Einigungsvorschlag im Hess-Prozess angenommen
(lsw) - Im Prozess um Unregelmäßigkeiten bei der ehemaligen Leuchtmittelfirma Hess AG haben die beiden angeklagten Ex-Vorstände einen Verständigungsvorschlag des Landgerichts Mannheim angenommen. Auch hat die Staatsanwaltschaft Mannheim am Mittwoch einer Verständigung zugestimmt. Der vom Gericht vergangene Woche unterbreitete Vorschlag sieht ein Geständnis zu einem Teil der Anklagepunkte und jeweils Bewährungsstrafen vor. Gleichzeitig sollen mehrere Anklagepunkte fallen gelassen werden. Die Ex-Vorstände der Hess AG in Villingen-Schwenningen sollen 2011 und 2012 laut Anklage (Az: 25KLs 635 Js 1962/13) vor dem Börsengang Berichte über die Ertragslage des Konzerns geschönt haben.
Vorgeworfen wird ihnen gemeinschaftliche Verletzung der Buchführungspflichten, Marktmanipulation, schwere Untreue, Kreditbetrug und unrichtige Darstellung nach dem Handelsgesetzbuch. Im Falle einer erfolgreichen Verständigung würde der Vorwurf der Marktmanipulation fallen, außerdem teilweise die Anklage wegen unrichtiger Darstellung sowie der Untreue. Trotz der nun angenommenen Verständigung in dem seit Oktober laufenden Prozess um dubiose Kreislaufgeschäfte wird zunächst weiterverhandelt. Wie der Vorsitzende Richter sagte, würde eine Verständigung obsolet, kämen im Nachhinein belastende Fakten ans Licht.