Neue Corona-Regeln für den Handel
Kabinett beschließt Vereinheitlichung der Öffnungsregeln für Geschäfte
(lby) - Am Mittwoch hat das bayerische Kabinett weitere Corona-Regeln beschlossen:
Neue Regeln für den Handel:
Auch in Regionen mit einer SiebenTage-Inzidenz zwischen 100 und 200 dürfen Geschäfte ab Montag für Terminshopping-Angebote öffnen – Bedingung ist dann allerdings die Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests. Konkret muss dann ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test oder ein maximal 24 Stunden alter Schnelltest vorgelegt werden.
Für Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien, Blumenläden und Buchhandlungen gelten künftig die gleichen Regeln wie für alle anderen Einzelhandelsgeschäfte abseits des täglichen Bedarfs, unter anderem die Inzidenz-Grenzen für Öffnungen. Und auch für Schuhläden, die nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs
öffnen durften, gelten dann wieder die nun vereinheitlichten Regelungen. Abgesehen davon bleibt es dabei: In Regionen mit einer Inzidenz unter 50 dürfen alle Geschäfte öffnen. Bei einem Wert zwischen 50 und 100 sind Terminshopping-Angebote ohne vorherige Testpflicht möglich.
Impfen:
Beim Thema Impfung drückt Bayern weiter aufs Tempo. Noch im April sollen Betriebsärzte die Angestellten von zehn großen Unternehmen durchimpfen. Mit der Zeit sollen alle approbierten Ärzte bis hin zu Zahnärzten die Möglichkeit bekommen, zu impfen. Seit dem Impfstart in den Praxen vergangene Woche seien fast 30 000 Spritzen verabreicht worden.
Einreise:
Zudem kündigte Söder eine Ausnahme bei den Einreiseregeln
für vollständig Geimpfte an: Wer beide Impfungen erhalten hat und ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen kann, soll nach der Einreise aus dem Ausland nach Bayern nicht mehr in Quarantäne müssen.
Luca-App:
Um Kontakte nach einer Infektion besser nachvollziehen zu können, will der Freistaat künftig die Luca-App nutzen. Bürger können die App kostenlos auf ihre Handys laden und damit bei Lokalen oder Veranstaltungen einchecken. Tritt im Umfeld eine Infektion auf, kann das Gesundheitsamt die gefährdeten Besucher über die App ermitteln. Für andere sind die persönlichen Daten nicht einsehbar. In Nürnberg wird die Luca-App schon genutzt. Auch einige Bundesländer setzen die App zur Nachverfolgung von Kontakten ein, darunter Baden-Württemberg.
„Es ist eine Riesenchance, dass wir in den Schulen testen können“, betonte Pizaolo. Testkits halte der Freistaat in ausreichender Menge vor, aktuell hätten nur sehr wenige Schulen noch nicht genügend bekommen. Zusammen mit den Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen sowie 2,6 Millionen FFP2-Masken für die Lehrkräfte ergebe die Testpflicht „ein Paket, das Hoffnung gibt, das Sicherheit spendet“. Damit verbunden sei auch eine gewisse Aussicht, dass mittelfristig wieder mehr Kinder und Jugendliche vor Ort unterrichtet werden könnten.
Derweil hat ein Forchheimer Jurist im Namen eines Viert- und eines Zwölftklässlers einen Eilantrag gegen die Testpflicht beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Eine Entscheidung werde noch vor dem Ende der Osterferien erwartet, teilte Rechtsanwalt Mario Bögelein mit.
In einem unter anderem vom Bayerischen Elternverband unterschriebenen Offenen Brief forderte die Arbeitsgemeinschaft „Bildung in der Pandemie“unterdessen, dass die Tests freiwillig bleiben müssten. Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband wiederholte wiederum seine Forderung, „wenn nicht absolut sicher getestet werden kann und die Impfangebote nicht da sind, dann müssen die Schulen zubleiben“.