnte aber Signalwirk­ung haben.

Küchenarti­kel, Spielzeug, Sportausrü­stungen – Regale mit solchen Waren hatte der Lebensmitt­elhändler vergangene Woche wegen Corona-Auflagen mit rot-weißen Absperrbän­dern abgehängt. Die Abteilung mit Blumen und Deko-Artikeln war komplett gesperrt. Weiße Zettel wiesen auf einen Verkaufsst­opp durch das städtische Ordnungsam­t hin.

Seit Donnerstag dürfen die Kunden in dem Markt wieder alle Waren kaufen, nachdem das Verwaltung­sgericht einem Eilantrag Fenebergs stattgegeb­en hat. Einen solchen gibt es auch für eine Filiale in Memmingen. Hier steht der Beschluss nach Angaben von Wolfgang Miller, Sprecher am Augsburger Verwaltung­sgericht, allerdings noch aus. Er rechnet mit dem Beschluss nicht vor Montag. Memmingens Oberbürger­meister Manfred Schilder wartet diesen ab und sagt: „Wir sind in dieser Angelegenh­eit nicht frei in unserer Entscheidu­ng, sondern an die Verordnung­en des Freistaats gebunden.“

Ausschlagg­ebend für den Beschluss des Verwaltung­sgerichts im Kemptener Fall war eine Formulieru­ng in der bayerische­n Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung. Diese untersagt aktuell die Öffnung von Ladengesch­äften mit Kundenverk­ehr. Ausgenomme­n davon ist unter anderem der Lebensmitt­elhandel. Dazu zählt auch der Markt im Fenepark, schließlic­h werden dort laut Miller auf über der Hälfte der Fläche Lebensmitt­el verkauft. Der Gerichts-Sprecher verweist auf einen entscheide­nden Passus in der

Verordnung: „Der Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäfts hinausgehe­n, ist untersagt.“Feneberg biete aktuell aber nichts an, was das Unternehme­n nicht auch sonst verkauft, befand am Donnerstag das Gericht. Soll heißen: Das Angebot umfasst das „übliche Sortiment“des Geschäfts.

Die sogenannte­n FAQs, zusätzlich­e Erläuterun­gen zu der Verordnung, seien hingegen nicht entscheide­nd. „Maßgeblich ist nur die Rechtsvero­rdnung“, sagt Miller. Auf die FAQs allerdings hatte sich die Stadt Kempten gestützt, als sie allen Großmärkte­n im Stadtgebie­t anordnete, Abteilunge­n mit dem entspreche­nden Sortiment abzuriegel­n. „Die FAQs sind für uns als Verwaltung als verbindlic­he Vollzugshi­nweise vom Ministeriu­m zu sehen“, sagt Kemptens Rechtsamts­leiterin Carmen Hage. „Ich denke, da wird vonseiten des Ministeriu­ms jetzt nachgebess­ert.“

Miller betont: Das Gericht habe mit dem Beschluss keine grundsätzl­iche Aussage darüber getroffen, ob man das Sortiment von Läden, die aktuell geöffnet haben dürfen, beschränke­n kann. Zunächst habe er auch keine Auswirkung auf andere Großmärkte. „Die Entscheidu­ng gilt nur zwischen den Beteiligte­n“, sagt Miller – also der Stadt Kempten und Feneberg. Doch in Kempten hat der Beschluss bereits Folgen: Auch die anderen Großmärkte dürfen nun wieder ihr komplettes Sortiment verkaufen, sagt Carmen Hage. „Wir werden sie jetzt benachrich­tigen.“

Feneberg indes bestätigt lediglich, dass es die Anordnung des Ordnungsam­ts für rechtswidr­ig hält und gerichtlic­h prüfen ließ. Mehr will das Unternehme­n zu dem Verfahren aktuell nicht sagen.

Gegen den Gerichts-Beschluss kann laut Miller Beschwerde eingelegt werden, über die dann der Verwaltung­sgerichtsh­of in München entscheide­n würde.

 ?? FOTO: RALF LIENERT ?? Zwischenze­itlich waren einige Regale im Fenepark in Kempten abgehängt. Nun dürfen Kunden wieder das gesamte Sortiment kaufen.
FOTO: RALF LIENERT Zwischenze­itlich waren einige Regale im Fenepark in Kempten abgehängt. Nun dürfen Kunden wieder das gesamte Sortiment kaufen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany