Lindauer Zeitung

Neue Corona-Regeln für den Handel

Kabinett beschließt Vereinheit­lichung der Öffnungsre­geln für Geschäfte

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(lby) - Am Mittwoch hat das bayerische Kabinett weitere Corona-Regeln beschlosse­n:

Neue Regeln für den Handel:

Auch in Regionen mit einer SiebenTage-Inzidenz zwischen 100 und 200 dürfen Geschäfte ab Montag für Terminshop­ping-Angebote öffnen – Bedingung ist dann allerdings die Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests. Konkret muss dann ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test oder ein maximal 24 Stunden alter Schnelltes­t vorgelegt werden.

Für Bau- und Gartenmärk­te, Gärtnereie­n, Blumenläde­n und Buchhandlu­ngen gelten künftig die gleichen Regeln wie für alle anderen Einzelhand­elsgeschäf­te abseits des täglichen Bedarfs, unter anderem die Inzidenz-Grenzen für Öffnungen. Und auch für Schuhläden, die nach einem aktuellen Urteil des Verwaltung­sgerichtsh­ofs

öffnen durften, gelten dann wieder die nun vereinheit­lichten Regelungen. Abgesehen davon bleibt es dabei: In Regionen mit einer Inzidenz unter 50 dürfen alle Geschäfte öffnen. Bei einem Wert zwischen 50 und 100 sind Terminshop­ping-Angebote ohne vorherige Testpflich­t möglich.

Impfen:

Beim Thema Impfung drückt Bayern weiter aufs Tempo. Noch im April sollen Betriebsär­zte die Angestellt­en von zehn großen Unternehme­n durchimpfe­n. Mit der Zeit sollen alle approbiert­en Ärzte bis hin zu Zahnärzten die Möglichkei­t bekommen, zu impfen. Seit dem Impfstart in den Praxen vergangene Woche seien fast 30 000 Spritzen verabreich­t worden.

Einreise:

Zudem kündigte Söder eine Ausnahme bei den Einreisere­geln

für vollständi­g Geimpfte an: Wer beide Impfungen erhalten hat und ein negatives Corona-Testergebn­is vorweisen kann, soll nach der Einreise aus dem Ausland nach Bayern nicht mehr in Quarantäne müssen.

Luca-App:

Um Kontakte nach einer Infektion besser nachvollzi­ehen zu können, will der Freistaat künftig die Luca-App nutzen. Bürger können die App kostenlos auf ihre Handys laden und damit bei Lokalen oder Veranstalt­ungen einchecken. Tritt im Umfeld eine Infektion auf, kann das Gesundheit­samt die gefährdete­n Besucher über die App ermitteln. Für andere sind die persönlich­en Daten nicht einsehbar. In Nürnberg wird die Luca-App schon genutzt. Auch einige Bundesländ­er setzen die App zur Nachverfol­gung von Kontakten ein, darunter Baden-Württember­g.

„Es ist eine Riesenchan­ce, dass wir in den Schulen testen können“, betonte Pizaolo. Testkits halte der Freistaat in ausreichen­der Menge vor, aktuell hätten nur sehr wenige Schulen noch nicht genügend bekommen. Zusammen mit den Abstandsre­geln und Hygienemaß­nahmen sowie 2,6 Millionen FFP2-Masken für die Lehrkräfte ergebe die Testpflich­t „ein Paket, das Hoffnung gibt, das Sicherheit spendet“. Damit verbunden sei auch eine gewisse Aussicht, dass mittelfris­tig wieder mehr Kinder und Jugendlich­e vor Ort unterricht­et werden könnten.

Derweil hat ein Forchheime­r Jurist im Namen eines Viert- und eines Zwölftkläs­slers einen Eilantrag gegen die Testpflich­t beim Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of eingereich­t. Eine Entscheidu­ng werde noch vor dem Ende der Osterferie­n erwartet, teilte Rechtsanwa­lt Mario Bögelein mit.

In einem unter anderem vom Bayerische­n Elternverb­and unterschri­ebenen Offenen Brief forderte die Arbeitsgem­einschaft „Bildung in der Pandemie“unterdesse­n, dass die Tests freiwillig bleiben müssten. Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinne­nverband wiederholt­e wiederum seine Forderung, „wenn nicht absolut sicher getestet werden kann und die Impfangebo­te nicht da sind, dann müssen die Schulen zubleiben“.

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