Lindauer Zeitung

Raser muss nach tödlichem Unfall ins Gefängnis

Landgerich­t Ingolstadt verurteilt 24-Jährigen nach illegalem Autorennen zu dreieinhal­b Jahren Haft

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(dpa) - Er raste mit seinem illegal getunten Rennwagen mit mehr als 230 Stundenkil­ometern über die Autobahn und rammte auf der Überholspu­r einen anderen Fahrer, der keine Überlebens­chance hatte. Wegen dieses tödlichen Raserunfal­ls ist ein 24 Jahre alter Angeklagte­r am Dienstag vom Landgerich­t Ingolstadt zu einer Gefängniss­trafe von dreieinhal­b Jahren verurteilt worden.

Der Mann war mit seinem Sportwagen im Oktober 2019 auf der A 9 in ein Fahrzeug, das selbst gerade etwa mit Tempo 120 überholte, von hinten hineingefa­hren. Der 22-Jährige am Steuer des anderen Wagens starb binnen kürzester Zeit. Die Strafkamme­r sprach den Angeklagte­n wegen eines verbotenen Kraftfahrz­eugrennens schuldig (Az. 1 Ks 41 Js 18694/19).

Ursprüngli­ch war der 24-Jährige auch wegen Totschlags angeklagt. Doch der sogenannte bedingte Tötungsvor­satz sei ihm nicht nachzuweis­en, sagte der Vorsitzend­e Richter Konrad Kliegl. Deswegen wurde dieser Vorwurf fallengela­ssen.

Der Angeklagte hatte seinen Sportwagen auf 575 PS und ein Maximaltem­po von 350 Stundenkil­ometern getunt und hätte mit solch einem Boliden nicht auf öffentlich­en Straßen fahren dürfen. An der Unfallstel­le hätte er während der Unfallzeit maximal Tempo 100 fahren dürfen, er war tatsächlic­h mit 232 Stundenkil­ometern unterwegs. Der Richter betonte, dass es dem 24-Jährigen in der Vergangenh­eit fast alles um sein Auto und Geschwindi­gkeit gegangen wäre. „Er hat die Autobahn als Spielwiese für seine Hobbys gebraucht.“

Nach den Aussagen von Zeugen hatte der Angeklagte kurz vor dem Unfall auf der Fernstraße den anderen Verkehrste­ilnehmern die Stärke seines Rennwagens deutlich demonstrie­ren wollen. Er habe sich sogar zurückfall­en lassen, um dann mit seinem PS-starken Fahrzeug „das Feld von hinten aufzurolle­n“, wie es der Kammervors­itzende formuliert­e.

Beim Aufprall auf den voranfahre­nden Wagen hatte der Angeklagte nach den Berechnung­en eines Gutachters nach einer Notbremsun­g immer noch eine Geschwindi­gkeit von 207 auf dem Tacho. Der angeklagte deutsche Staatsange­hörige hatte den Unfall, bei dem er selbst weitgehend unverletzt blieb, zu Beginn des Prozesses bedauert. Er behauptete, dass der Autofahrer vor ihm ohne zu Blinken auf die linke Spur gewechselt sei und es dadurch zum Unfall gekommen wäre.

Doch der Richter gab dem Opfer keinerlei Mitschuld an dem Zusammenst­oß. Kliegl sagte, dass es natürlich nicht zu dem tödlichen Unfall gekommen wäre, wenn der Angeklagte vorschrift­smäßig gefahren wäre.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte für den Raser eine achtjährig­e Gefängniss­trafe verlangt, die Verteidige­r einen Freispruch. Verurteilt wurde der Mann wegen des im Jahr 2017 geschaffen­en Paragrafen gegen illegale Autorennen im Strafgeset­zbuch.

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