Lindauer Zeitung

Die Corona-Quote steigt auf über hundert

Nach dem Wochenende droht Geschäften und Schulen wieder der Lockdown

- Von Dirk Augustin

- Die Sieben-Tage-Quote im Landkreis Lindau hat den Grenzwert von hundert überschrit­ten. Bleibt das so, dann müssen Geschäfte und Schulen in der kommenden Woche wieder in den Lockdown.

Angesichts der deutschlan­dweiten Diskussion über die sogenannte Notbremse brauchen Geschäftsl­eute im Landkreis sich keine Hoffnung zu machen, dass der Grenzwert von hundert noch ausgesetzt wird. Bayerns Ministerpr­äsident Markus Söder hat in dieser Woche Lockerunge­n dieser Notbremse mehrfach strikt abgelehnt. Es mache keinen Sinn, die Notbremse etwa auf 150 hochzusetz­en, wie es mancherort­s diskutiert werde, sagte Söder und forderte die abgesproch­ene Notbremse bei der Sieben-Tage-Inzidenz von hundert.

In Lindau ist die Quote nach einigen Tagen mit einem leichten Absinken auf unter 80 durch 33 gemeldete neue Corona-Fälle an einem Tag am Donnerstag auf 101,2 gestiegen. Eine kleine Hoffnung bleibt, weil dies die Zahl des Landesamts für Gesundheit (LGL) ist. Laut Gesetz ist aber die vom Robert-Koch-Institut erhobene Quote bindend für die weiteren Maßnahmen. Wegen technische­r Probleme war die entspreche­nde Internetse­ite des RKI am Donnerstag aber bis Redaktions­schluss nicht erreichbar. Zuletzt war es aber an vielen Tagen so, dass die LGL-Zahlen leicht über denen des RKI lagen.

Klar ist sowieso, dass ein Überschrei­ten der Marke von hundert im Kreis Lindau keine sofortige Wirkung hat. Laut Gesetz tritt die Wirkung erst ein, nachdem die Sieben-Tage-Quote an drei Tagen in Folge über dem Grenzwert liegt. Am zweiten Werktag nach der amtlichen Bekanntmac­hung tritt die Notbremse in Kraft. Das bedeutet, dass die Lockerunge­n weitgehend hinfällig sind und dass wieder die Regeln wie vor dem 8. März gelten. Sollten die Zahlen im Kreis Lindau auch Freitag und Samstag über hundert bleiben, müssten die Geschäfte ab Dienstag geschlosse­n bleiben.

Das bedeutet wieder eine Ausgangssp­erre, Kontaktbes­chränkunge­n und geschlosse­ne Geschäfte. Welche Regeln für Schulen und Kitas gelten, hängt von Werten am Freitag der Vorwoche ab. Einige Schulleite­r haben

Lehrer und Eltern bereits darauf vorbereite­t, dass ab Montag wieder Unterricht zu Hause und Notbetreuu­ng gelten könnte.

Lockerunge­n sind erst wieder erlaubt, wenn die Sieben-Tage-Quote an drei Tagen hintereina­nder unter die Marke von hundert gefallen ist.

Diese Regeln drohen im Einzelnen, wenn der Kreis Lindau den Grenzwert von hundert dauerhaft überschrei­tet:

Treffen:

Jeder darf nur noch einen Menschen treffen, der älter als 14 Jahre ist und nicht im selben Haushalt lebt – egal, ob dieses Treffen drinnen oder draußen stattfinde­t. Erlaubt ist wieder „die wechselsei­tige, unentgeltl­iche, nicht geschäftsm­äßige Beaufsicht­igung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarsch­aftlich organisier­ten Betreuungs­gemeinscha­ften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausstände­n umfasst“.

Die härteren Schutzmaßn­ahmen

gelten, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz

an drei Tagen hintereina­nder über

hundert steigt.

Einzelhand­el:

Friseure

Musikschul­en:

Sport:

Ausgangssp­erre:

Es gilt eine Ausgangssp­erre zwischen 22 und 5 Uhr. Die eigene Wohnung darf nur verlassen, wer zur Arbeit geht, wer kranke Menschen begleitet oder mit seinem Hund Gassi gehen muss.

Die meisten Geschäfte müssen schließen, Einkaufen mit Terminbuch­ung ist wieder verboten. Die Geschäfte dürfen nur noch das Abholen zuvor bestellter Waren anbieten. Öffnen dürfen weiterhin neben Supermärkt­en, Apotheken und Drogerien ausdrückli­ch auch Baumärkte, Gärtnereie­n und Blumengesc­häfte, Getränkemä­rkte, Optiker und ähnliche Geschäfte. Auch Buchhandlu­ngen, Bibliothek­en und Archive dürfen weiter öffnen. Wie in den Lockdowns vorher bleiben auch Banken und Sparkassen, Tankstelle­n, Autound Fahrradwer­kstätten geöffnet.

bleiben ebenso offen wie Betriebe, die Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspf­lege anbieten.

Instrument­al- und Gesangsunt­erricht in Präsenzfor­m ist nach einer Notbremse untersagt.

Kontaktfre­ier Sport ist mit einer weiteren haushaltsf­remden Person unter der Einhaltung der Hygiene-Regeln erlaubt. Sport in Gruppen ist untersagt.

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