Telefonbetrüger fordert Geld von 85-jähriger Frau
Falscher Rechtsanwalt setzt ältere Dame massiv unter Druck – Polizei kann Schlimmeres verhindern
(lz) - Ein falscher Rechtsanwalt hat von einer Frau Geld im niedrigen vierstelligen Bereich gefordert. Per Einschreiben sollte der Betrag an die Betrüger gesandt werden, wie die Polizei berichtet. Die Beamten konnten den Betrug jedoch verhindern.
Die Kriminalpolizei Lindau erlangte am Donnerstag Kenntnis über den Betrugsversuch zum Nachteil einer 85-Jährigen. Wie die Geschädigte angab, hatte sie am Vormittag mehrere Anrufe eines unbekannten Mannes erhalten, der sich als Rechtsanwalt ausgab und sie mit der Behauptung konfrontierte, dass aufgrund eines lange Jahre zurückliegenden Vertragsabschlusses noch eine offene Forderung von über 4000 Euro bestehe. Die 85-Jährige könne diese Forderung aber abwenden, wenn sie einen niedrigeren vierstelligen Geldbetrag
per Einschreiben an eine genannte Adresse senden würde, um so eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Um den Druck auf die Geschädigte zu erhöhen, erhielt die Frau in der Folge weitere Anrufe von der angeblichen Rechtsabteilung ihrer Bank, bei denen mit der Sperrung des Kontos der Geschädigten gedroht wurde, wenn die Forderung des Rechtsanwalts nicht bedient würde, wie die Polizei weiter berichtet. Aufgrund dieser aufgebauten Drohkulisse gab die Frau schließlich nach, holte die geforderte Summe bei ihrer Bank und gab das Einschreiben bei der Post ab. Da zwischenzeitlich jedoch die Polizei von dem Sachverhalt erfahren hatte, konnte die Frau bei ihrer Rückkehr an ihrer Wohnadresse angesprochen werden. Aufgrund ihrer Angaben konnte schließlich der Versand des Einschreibens unterbunden werden und die Frau bekam ihr Geld wieder zurück.
Hinlänglich bekannt sei die Masche des „falschen Polizeibeamten“, schreibt die Polizei in ihrer Pressemitteilung ergänzend. Auch der „falsche Rechtsanwalt“ist ein Phänomen, das in der Vergangenheit schon mehrfach aufgetreten sei. Neu hingegen sei, dass die Tätergruppierungen sich immer wieder neue Variationen einfallen lassen, um ihre Masche zu verfeinern. Sie ändern ihre Vorgehensweise in Teilen oder komplett ab, um ihrem Vorhaben vermeintliche Legitimität zu verleihen. Die Grundzüge bleiben dagegen immer die gleichen. Die Täter versuchen die Angerufenen zur Übermittlung von Codes oder Daten zu bekommen.
Die Polizei rät deshalb, schon beim geringsten Zweifel bei der Behörde oder Institution anzurufen, von der die angebliche Amtsperson oder der Bedienstete kommt. „Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde oder Institution selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die Telefonauskunft geben“, raten die Ordnungshüter. Außerdem weisen sie darauf hin, dass die Polizei oder eine Bank niemals jemanden um Geldbeträge, Zugangscodes oder Transaktionsnummern bitten würde. Am Telefon sollten auch grundsätzlich keine Details zu finanziellen Verhältnissen preisgegeben werden. Um möglichst viele Menschen auf die Situation vorzubereiten, rät die Polizei außerdem, auch mit Verwandten, Bekannten und Nachbarn über das Phänomen zu sprechen.